Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026
heißt das Schlagwort, das viele Vereine, Eltern und Kommunen verunsichert. Chancen und Herausforderungen stehen sich gegenüber. Eine Antwort darauf ist die verstärkte Kooperationsarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen.
Unsere Leistungen:
Unterstützung
von Kooperation
für den Ganztag
Initiativen für
Schulen & Vereine
Für mehr Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen in Hessen
Förderung und Unterstützung von Kooperationen
für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Sportverein und Schule
Sport und Ganztag - ein Überblick
Die Schulentwicklung wirkt sich zunehmend auf die Verweildauer von Kindern und Jugendlichen in institutionalisierter Betreuung aus. Das hat Folgen für das traditionelle Verhältnis von Sportverein und Schule. Neben dem Sportunterricht und dem Vereinstraining wird der „Sport im Ganztag“ immer relevanter. Dieser kann für einige Sportvereine ein neues, entscheidendes Betätigungsfeld werden.
- Beide Institutionen müssen darauf reagieren
- Offenheit und wertschätzende Zusammenarbeit sind gefragt
- passende Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden
Die Dimensionen der Thematik sind vielfältig und passende Rahmenbedingungen für Kooperationen des organisierten Sport mit dem formalen Bildungssystem nicht immer leicht zu zu finden. Die Forderungen von lsb h und Sportjugend Hessen finden Sie hier:
Positionspapier
Warum als Sportverein mit einer Schule kooperieren?
- gesellschaftliche Verantwortung für eine bewegte Kindheit übernehmen
- Ansehen in der Kommune erhöhen und Anerkennung als Bildungspartner erhalten
- gemeinsame Ziele im Sozialraum verfolgen (z.B. Wertevermittlung, soziales Lernen)
- Vereinsangebote am frühen Nachmittag aufrecht erhalten
- viele Kinder und Jugendliche im Einzugsgebiet ansprechen (Mitgliedergewinnung)
- Talente entdecken und Nachwuchsförderung unterstützen
Hintergründe zum Ganztag und dem Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung 2026
Durch die stufenweisen Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ab 2026 wird die Zahl der ganztägig betreuten Kinder auch in Hessen weiter zunehmen. Dies wirkt sich auf die Gesamtstruktur des gemeinnützigen organisierten Sports sowie insbesondere auf die Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen aus. Dabei ist der Trend zu einer Verlängerung der täglichen Schulzeit nicht neu, sondern seit ca. 20 Jahren zu beobachten.
Rechtsanspruch - was bedeutet das?
Der individuelle Rechtsanspruch eines Kindes bzw. dessen Eltern auf Betreuung besteht ab dem Schuljahr 2026/27 beginnend in Klasse 1. Jedes Schuljahr kommt ein weiterer Jahrgang hinzu, so dass ab 2029/30 alle Kinder im Grundschulalter einen Betreuungsanspruch von 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche inkl. der Ferien haben (max. Schließzeit beträgt 4 Wochen). Die Unterrichtszeiten und darüber hinausgehende Betreuungszeiten in der Schule werden auf den Betreuungsanspruch angerechnet. Für die Betreuung außerhalb der Schulzeit sind die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, d.h. die Kommunen, zuständig. Wie viele Kinder tatsächlich ganztägig betreut werden, hängt vom Bedarf der Eltern ab. Eine flächendeckende verpflichtende Ganztagsschule ist dabei nicht vorgesehen.
Perspektivisch werden ca. 75-80% der Kinder eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen. Dadurch wird sich auch das Spiel- und Bewegungsverhalten vieler Kinder weiter in den Schulkontext verlagern. Dieser Realität muss sich auch der organisierte Sport stellen. Gemeinsam können Schulen und Sportvereine dazu beitragen, dass der verlängerte Schultag für viele Kinder bewegter und sportlicher gestaltet wird.
Unterschiedliche Ganztagsmodelle
Das Land Hessen bietet Schulen verschiedene Ganztagsprogramme an:
- Profil 1: Die Schulen bieten ein freiwilliges Ganztagsangebot an mindestens drei Tagen pro Woche (mind. 7 Zeitstunden)
- Profil 2: Die Schulen bieten ein freiwilliges Ganztagsangebot an fünf Tagen pro Woche (7.30 – 16.00/17.00 Uhr)
- Pakt für den Ganztag: Die Schulen bieten in Kooperation mit dem Schulträger und/oder der Jugendhilfe ein freiwilliges Ganztagsangebot an mindestens fünf Tagen pro Woche (7.30 – 17.00 Uhr) inkl. Ferienbetreuung
- Profil 3: Diese Ganztagsschulen bieten ein verpflichtendes Unterrichts- und Betreuungsangebot an fünf Tagen pro Woche (7.30 – 16.00/17.00 Uhr) für alle Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft (z. B. bestimmte Klassen, Jahrgangsstufen oder Schulzweige)
Im Schuljahr 2022/23 verfügten ca. 775 der rund 1000 Grundschulen in Hessen über eine Ganztagsbetreuung, die in einem der Ganztagsprogramme des Landes organisiert ist. Die Beteilgungsquote liegt aber derzeit noch bei ca. 53%. Nicht nur Grundschulen, sondern auch viele weiterführende Schulen halten über den Unterricht hinaus ganztägige Angebote für ihre Schüler*innen vor. Auch sie können zwischen den Ganztagsprofilen 1-3 wählen, nicht jedoch den Pakt für den Ganztag.
Was ist der Pakt für den Ganztag?
Seit dem Schuljahr 2015/16 gibt es das Programm „Pakt für den Nachmittag“ (PfdN) an hessischen Grundschulen, welches im Jahr 2023 in „Pakt für den Ganztag“ (PfdG) umbenannt wurde. Im Schuljahr 2023/2024 beteiligten sich bereits nahezu 90% der Schulträger in Hessen mit insgesamt 435 Schulen an der Umsetzung des Pakts. Die beiden wesentlichen Ziele des Pakts sind die Schaffung eines verlässlichen Schul- und Betreuungsangebots für hessische Grundschüler*innen von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie der Aufbau eines schlüssigen Bildungsangebots für den ganzen Tag. Dafür war es erforderlich, dass das Land Hessen, das für Schule zuständig ist, und die kommunalen Schulträger, in deren Mitverantwortung die Nachmittagsbetreuung liegt, intensiver zusammenarbeiten und ihre Ressourcen bündeln. Das Land unterstützt die Schulen dabei sowohl personell (Lehrpersonal) als auch finanziell. Der Schulträger (i.d.R. der Landkreis oder die Stadt) stellt das Schulgebäude, die Mittagsverpflegung und weiteres pädagogisches Personal zur Verfügung und organisiert zusammen mit der Schule die jeweilige Nachmittagsbetreuung. Schulen, die im Pakt für den Ganztag teilnehmen wollen, schließen dazu über ihren Schulträger eine Kooperationsvereinbarung mit dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) ab.
Mit dem Pakt soll die Nachmittagsbetreuung insgesamt besser koordiniert und gestärkt werden. Dadurch soll ein verlässliches, durchgehendes Betreuungsangebot entstehen. Gerade im Grundschulbereich gibt es bei vielen Eltern einen großen Bedarf, besonders in den städtischen Räumen. (Denn: Im Kindergartenalter gibt es einen solchen Betreuungsanspruch über den Vormittag hinaus bereits).
Die beiden zentralen Zielsetzungen des Programms sind die Verbesserung der Betreuungssituation und des Bildungsangebotes an Schulen. Kritische Beobachter*innen sehen derzeit den Schwerpunkt auf der Deckung des Betreuungsbedarfs. Die Entwicklung eines erweiterten Bildungskonzepts mit der inhaltlichen und rhythmisierten Verknüpfung von Vor- und Nachmittagsangeboten steht an vielen Orten noch am Anfang.
Pakt für den Ganztag als Modell zur Erfüllung des Rechtsanspruchs
Für das beschlossene Ganztagsförderungsgesetz ist der "Pakt für den Ganztag" ein Modell für Grundschulen, mit dem sich der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 erfüllen lässt, da er an allen 5 Wochentagen eine Bildungs- und Betreuungszeit im Umfang von mind. 8 Stunden und eine Ferienbetreuung gewährleisten soll. Zudem sind die Kommunen in dieses Modell involviert - denn sie sind es, die den Rechtsanspruch formal erfüllen müssen (Verankerung im SBG VIII).
Umsetzung des Ganztags
Viele Kommunen und Schulen haben zur Umsetzung des Ganztagsprogramms externe Angebotsträger verpflichtet, die den Ganztagsbetrieb an einer Schule organisieren. Das können z.B. Wohltätigkeitsverbände, kommunaleigene Servicegesellschaften oder privaten Anbieter sein. Auch ein Sportverein kann theoretisch eine solche Trägerschaft übernehmen, wenn er dazu in der Lage ist, ein umfassendes, über den Sport hinausgehendes Angebot für Kinder zu organisieren.
Qualitätsdimension im Ganztag
Die Unterschiede bei der Quantität und Qualität der Ganztagsangebote der einzelnen Schulen sind groß. 283 der Grundschulen, das entspricht etwa 37 Prozent aller Ganztagsgrundschulen, betreuen die Kinder aktuell beispielsweise nur an drei Tagen pro Woche bis 14.30 Uhr (Profil 1). Das Modell Pakt für den Ganztag in seiner aktuellen Form erfüllt hingegen zeitlich bereits den Rechtsanspruch. Die Qualität reicht von vielfältigen ergänzenden Bildungsangeboten, u.a. auch Sport-AGs, bis zu einfachen Betreuungs- und Übermittagsangeboten, d.h. der Möglichkeit eines warmen Mittagessens und betreuter Hausaufgaben- und Spielzeit.
Die Qualitätsdimensionen ganztägig arbeitender Schulen sind in einer Richtlinie und einem dazugehörigen Qualitätsrahmen definiert, die 2018 letztmalig überarbeitet wurde. Eine dieser Dimensionen ist u.a. die Kooperation zu außerschulischen Partnern wie bspw. dem Sportverein.
Bereits 2005 hat der organisierte Sport gemeinsam mit der Landesregierung in einer landesweiten „Rahmenvereinbarung zur Ganztagsbetreuung“, die besondere Bedeutung der Sportvereine im Kontext der Ganztagsschulentwicklung hervorgehoben. Diese wurde 2017 überarbeitet und erneut verabschiedet. Die mit dem Rechtsanspruch ab 2026 verbundene quantitative Ausweitung der Ganztagsplätze erfordert auch den qualitativen und quantitativen bedarfsgerechten Ausbau von Sport- und Bewegungsangeboten. Dies betrifft sowohl Schul- als auch Ferienzeiten. Für hessische Sportvereine ergeben sich hieraus neue Herausforderungen und Chancen.
Viele Sportvereine kooperieren bereits mit ganztägig arbeitenden Schulen, richten die Strukturen und Sportangebote an den sich immer stärker wandelnden Lebensrealitäten von Kindern und ihren Familien aus und profitieren von Förderprogrammen wie dem Landesprogramm "Schule und Verein".
Weitere Informationen zur Ganztagsschule in Hessen: www.ganztag-hessen.de
Wie können Schulen und Sportvereine (gewinnbringend) kooperieren?
Sportvereine stehen angesichts der Ganztagsschulentwicklung vor der Herausforderung, sich zu positionieren und zu überlegen, wie sie mit den veränderten Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen umgehen. Die starken Veränderungen durch Ganztagsschulen und Ganztagsangebote bieten den Sportvereinen neben den oft beklagten Nachteilen für ihre Kinder- und Jugendarbeit auch große Chancen. Denn an keinem anderen Ort ist die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche“ besser vertreten und zu erreichen als in der Schule. Spiel, Sport und Bewegung sind für die ganzheitliche Bildung unverzichtbar und sollten daher fester Bestandteil des Ganztagsangebots sein. Nur mit den Sportvereinen lassen sich die Angebote erfolgreich und flächendeckend realisieren.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind u.a.:
- AGs / freiwilliger Wahlunterricht
- Projekte (z.B. sportliche Exkursionen)
- Schnuppertage/Schnupperwoche
- Feriencamps
- Bundesjugendspiele
- Sportabzeichen
- Schulsportliche Wettbewerbe/Schulligen
- Gemeinsame Sportstättennutzung
- Leistungssportliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
Faktoren für eine gute Zusammenarbeit
Eine Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen erfordert von beiden Seiten ein Umdenken. Sportvereine müssen sich verstärkt in die Logik des Schulwesens hineindenken, z.B. bei der zeitlichen Gestaltung oder der Verlässlichkeit von Angeboten. Schulen hingegen müssen begreifen, dass sie es in der Regel mit einem ehrenamtlich getragenen Vereinssystem zu tun haben. Ein gemeinsames Ziel, Kinder und Jugendliche sportlich zu bewegen, muss Grundvoraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit sein.
