Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.sportjugend-hessen.de, www.camp-edersee.de und www.bildungsstaette-wetzlar.de veröffentlichte Websites und Landingpages der Sport- und Bildungsstätten der Sportjugend Hessen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise barrierefrei:
- Seitenstruktur: Die Reihenfolge der Überschriften ist teilweise inkorrekt
- Bilder: Einige Bilder haben keinen Alternativtext
- PDF-Dateien
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmalig am 01.06.2025 erstellt und zuletzt am 01.07.2025 aktualisiert.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen durch eine durchgeführte Selbstbewertung.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Webseite auffallen, können Sie uns diese gerne mitteilen:
Barriere melden
Sie können aber auch folgende Kontaktmöglichkeit nutzen:
Sabine Weichert
Leitung Öffentlichkeitsarbeit und Verbandskommunikation
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
E-Mail: sweichert(at)sportjugend-hessen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
0641 303-2901
Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen(.)de