Förderung von Bildungsmaßnahmen

I. Aus- und Fortbildungen für Muliplikator*innen
Gefördert werden Aus- und Fortbildungen für Mitarbeitende, die im Sport tätig sind. Die Veranstaltungen qualifizieren ehrenamtliche jugendliche oder erwachsene Menschen (mit oder ohne Lizenz) und orientieren sich an den gemeinsamen Qualitätsstandards des Landessportbundes Hessen (lsb h), der Bildungsakademie des lsb h und der Sportjugend Hessen.

II. Bildung für junge Menschen
Gefördert werden Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen unter 27 Jahren, die relevante soziale oder politische Themenstellungen in altersgemäßer Form aufgreifen. Die Teilnehmenden sollen dazu angeregt werden, ihre Einstellungen und Verhaltensweisen zu reflektieren und weiterzuentwickeln sowie ihre eigenen Kompetenzen zu erweitern. Übergreifende Zielsetzungen in diesem Bereich sind die Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit.

Für beide Bereiche gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

Selbstorganisierte Veranstaltungen ohne Übernachtung

Förderumfang

  • Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Lerneinheit (I.) bzw. 20,- € je Lerneinheit (II.).
  • Bei Aktionstagen können auch parallele Workshopangebote bezuschusst werden

Beispiel 1 (I. Aus- und Fortbildung für Multiplikator*innen): Der Schwimmverein SC Welle organisiert für seine Jugendleiter*innen und Trainer*innen eine Halbtagesfortbildung (4 LE) zum Thema „Die Rolle des Trainers im Jugendsport“. Der Verein kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen (Referent*innen, Räumlichkeiten, Verpflegung etc.) und die Organisation (Teilnahmewerbung und -verwaltung) der Veranstaltung. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 4 LE x 15,- € = 60,- € bezuschusst.
Beispiel 2 (II. Bildung für junge Menschen): Der Verein TTC Grüne Platte führt eine Tagesveranstaltung (8 LE) für Jugendliche zum Thema Nachhaltigkei” durch. Der Verein kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen (Referent*innen, Räumlichkeiten, Verpflegung etc.) und die Organisation (Teilnahmewerbung und -verwaltung) der Veranstaltung. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 8 LE x 20,- € = 160,- € bezuschusst.

Rahmenbedingungen

  • Mindestens zehn Teilnehmende
  • Mindestens vier Lerneinheiten (zu je 45 Minuten)
  • Sofern Teilnahmegebühren erhoben werden, verbleiben diese beim Antragstellenden.

Antrag (Vordruck)

  • Antragstellung bis 31.01. oder 31.08.
  • Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmerzahl
  • Kurzbeschreibung der Inhalte, ggf. Programm oder Ausschreibungstext
  • Name(n) und Qualifikation(en) der Referent*innen

Abrechnungsunterlagen

  • Programm oder Verlaufsprotokoll
  • Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste mit Altersjahrgängen (Vorlage)
  • Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
  • Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen

Auszahlung der Förderung

  • Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen.

Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.

Selbstorganisierte Veranstaltung mit Übernachtung

Förderumfang

  • Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € (I.) bzw. 20,- € (II.) je Tag und Teilnehmer*in bzw.
  • Max. 60 % der Gesamtkosten bzw.
  • Max 300,- € (I.) oder 400,- (II.) pro Tag

Beispiel 1 (I. Aus- und Fortbildung für Multiplikator*innen): Der Hessische ABC-Verband führt einen viertägigen Lehrgang (30 LE) mit 20 Teilnehmenden durch. Der Verband kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen (Referent*innen, Räumlichkeiten, Verpflegung, Übernachtung etc.) und die Organisation (Teilnahmewerbung und -verwaltung) der Veranstaltung. Der Verband hat Kosten in Höhe von insgesamt 2.600,- €. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 20 Teilnehmende x 4 Tage x 15,- € = 1200,- € bezuschusst.
Beispiel 2 (II. Bildung für junge Menschen): Der Verein TV Rasental veranstaltet für seine weiblichen Mitglieder einen Wochenendworkshop (zwei Tage) zum Thema „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung“ mit 25 jungen Teilnehmerinnen (unter 27 Jahren). Der Verein kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen (Referentinnen, Räumlichkeiten, Verpflegung, Übernachtung etc.) und die Organisation (Teilnahmewerbung und -verwaltung) der Veranstaltung. Dem Verein entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 1.500,- €. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 800,- € bezuschusst (entspricht dem Höchstbetrag von 400,- € / Tag).