Die Sportjugend Hessen hat in einer Untersuchung 12 Gelingensbedingungen für erfolgreiche Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen zusammengestellt, die in ihrer Grundüberlegung weiterhin relevant sind.
Für die konkrete Umsetzung von Kooperationen stehen im Bereich Praxishilfen viele Hilfestellungen zur Verfügung, z.B. Kooperations- und Finanzierungsmodelle, Checklisten, Musterverträge oder gute Praxisbeispiele.
Beratung und Begleitung von Sportvereinen
Die Entscheidung, ob ein Sportverein eine Kooperation mit einer Schule eingehen soll und wenn ja, zu welchen Bedingungen, beschäftigt gerade sehr viele Menschen im organisierten Sport. Aus Sicht der Sportjugend Hessen ist die Beantwortung dieser Fragen leider nicht eindeutig möglich, sondern hängt viel mehr von ganz verschiedenen Rahmenbedingungen vor Ort ab. Einen guten Leitfaden, der einer Entscheidung dienlich sein kann, soll die Checkliste bieten. Darüber hinaus, bieten wir eine Beratung per Mail oder auch Telefon an, um Sie bei Ihren konkreten Fragestellungen unterstützen zu können, wann immer wir können.
Das Kooperationsfeld Schule und Verein ist darüber hinaus von einem teils sehr unübersichtlichen und komplexen Zuständigkeitsgeflecht geprägt, das auch Organisationsprozesse erschweren kann. Auch hier kann ein kurzer Erfahrungsaustausch am Telefon sinnvoll sein.
Förderung von Schule-Vereins Kooperationen über das Landesprogramm Schule und Verein
Das Landesprogramm "Schule und Verein"
Das Landesprogramm „Schule und Verein“ unterstützt seit vielen Jahren die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Hessen. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler durch attraktive Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im schulischen Ganztag für ein lebenslanges Sporttreiben zu begeistern und ihre motorischen, sozialen sowie personalen Kompetenzen zu fördern.
Mit der Neufassung des Landesprogramms wurde die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen des Ganztags angepasst. Im Mittelpunkt stehen eine Vereinfachung der Antrags- und Bewilligungsverfahren, mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Kooperationen sowie eine stärkere Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Schulen und Sportvereinen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Vereinfachter Beantragungsprozess durch einen einheitlichen Antrag auf Kooperationsmaßnahme.
- Wegfall der bisherigen Programmgruppen – über die Bewilligung entscheidet künftig das zuständige Staatliche Schulamt.
- Zwei Antragsfristen pro Jahr (1. Mai und 1. September) schaffen mehr Flexibilität bei der Planung und Umsetzung von Kooperationen.
- Erweiterte Fördermöglichkeiten: Neben klassischen Arbeitsgemeinschaften (AG) können nun auch Projekte, beispielsweise im Rahmen von Projektwochen oder Feriensportprogrammen, gefördert werden.
- Klare und transparente Förderregelungen für Arbeitsgemeinschaften und Projekte mit einer an den tatsächlichen Umfang der Maßnahme gekoppelten Förderung.
Gefördert werden Kooperationen zwischen hessischen Schulen und anerkannten Sportvereinen bzw. Verbänden des Landessportbundes Hessen. Die Angebote richten sich an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Sekundarstufe I sowie an Förderschulen bis einschließlich Jahrgang 13.
Anträge für Kooperationen können neuerdings jährlich bis zum 01. Mai und bis zum 01. September gestellt werden.
Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der kooperierenden Schule, dass der*die Übungsleiter*in beides im Verein vorgelegt hat.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen:
Was wird gefördert und wie hoch sind die Zuschüsse?
Das Landesprogramm unterstützt zwei Kooperationsformen:
Arbeitsgemeinschaften (AG)
Arbeitsgemeinschaften werden in der Regel für ein Schuljahr eingerichtet. Der kooperierende Sportverein stellt eine qualifizierte Übungsleiterin bzw. einen qualifizierten Übungsleiter.
- Personalkostenzuschuss von bis zu 700 Euro pro Schuljahr
- Umfang: 40 Unterrichtsstunden
- Eine Verlängerung ist bis zu zweimal möglich, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Stundennachweise. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem tatsächlichen Umfang der durchgeführten Einheiten.
Projekte
Zusätzlich können zeitlich befristete Projekte, beispielsweise im Rahmen von Projektwochen oder Feriensportprogrammen, gefördert werden.
- mindestens 20 Unterrichtsstunden
- Personalkostenzuschuss von bis zu 350 Euro je Projekt
Restfinanzierung der Kosten müssen individuell zwischen Schule und Sportverein abgestimmt werden
Für ein regelmäßiges Sportprogramm eines Sportvereins an einer Schule entstehen weitaus mehr Kosten als die Förderung im Landesprogramm Schule und Verein in Höhe von 700,00€.
Die Übernahme dieser Restkosten müssen ganz individuell zwischen den beiden Kooperationspartner*innen (Schulleiter*in und Vereinsvorstand) abgestimmt werden. Die Höhe der Restfinanzierung kann im Antragsformular eingetragen werden. Für die Betreuung und Programmgestaltung im Ganztag verfügen Schulleitungen von ganztägig arbeitenden Schulen über ein Budget, dass auch für die Umsetzung von Programmen außerschulischer Partner herangezogen werden kann. In vielen Fällen wird dies auch bereits zur Finanzierung von Programmen außerschulischer Angebote verwendet. So auch oftmals für eine anteilige Restfinanzierung der Programme von Sportvereinen. Ein Rechenbeispiel und verschiedene Kooperationsmodelle die in der Praxis bereits erfolgreich umgesetzt werden sind im Bereich Praxishilfen unter der Frage: "Welche Finanzierungswege gibt es und wie werden sie in der Praxis umgesetzt?" zusammengestellt.
Wie wird der Antrag im Landesprogramm gestellt?
Die Vertreter*innen von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Dort planen das gemeinsame Angebot und füllen das Antragsformular gemeinsam aus und reichen den unterzeichneten Antrag auf Kooperationsmaßnahme beim zuständigen Staatlichen Schulamt ein. Das Antragsformular finden sie hier:
Antragsfristen sind jährlich:
- 1. Mai
- 1. September
Nach Prüfung entscheidet das zuständige Staatliche Schulamt über die Förderung und informiert Schule und Verein über die Bewilligung.
Wer kann ein Angebot leiten?
Die Durchführung erfolgt durch qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter bzw. Trainerinnen und Trainer oder Sportlehrkräfte mit entsprechender Qualifikation. Dazu zählen z.B. ausgebildete und lizensierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen mit gültiger C-Lizenz im Bereich “Breiten-/Freizeitsport” sowie ausgebildete Sportlehrer*innen oder auch fachfremde Lehrer*innen mit starkem Sportbezug.
Als anerkannte Qualifikation gilt anderem der „Zertifikatskurs Sport und Bewegung im schulischen Ganztag“ der Sportjugend Hessen.
Vor Beginn der Tätigkeit müssen die gesetzlichen Vorgaben zum erweiterten Führungszeugnis sowie zum Masernschutz erfüllt sein.
Zu den Ausbildungsangeboten der Sportjugend Hessen gelangen Sie hier.
Wie müssen die Stunden dokumentiert werden?
Für Arbeitsgemeinschaften dokumentiert die Angebotsleitung die durchgeführten Einheiten im Stundennachweis. Dieser dient gleichzeitig als Verwendungsnachweis für die Förderung und kann hier heruntergeladen werden:
Die Stundennachweise sind der Schulleitung gebündelt vorzulegen:
- bis 15. Februar für das erste Schulhalbjahr,
- bis 15. August für das zweite Schulhalbjahr.
Die Schule leitet die bestätigten Nachweise fristgerecht an das zuständige Staatliche Schulamt weiter.
Bei Projekten ist der Stundennachweis spätestens vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme beim Staatlichen Schulamt einzureichen.
Wichtig: Eine Auszahlung des Personalkostenzuschusses erfolgt ausschließlich bei fristgerechter Vorlage der vollständigen Stundennachweise.
Praxishilfen für Kooperationen
Die Broschüre: Schule und Sportverein gibt einen umfassenden Überblick
Die gemeinsame mit dem Land Hessen entwickelte Broschüre "Schule und Sportverein - Gemeinsam für einen bewegten Tag" gibt einen guten Überblick, wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein auf den Weg gebracht werden kann.
Hinweise zum Personal für den Sport im Ganztag
Die Aufsichtsverordnung für den Schulsport regelt, dass Übungsleiter*innen und Trainer*innen für den Einsatz im außerunterrichtlichen Schulsport (z.B. Sport-AGs) mindestens eine C-Lizenz oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen müssen. Da Schulleitungen die pädagogische Verantwortung tragen, müssen sie von der jeweiligen Person überzeugt sein bzw. das Vertrauen in den Verein haben, geeignete Personen für ihre Angebote auszuwählen.
Wie können erfolgreiche Kooperationsmodelle aussehen?
Für Vereine ergeben sich verschiedene Möglichkeiten die Zusammenarbeit zu organisieren. Drei bekannte Modelle sind u.a.:
- Modell 1:
Der Verein bietet der Schule bzw. dem Träger des Ganztagsangebots ein Sport-/Bewegungsprogramm an und erhält dafür auf Grundlage eines Kooperationsvertrages eine pauschale Summe ausgezahlt. Der Verein organisiert, wer das Angebot leitet, schickt eine/n qualifizierte/n Übungsleiter*in in die Schule und übernimmt die Vergütung. Die Person kann in verschiedenen Anstellungsverhältnissen beim Sportverein beschäftigt sein (z.B. Mini-Job, neben-/hauptberufliche Anstellung, ehrenamtlich; ggf. ist der Übungsleiterfreibetrag nutzbar). Das Landesprogramm "Schule und Verein" kann zur Mitfinanzierung herangezogen werden, ist allerdings zeitlich befristet.
- Modell 2:
Die Schule beschäftigt eine/n Übungsleiter*in des Vereins, der/die Sport-/Bewegungsangebote im außerunterrichtlichen Schulsport an der Schule leitet. Arbeitgeber ist die Schule bzw. ein Träger des Ganztags. Die Person ist zwar für die Schule tätig, kann aber Schülerinnen und Schüler in ihrer Doppelfunktion auf den Sportverein aufmerksam machen und gezielt vermitteln. Auch hier sind unterschiedliche Anstellungsverhältnisse von Seiten der Schule möglich.
- Modell 3:
Der Sportverein beschäftigt eine/n FSJler*in und kooperiert mit einer Schule. Die Schule ist ggf. an der Finanzierung der FSJ-Stelle beteiligt. Der/die FSJler*in kann im Auftrag des Vereins an der Schule unterstützend tätig sein und (unter Aufsicht) Sportangebote für Schülerinnen und Schüler anbieten und somit an den Verein heranführen. Gleichzeitig können sich weitere Vorteile für die Schule ergeben, indem sie Unterstützung im Sportunterricht oder für bewegte Pauseneinheiten erhält. Abhängig von der Person im FSJ und der Zielgruppe in der Schule ist hier Fingerspitzengefühl nötig, um eine für alle Seiten gewinnbringende Kooperation zu schaffen (Altersunterschied, Nähe-Distanz-Verhältnis, Reife der eingesetzten Person, etc.).
Je nachdem, wie der jeweilige Verein strukturell aufgestellt ist, können verschiedene Modelle erfolgsversprechend sein. Modell 1 ist in der Regel eher für professionell aufgestellte Vereine (oft mit hauptberuflicher Struktur bzw. Geschäftsstelle) eine Möglichkeit, während Modell 2 für kleine, rein ehrenamtlich getragene Vereine der einfachere Weg darstellt. Nicht zu unterschätzen sind die Aufgaben, die als Arbeitgeber oder in der Administration/Verwaltung der Kooperation auf einen Verein zukommen können. Andererseits ergeben sich über die Kooperation mit Schulen auch neue Finanzierungsmodelle für haupt- oder nebenberuflich Angestellte, die auch für die Vereinsarbeit einen Mehrwert haben können. Modell 3 kann sich als Einstieg in eine Kooperation gut eignen, um Strukturen aufzubauen und zu festigen. Durch die zeitliche Befristung im FSJ ist hier allerdings eine hohe Fluktuation zu erwarten und erfordert jedes Jahr aufs Neue eine Einarbeitung und Unterstützungsstrukturen von beiden Seiten.
Welche Finanzierungswege gibt es und wie werden sie in der Praxis umgesetzt?
Einen allgemeingültigen Weg, wie Kooperationsprojekte zwischen Sportvereinen und Schulen finanziert werden können, gibt es leider nicht. In der Praxis haben sich verschiedene Finanzierungsquellen bzw. oft auch ein Mix aus diesen etabliert:
- Landesprogramm Schule und Verein >>
- Schul- und/oder Ganztagsbudgets, entweder selbstverwaltet oder über den zuständigen Schulträger (ganztägig arbeitende Schulen erhalten vom HMKB eine Zuweisung, die in Personalressourcen oder auch (anteilig) in finanziellen Ressourcen genutzt werden kann)
- Kommunale oder regionale Unterstützung, sei es durch die Stadt, den Landkreis oder den zuständigen Sportkreis
- bei Grundschulen im Pakt für den Ganztag ist die Kommune wesentlich an der Ausgestaltung und Finanzierung des Ganztags beteiligt
- Elternbeiträge (im Sinne der Zugänglichkeit für alle Kinder sollte dies eher die Ausnahme sein)
- Eigenmittel des Sportvereins
- für Leistungssport auch: Landesprogramm Talentsuche / Talentförderung >>
Die Kosten eines Ganztagsangebots umfassen neben dem Honorar für die Fachkraft häufig auch Fahrt- sowie Vorbereitungs- und Koordinierungskosten. Die Höhe des Honorars ist meist abhängig vom Qualifikationsniveau der eingesetzten Fachkraft.
Beispiel 1:
Der SV Musterverein bietet ein qualifiziertes Sport- und Bewegungsprogramm, z.B. als sportartenübergreifende "Abenteuersport-AG", oder als Fachsportart an einer Schule an. Für 1,5 Std. wöchentlich wird dafür ein schuleigener Bewegungsraum (Aula, Sporthalle, Sportplatz, Leichtathletikanlage, etc.) von eine*m Übungsleitende*n des Sportvereins genutzt. Auch vereinseigene Sportstätten können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Das Material befindet sich entweder bereits an der Schule oder der*die Übungsleiter*in bringt eigenes Material mit. Die Gesamtkosten umfassen: Übungsleiterhonorar, An- und Abfahrt sowie Verwaltungs- und Overheadkosten und belaufen sich für bei ca. 40 Schulwochen auf 2.300,00 € (Rechenbeispiel!). Davon können 700,00 € jährlich über einen Kooperationsantrag im "Landesprogramm Schule und Verein" gefördert werden. Die fehlenden 1.600,00 € übernimmt die Schule.
Beispiel 2:
Der Sportverein beteiligt sich mit einem Kooperationsangebot während einer Projektwoche oder in den Schulferien. Viele Schulen bieten bereits Projektwochen oder Ferienprogramme in Kooperation mit außerschulischen Partnern an. Der SV Musterverein organisiert hierbei mit einem oder mehreren Übungsleitenden bspw. 6 Stunden täglich ein qualifiziertes, bewegtes Bildungsangebot, das Gesamtkosten von 1.800,00 € umfasst (Rechenbeispiel). Die Schule finanziert das angebotene Programm des Sportvereins. (Ferienprogramme, die vom Sportverein organisiert werden, können für Kooperationen interessant sein, da ein Übungsleiter dafür Anspruch auf bis zu 12 Tage Freistellung (Sonderurlaub) im Jahr hat)
Wo finde ich ein Muster für einen Kooperationsvertrag?
Als Grundlage für die Zusammenarbeit sollte immer ein Kooperationsvertrag dienen. Wenn die Kooperation über das Landesprogramm finanziert wird, ist das bereits über den gemeinsamen Antrag erfolgt. Dies gibt beiden Kooperationspartnern Handlungssicherheit. Ein Muster-Vertrag für Kooperationen, die nicht über das Landesprogramm finanziert werden, kann hier herunterladen werden.
FAQ Rechtliches und Versicherung
Wie sind Schüler*innen versichert, wenn sie an Kooperationsangeboten von Schule und Verein teilnehmen?
In Nachmittags- bzw. Ganztagsangeboten, die in Kooperation von Schule und Sportverein angeboten werden und die im Verantwortungsbereich der Schule liegen, sind Schüler*innen bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert. Die rechtliche und organisatorische Verantwortung obliegt der Schule, somit ist diese Veranstalter.
Werden aus organisatorischen Gründen Veranstaltungen auf das Gelände/Räumlichkeiten des Vereins verlegt, bleibt die rechtliche und organisatorische Verantwortung bei der Schule. Für die Sportorganisation und deren Funktionsträger, sowie für die Risiken aus der Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer/Halter eigener Tiere oder Wasserfahrzeuge, gilt der Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag.
Bei gemischten Veranstaltungen, bei denen der vom Verein durchgeführte Schulsport absprachegemäß mit einer Trainingsmaßnahme im Rahmen des üblichen Sportbetriebs des Vereins verbunden wird, gilt:
- Vereinsmitglieder versichert über Sportversicherungsvertrag
- Schüler*innen über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger
- Aktiv teilnehmende Nichtmitglieder (mit Ausnahme der Schüler*innen): Versicherungsschutz über die eventuell bestehende Nichtmitgliederversicherung
Können auch Kinder und Jugendliche an Nachmittags- bzw. Ganztagsangeboten teilnehmen, die Vereinsmitglied sind, aber nicht über die Schule angemeldet sind?
Nein. Eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen, die nicht am Nachmittags- bzw. Ganztagsangebot angemeldet sind, ist nicht möglich, da bei Angeboten im Verantwortungsbereich der Schule ausschließlich angemeldete Schüler*innen der Schule über die Unfallkasse Hessen versichert sind.
Wie sind Übungsleiter*innen/Trainer*innen des Sportvereins in Kooperationsangeboten versichert?
Besteht ein schriftlicher Kooperationsvertrag zwischen Sportverein und Schule, so sind eingesetzte Übungsleiter*innen und Trainer*innen über den Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Hessen unfall- sowie haftpflichtversichert. Ob zusätzlich ein Versicherungsschutz durch die VBG greift, ist im Einzelfall zu prüfen.
Besteht zwischen Übungsleiter*in/ Trainer*in und der Schule bzw. dem Schulträger ein eigenständiges Beschäftigungsverhältnis, besteht kein Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag.
Zum Sportversicherungsvertrag.
Aufsicht
Sportliche Angebote im außerunterrichtlichen Schulsport dürfen laut Aufsichtsverordnung durch lizensierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen (C-Lizenz oder höher) bzw. Personen mit gleichwertiger Qualifikation geleitet werden.
Beispiele für gelungene Kooperationen aus Vereinen
Zu welchen Fachsportarten gibt es besondere Unterstützungsstrukturen für den Ganztag?
Viele Sportfachverbände, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene unterstützen den Kooperationsgedanken zwischen Schulen und Sportvereinen und bieten eigene Unterstützungsstrukturen für ihre Sportarten.
Qualifizierung für den Ganztag
für qualifizierte Fachkräfte im Sport und Ganztag
Da sich qualitativ hochwertige Sportprogramme im Ganztag sowohl inhaltlich als auch organisatorisch stark von Sportstunden im Verein und in der Schule unterscheiden, besteht ein besonderer Qualifizierungsbedarf nicht ausschließlich bei unqualifizierten Personen. Auch ausgebildetete Lehrkräfte, Trainer*innen und Übungsleiter*innen, ist eine Auseinandersetzung mit ganztagsspezifischen Themen wie: "Heterogenität der Gruppe", "Vielfalt und Teilhabe", "veränderte Sporträume" und "Übergang von Ganztag zum Sportverein" sehr zu empfehlen.
In Hessen regelt die sog. Aufsichtsverordnung (AufsVO) formale Mindestvoraussetzungen der Qualifizierung für Sportangebote im Ganztag. In dem für außerschulische Kooperationsangebote im Ganztag entscheidenden Teil zum außerunterrichtlichen Schulsport heißt es:
(2) Außerunterrichtlicher Schulsport darf (...) auch von Übungsleiterinnen und Übungsleitern oder von Trainerinnen und Trainern angeboten werden, die eine gültige Lizenz (C-Lizenz oder höher) oder eine gleichwertige Ausbildung besitzen. Die Entscheidung über die Durchführung des außerunterrichtlichen Sportangebotes trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Das bedeutet nicht, dass Mitarbeiter*innen im Ganztag kein offenes bewegungsorientiertes Angebot (z.B. im Sinne von bewegungsorientierten “Fangspielen” oder auch ein Fußball/Basketball/Ropeskipping/Tanzangebot auf dem Schulhof) durchführen dürfen. Diese sind natürlich weiterhin möglich. Stehen spezifische Aufgabenstellungen und Bewegungsanforderungen im Vordergrund, z. B. im Rahmen einer Sport-AG, so muss die Person eine gültige Übungsleiterlizenz oder sportartspezifische Trainerlizenz (jeweils mindestens C-Lizenz-Stufe) nachweisen. Rechtliche Infos und konkrete FAQ sind unter: https://zfs.bildung.hessen.de/faq/index.html abrufbar.
Neben diesem formalen Qualitätsanspruch, ist es der Sportjugend Hessen auch ein inhaltliches Anliegen, Qualifizierungsmaßnahmen für den Bereich Sport im Ganztag vorzuhalten, der sich neben dem Vereinssport und dem Sportunterricht schon lange als weitere Säule des Sportes etabliert hat.
Welche Qualifizierungsprogramme bietet die Sportjugend Hessen an?
Die Sportjugend Hessen bietet bereits Qualifizierungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen an und beschäftigt sich darüber hinaus mit der Entwicklung und Umsetzung neuer Qualifizierungsmaßnahmen, gemeinsam mit der Zentralstelle für Schulsport (ZFS) und dem Hessischen Ministerium für Bildung und Kultus.
1. Übungsleiter*in Breitensport Ausbildung (ÜL-C) mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche, für alle Personen, die eine ÜL-C als Mindestvoraussetzung für ein Sportprogramm im Ganztag benötigen und keinerlei Vorerfahrungen mitbringen (120 Lerneinheiten/ 8 Wochenenden)
- Die Ausbildung kann als Basisausbildung für sportartübergreifende Angebote in Sportvereinen verstanden werden und ist aktuell inhaltlich nicht auf den Sport im Ganztag ausgerichtet. Dennoch schließt sie mit der formalen Mindesqualifikation ab, die für Programme an Schulen laut AufsVO notwenig ist.
2. Verkürzte ÜL-C Ausbildung für soziale Fachkräfte mit Schwerpunkt "frühkindliche Bewegungsförderung im Sportverein" (z.B. Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen oder ausgebildete Lehrkräfte), die Sportprogramme im Ganztag anbieten möchten (60 Lerneinheiten/ 4 Wochenenden)
- Die Ausbildung schließt mit der in Schule anerkannten Mindestqualifikation ÜL-C ab und wird bereits vielfach von (Grundschul-)Lehrkräften nachgefragt. Sie ist allerdings inhaltlich nicht auf den Sport im Ganztag und Kinder im Schulalter ausgerichtet. Der Fokus liegt auf der Bewegungsförderung von Kindern zwischen 3 und 6 Jahren sowohl im Sportverein als auch von Sportvereinen in Kitas. Die Entwicklung eines weiteren Schwerpunktes "Sport im Ganztag", gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für BIldung und Kultus ist angestrebt.
3. Zertifikatskurs Sport und Bewegung im schulischen Ganztag
- Der Zertifikatskurs richtet sich an Personen aus dem organisierten Sport mit sportlicher Vorqualifikation, z. B.:
- absolvierte Grundstufe (60 LE) oder
- Kurzschulungen (z. B. Kinderturnen oder DFB Basis Coach) im Umfang von mindestens 30 LE in Kombination mit mind. zwei Jahre Praxiserfahrung
4. Fortbildung zum Sport im Ganztag für alle Personen, die bereits ausgebildete Übungsleiter*innen oder Lehrkräfte sind, damit die Mindestqualifikation erfüllen, aber bislang keine Erfahrungen im Bereich von Sportprogrammen im Setting Ganztag gemacht haben. (8 LE / Tagesfortbildung)
- Diese Tagesfortbildungen in Kooperation mit der Zentralstelle für Schulsport finden statt am:
7.11.2026 10:00 - 18:00 „Ganz bewegt! Mit Sport- und Bewegungsangeboten den Ganztag gestalten“ | Bad Sooden - Allendorf - Zur Anmeldung geht es über den folgenden Link: https://zfs.bildung.hessen.de/big/anm_big/index.html
5. Informationsveranstaltung zum Kooperationsfeld "Schule und Sportverein" für Vereinsfunktionäre, Schulleitungen oder Ganztagskoordinator*innen, die sich für Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen interessieren. (3 LE / Onlineveranstaltung)
- Die Dokumentation des Seminar finden sie hier
6. Themen- sowie sportartenspezifische Fortbildungen im Jahresprogramm der Sportjugend Hessen und der hessischen Fachverbände darunter z.B. Sportartenspezifische Fortbildungen zur Umsetzung spezieller Sportarten im Ganztag inkl. Orientierungspläne im Programm "Sportarten im Ganztag". Die aktuellen Übersicht des gesamten Fortbildungsprogramms 2026 finden sie hier.
Schüler*innen zum*r Sporthelfer*in ausbilden
Sportvereine stehen angesichts der Ganztagsschulentwicklung vor der Herausforderung, sich zu positionieren und zu überlegen, wie sie mit den veränderten Lebenssituationen der Kinder und 13- bis 17-jährigen Schüler*innen können direkt an ihrer Schule eine überfachliche Ausbildung von mindestens 30 Lerneinheiten, angeboten von ihren eigenen Sportlehrer*innen erhalten. Die Lehrkräfte wiederum werden in einer zweitägigen Qualifizierung in die Lage versetzt, die Sporthelfer*in-Ausbildung durchzuführen.
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Programm "Sportarten im Ganztag"
Das Programm „Sportarten im Ganztag“ begann bereits im Jahre 2014, wurde anfangs von der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen unterstützt und wird seit dem fortgeführt. Zentrales Ziel ist die qualitative Weiterentwicklung von sportartbezogenen Kooperationsangeboten für den Nachmittag an Schulen. Dafür sind gegenüber dem Vereinstraining veränderte inhaltliche Konzepte und Qualifizierungen notwendig. Das Programm wird in Kooperation mit den hessischen Sportfachverbänden durchgeführt und mittels drei Bausteinen umgesetzt.
Die drei Bausteine
Baustein 1:
Insgesamt wurden fast 120 hessische Schule-Vereins-Kooperationen mit einer Anschubfinanzierung von je 1.000,- Euro ausgestattet und beraten, um fundierte Erfahrungen der Zusammenarbeit zu sammeln.
Baustein 2:
Es wurden Fortbildungskonzepte für den „Sport im Ganztag“ auf die jeweilige Sportart bezogen entwickelt, die allen interessierten Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Lehre*innen offenstehen. Die aktuellen Fortbildungen finden Sie hier.
Baustein 3:
Die Sportfachverbände erstellten Orientierungspläne für den „Sport im Ganztag“, bezogen auf die jeweilige Sportart. Zu folgenden Sportarten liegen bis jetzt Orientierungspläne vor: Badminton, Basketball, Bogenschießen, Fußball, Golf, Judo, JuJutsu, Leichtathletik, Pferdesport, Rugby, Schwimmen, Tanzen, Tennis, Triathlon und Turnen (siehe nebenstehende Downloads).
Badminton Basketball Bogenschießen Fußball Golf Ju-Jutsu Judo
Leichtathletik Reiten Rugby Schwimmen Tanzen Tennis Triathlon
Neuauflage des Programms "Sportarten im Ganztag" im Jahre 2025
Ab dem Jahre 2025 strebt die Sportjugend Hessen eine kontinuierliche Aktualisierung und Erweiterung dieser Orientierungshilfen und Fortbildungen an. Dazu findet sowohl eine umfassende Befragung zu neuen sportartspezifischen Angeboten der Fachverbände statt, als auch ein kontinuierliches Angebot zur Unterstützung von Fachverbänden in Aktualisierung/Neukonzeption der Orientierungshilfen sowie von Praxisfortbildungen.
Kontakt
Tim Döring
Referatsleiter Bewegungsförderung und internationale Jugendarbeit
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Projekte und Initiativen
zur Stärkung von Kooperationsangeboten
Projekte der Sportjugend Hessen
im Kooperationsfeld Schule und Verein
Teamdays für Schulen
Bewegungsfördergruppen
Pierre de Coubertin Schulsportpreis
Seminar: Schulhof in Bewegung
Kooperationspreis Schule und Sportverein
Zukunftslabor "Sport bewegt"
Kampagne Sport bildet und bewegt
Teamdays
Die Sportsfun Teamdays werden in Kooperation mit der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen durchgeführt.
Für Schulen in Hessen
Bereits seit über 20 Jahren führt die Sportjugend Hessen jährlich bis zu dreizehn „Sportsfun Teamdays“ in Kooperation mit hessischen Schulen durch. Schwerpunkte dieser Veranstaltungen sind teamorientierte, erlebnispädagogische Stationsaufgaben, die von Schulklassen bewältigt werden müssen.
Sportsfun Teamdays auf YouTube
Warum Sportsfun Teamdays?
Abenteuer- und erlebnispädagogische Impulse sowie Arbeitsweisen sind für den Erwerb von sozialen Kompetenzen für Kinder und Jugendliche anerkannte, wichtige pädagogische Instrumente. Eine ideale Ergänzung dieser Instrumente sind sportliche Angebote, bei denen Teamfähigkeit, Kooperation und Kommunikation im Mittelpunkt stehen und als Schlüssel für Erfolgserlebnisse dienen.
Diese Kombination ist bestens geeignet, um die sogenannten Soft Skills der jungen Menschen zu fördern und als wichtiges und notwendiges Lernziel auch in schulischen Zusammenhängen zu thematisieren.
Der sportliche Anteil bei einem Sportsfun Teamday kommt nicht zu kurz: Die Sportjugend Hessen wünscht sich eine Veranstaltung oder einen Projekttag mit einem vielfältigen und umfangreichen Sportangebot.
Zu jedem Sportsfun Teamday gehört ein Klassenwettbewerb, bei dem die Gewinnerklasse ein halbtägiges Team-Event gewinnt, das im Herbst von der Sportjugend Hessen an der Schule durchgeführt wird.
Folgende Schulen sind für die Saison 2026 ausgewählt
10.06.2026 | Friedrich-Ebert-Schule | Griesheim
18.08.2026 | Wollenbergschule | Wetter
19.08.2026 | Herderschule | Giessen
20.08.2026 | Eichendorffschule | Wetzlar
21.08.2026 | Johann-Textor-Schule | Haiger
25.08.2026 | Karl Kübel Schule | Bensheim
08.09.2026 | Westwallschule | Korbach
09.09.2026 | Wilhelm-Leuschner-Schule | Niestetal-Heiligenrode
10.09.2026 | IGS Guxhagen | Guxhagen
11.09.2026 | Don-Bosco-Schule | Künzell
16.09.2026 | Dr.-Kurt-Schumacher-Schule | Reinheim
17.09.2026 | Weibelfeldschule | Dreieich
18.09.2026 | Gesamtschule | Kelkheim-Fischbach
Erweiterte Zielgruppe Grundschüler*innen
Auch Grundschüler*innen gehören zur Zielgruppe des Projekts. Dafür adaptiert die Sportjugend Hessen das bewährte Konzept kindgerecht. Komplizierte strategische Teamaufgaben werden so verändert oder ersetzt, dass sie für Grundschulkinder zu lösen sind. Alle Aufgaben und Stationen werden im Klassenverbund bewältigt und bieten Gruppenerlebnisse über Spiele, gemeinsame Bewegungsaufgaben und kleine Wettbewerbe. So haben die Kinder die Chance, ihre Mitschüler*innen und das Wirken in der Gemeinschaft besser kennen zu lernen. Der Zusammenhalt innerhalb der eigenen Klasse wird gefördert und das Gemeinschaftsgefühl unterstützt.
Seit 2004
Die Sportjugend Hessen hat zusammen mit der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen in den vergangenen Jahren mehr als 200 hessische Schulen bei der Umsetzung ihres Sport- und Spielfestes unterstützt.
Mit einem Sportsfun Teamday bieten wir Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten, ihre Team- und Kommunikationsfähigkeit innerhalb ihrer Klassengemeinschaft zu erproben: Zwei Klassenräume werden so genannte "Exit Rooms". einer Klasse verbleiben maximal 30 MInuten, um den Schlüssel des Klassenraum ausfindig zu machen. Dazu muss die Schulklasse anspruichsvolle Rätsel gemeinsam lösen, um den Ausbruchversuch erfolgreich zu gestelten. außerdem müssen siegemeinsam tiefe Schluchten überqueren, sich vor gefährlichen Tieren in Sicherheit bringen oder als Schiffsbrüchige ihr Leben retten. So sammeln sie wichtige Erkenntnisse, wie zukünftig ihre Zusammenarbeit erfolgreicher und zufriedenstellender gelingen kann.
Abenteuer- und erlebnispädagogische Angebote und Arbeitsweisen sind für den Erwerb von sozialen Kompetenzen für Kinder und Jugendliche mittlerweile anerkannte und wichtige pädagogische Instrumente. Eine ideale Ergänzung dieser Instrumente sind sportliche Angebote, bei denen Teamfähigkeit, Kooperation und Kommunikation ebenfalls entscheidende Schlüssel für Erfolgserlebnisse darstellen und zusätzlich einen wichtigen Körper- und Bewegungsbezug beinhalten.
Deshalb bildet ein umfangreiches Sport- und Bewegungsprogramm mit dem Schwerpunkt auf Mannschaftssportarten den Rahmen für die Teamdays. Selbstverständlich werden die regionalen Sportvereine in die Veranstaltung eingebunden und können ihr attraktives Angebot vorstellen.
Mit einem speziellen Team-Assistenten Programm bieten wir im Rahmen dieser Teamdays Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf abseits des alltäglichen Lernbetriebs ein Aktionsfeld, in dem sie sich in einer hervorgehobenen Rolle beweisen können. Der Anleitung unserer erlebnispädagogischen Teamstationen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Hierfür binden wir neben einer Lehrkraft zwei Schüler-Assistenten pro Station in die Durchführung und Anleitung der Station ein.
Die Schüler werden durch einen Pädagogen der Sportjugend Hessen für Ihre Aufgaben geschult und während der Veranstaltung betreut. An den Teamstationen übernehmen sie unter Aufsicht einer Lehrkraft ihrer Schule eine (Teil-) Verantwortung für einen regelkonformen Stationsbetrieb.
Die Bewältigung dieser hervorgehobenen Rolle setzt Impulse zur Stärkung des eigenen Selbstvertrauens und führt diese spezielle Zielgruppe an eigenverantwortliches Handeln heran.
Jonas Helfenstein
Referent Teamdays, Projekt "Step it up!" und Skillcamps
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Pierre-de-Coubertin Schulsportpreis
Schulsportpreis für sportliches und soziales Engagement
Seit 2003 verleihen der Landessportbund Hessen und die Sportjugend Hessen in Kooperation mit dem Kultusministerium die Pierre-de-Coubertin-Medaille – eine Auszeichnung, die auf große Resonanz stößt und sich als Erfolg erwiesen hat. Sie richtet sich an die Abschlussjahrgänge von Gymnasien, Real-, Haupt- und Gesamtschulen und unterstreicht die Bedeutung von Sport und Bewegung im schulischen Alltag.
Jede Schule kann eine Schülerin oder einen Schüler ehren, die oder der sich im Schulsport besonders engagiert hat. Dabei zählen nicht nur herausragende sportliche Leistungen, sondern auch soziales Engagement, vorbildliches Verhalten sowie die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein.
Gesamtschulen mit Abschlussjahrgängen können in der Sekundarstufe I und II jeweils eine Preisträgerin oder einen Preisträger je Abschlussform nominieren. Voraussetzung ist, dass die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt. Ziel ist es, insbesondere Absolventinnen und Absolventen mit Real- oder Hauptschulabschluss eine höhere Chance auf diese Auszeichnung zu ermöglichen.
Kontaktperson
Niklas Löw
Referent Kita und Bewegungspass
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Tim Döring
Referatsleiter Bewegungsförderung und internationale Jugendarbeit
60528 Frankfurt am Main
Deutschland