Rahmenbedingungen

  • Mindestens zehn Teilnehmende
  • Mindestens vier Lerneinheiten (zu je 45 Minuten) je Veranstaltungstag
  • Sofern Teilnahmegebühren erhoben werden, verbleiben diese beim Antragstellenden

Antrag (Vordruck)

  • Antragstellung bis 31.01. oder 31.08.
  • Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnahmezahl
  • Kurzbeschreibung der Inhalte, ggf. Programm oder Ausschreibungstext
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)
  • Name(n) und Qualifikation(en) der Referent*innen

Abrechnungsunterlagen

  • Programm oder Verlaufsprotokoll
  • Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste mit Altersjahrgängen (Vorlage)
  • Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
  • Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen

Auszahlung der Förderung

  • Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen.

Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.

sowie die indirekte Förderung durch die

Seminarbausteine der Sportjugend Hessen

Mit diesen Bausteinen können die Mitgliedsorganisationen auch kurzfristig nach ihrem speziellen Bedarf Bildungsangebote (Infoabend, Tagesfortbildung, Teile einer Ausbildung, Veranstaltungen der Kinder- und Jugendbildung) gestalten. Die Sportjugend stellt dazu Referent*innen. In einem Planungsgespräch werden Thema, Termin, Veranstaltungsort und der organisatorische Rahmen geklärt.

Förderumfang

  • Die Sportjugend übernimmt die Kosten für die Referent*innen
  • Kostenbeteiligung der Antragsstellenden von 20,- € je Lerneinheit (LE) und Referent*in, mindestens 80,- € bei (I.) bzw. 10,- € je LE und Referent*in, mindestens 40,- € bei (II.)

Beispiel 1 (I. Aus- und Fortbildung für Multiplikator*innen): Die Sportkreisjugend XYZ möchte für die Vereine im Sportkreis eine Tagesfortbildung (8 LE) „Kindeswohl“ anbieten. Termin und Ort werden abgestimmt, die Sportjugend organisiert den Referenten. Die Sportkreisjugend bekommt anteilig 8 LE x 20,- € = 160,- € in Rechnung gestellt, die restlichen Kosten für den Referenten übernimmt die Sportjugend Hessen.
Beispiel 2 (II. Bildung für junge Menschen): Der Verein FC Fliegenteich möchte mit seiner B-Jugend im Rahmen eines Wochenend-Trainingslagers einen halben Tag (4 LE) das Thema „Umgang mit Konflikten“ bearbeiten. Termin und Ort werden abgestimmt, die Sportjugend organisiert eine Referentin. Der Verein bekommt anteilig 4 LE x 10,- € = 40,- € in Rechnung gestellt, die restlichen Kosten für die Referentin übernimmt die Sportjugend Hessen.

Rahmenbedingungen

  • Mindestens zehn Teilnehmende
  • Falls eine Anerkennung zur Lizenzverlängerung gewünscht ist: mindestens vier Lerneinheiten (je 45 Minuten)

Veranstalter übernimmt:

  • Bereitstellung eines geeigneten Veranstaltungsortes (einschließlich Seminartechnik)
  • Werbung und das Anmeldeverfahren der Veranstaltung
  • Organisatorische Abwicklung vor Ort (ggf. Verpflegung / Kaffeepause)
  • Rücksendung der Seminarunterlagen unmittelbar nach der Veranstaltung

Sportjugend Hessen übernimmt:

  • Bereitstellung der Referent*innen und deren Finanzierung
  • Gestaltung eines Ausschreibungstextes
  • Bereitstellung von Vorlagen für eine Teilnahmeliste und Teilnahmebestätigung sowie eines Auswertungsbogens
  • Rechnungsstellung nach Abschluss der Maßnahme

Antrag

  • Ganzjährig möglich
  • Mindestens zwei Monate Vorlauf
  • Kontakt Sportjugend Hessen

Abrechnungsunterlagen

  • Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste
  • Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen