Unterstützungsangebote für Sportvereine und -verbände

Service, Beratung, Informationen und handfeste Praxishilfen zur Vorbereitung auf eine Kooperation mit einer Schule

Beratung und Begleitung von Sportvereinen

Die Entscheidung, ob ein Sportverein eine Kooperation mit einer Schule eingehen soll und wenn ja, zu welchen Bedingungen, beschäftigt gerade sehr viele Menschen im organisierten Sport. Aus Sicht der Sportjugend Hessen ist die Beantwortung dieser Fragen leider nicht eindeutig möglich, sondern hängt viel mehr von ganz verschiedenen Rahmenbedingungen vor Ort ab. Einen guten Leitfaden, der einer Entscheidung dienlich sein kann, soll die Checkliste bieten. Darüber hinaus, bieten wir eine Beratung per Mail oder auch Telefon an, um Sie bei Ihren konkreten Fragestellungen unterstützen zu können, wann immer wir können.

Zur Checkliste

Das Kooperationsfeld Schule und Verein ist darüber hinaus von einem teils sehr unübersichtlichen und komplexen Zuständigkeitsgeflecht geprägt, das auch Organisationsprozesse erschweren kann. Auch hier kann ein kurzer Erfahrungsaustausch am Telefon sinnvoll sein. 

Förderung von Schule-Vereins Kooperationen über das Landesprogramm Schule und Verein

Das Landesprogramm "Schule und Verein"

Das Landesprogramm „Schule und Verein“ unterstützt seit vielen Jahren die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Hessen. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler durch attraktive Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im schulischen Ganztag für ein lebenslanges Sporttreiben zu begeistern und ihre motorischen, sozialen sowie personalen Kompetenzen zu fördern.

Mit der Neufassung des Landesprogramms wurde die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen des Ganztags angepasst. Im Mittelpunkt stehen eine Vereinfachung der Antrags- und Bewilligungsverfahren, mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Kooperationen sowie eine stärkere Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Schulen und Sportvereinen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Vereinfachter Beantragungsprozess durch einen einheitlichen Antrag auf Kooperationsmaßnahme.
  • Wegfall der bisherigen Programmgruppen – über die Bewilligung entscheidet künftig das zuständige Staatliche Schulamt.
  • Zwei Antragsfristen pro Jahr (1. Mai und 1. September) schaffen mehr Flexibilität bei der Planung und Umsetzung von Kooperationen.
  • Erweiterte Fördermöglichkeiten: Neben klassischen Arbeitsgemeinschaften (AG) können nun auch Projekte, beispielsweise im Rahmen von Projektwochen oder Feriensportprogrammen, gefördert werden.
  • Klare und transparente Förderregelungen für Arbeitsgemeinschaften und Projekte mit einer an den tatsächlichen Umfang der Maßnahme gekoppelten Förderung.

Gefördert werden Kooperationen zwischen hessischen Schulen und anerkannten Sportvereinen bzw. Verbänden des Landessportbundes Hessen. Die Angebote richten sich an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Sekundarstufe I sowie an Förderschulen bis einschließlich Jahrgang 13.

Anträge für Kooperationen können neuerdings jährlich bis zum 01. Mai und bis zum 01. September gestellt werden.

Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der kooperierenden Schule, dass der*die Übungsleiter*in beides im Verein vorgelegt hat.

https://www.masernschutz.de/

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen:

Was wird gefördert und wie hoch sind die Zuschüsse?

Das Landesprogramm unterstützt zwei Kooperationsformen:

Arbeitsgemeinschaften (AG)

Arbeitsgemeinschaften werden in der Regel für ein Schuljahr eingerichtet. Der kooperierende Sportverein stellt eine qualifizierte Übungsleiterin bzw. einen qualifizierten Übungsleiter.

  • Personalkostenzuschuss von bis zu 700 Euro pro Schuljahr
  • Umfang: 40 Unterrichtsstunden
  • Eine Verlängerung ist bis zu zweimal möglich, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Stundennachweise. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem tatsächlichen Umfang der durchgeführten Einheiten.

Projekte

Zusätzlich können zeitlich befristete Projekte, beispielsweise im Rahmen von Projektwochen oder Feriensportprogrammen, gefördert werden.

  • mindestens 20 Unterrichtsstunden
  • Personalkostenzuschuss von bis zu 350 Euro je Projekt

Restfinanzierung der Kosten müssen individuell zwischen Schule und Sportverein abgestimmt werden

Für ein regelmäßiges Sportprogramm eines Sportvereins an einer Schule entstehen weitaus mehr Kosten als die Förderung im Landesprogramm Schule und Verein in Höhe von 700,00€. 

Die Übernahme dieser Restkosten müssen ganz individuell zwischen den beiden Kooperationspartner*innen (Schulleiter*in und Vereinsvorstand) abgestimmt werden. Die Höhe der Restfinanzierung kann im Antragsformular eingetragen werden. Für die Betreuung und Programmgestaltung im Ganztag verfügen Schulleitungen von ganztägig arbeitenden Schulen über ein Budget, dass auch für die Umsetzung von Programmen außerschulischer Partner herangezogen werden kann. In vielen Fällen wird dies auch bereits zur Finanzierung von Programmen außerschulischer Angebote verwendet. So auch oftmals für eine anteilige Restfinanzierung der Programme von Sportvereinen. Ein Rechenbeispiel und verschiedene Kooperationsmodelle die in der Praxis bereits erfolgreich umgesetzt werden sind im Bereich Praxishilfen unter der Frage: "Welche Finanzierungswege gibt es und wie werden sie in der Praxis umgesetzt?" zusammengestellt. 

Wie wird der Antrag im Landesprogramm gestellt?

Die Vertreter*innen von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Dort planen das gemeinsame Angebot und füllen das Antragsformular gemeinsam aus und reichen den unterzeichneten Antrag auf Kooperationsmaßnahme beim zuständigen Staatlichen Schulamt ein. Das Antragsformular finden sie hier:

 Antragsformular

Antragsfristen sind jährlich:

  • 1. Mai
  • 1. September

Nach Prüfung entscheidet das zuständige Staatliche Schulamt über die Förderung und informiert Schule und Verein über die Bewilligung.

Wer kann ein Angebot leiten?

Die Durchführung erfolgt durch qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter bzw. Trainerinnen und Trainer oder Sportlehrkräfte mit entsprechender Qualifikation. Dazu zählen z.B. ausgebildete und lizensierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen mit gültiger C-Lizenz im Bereich “Breiten-/Freizeitsport” sowie ausgebildete Sportlehrer*innen oder auch fachfremde Lehrer*innen mit starkem Sportbezug.

Als anerkannte Qualifikation gilt anderem der „Zertifikatskurs Sport und Bewegung im schulischen Ganztag“ der Sportjugend Hessen.

Vor Beginn der Tätigkeit müssen die gesetzlichen Vorgaben zum erweiterten Führungszeugnis sowie zum Masernschutz erfüllt sein. 

Zu den Ausbildungsangeboten der Sportjugend Hessen gelangen Sie hier.

Wie müssen die Stunden dokumentiert werden?

Für Arbeitsgemeinschaften dokumentiert die Angebotsleitung die durchgeführten Einheiten im Stundennachweis. Dieser dient gleichzeitig als Verwendungsnachweis für die Förderung und kann hier heruntergeladen werden: 

Stundennachweis

Die Stundennachweise sind der Schulleitung gebündelt vorzulegen:

  • bis 15. Februar für das erste Schulhalbjahr,
  • bis 15. August für das zweite Schulhalbjahr.

Die Schule leitet die bestätigten Nachweise fristgerecht an das zuständige Staatliche Schulamt weiter.

Bei Projekten ist der Stundennachweis spätestens vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme beim Staatlichen Schulamt einzureichen.

Wichtig: Eine Auszahlung des Personalkostenzuschusses erfolgt ausschließlich bei fristgerechter Vorlage der vollständigen Stundennachweise.

Qualifizierung für den Ganztag

Sportprogramme im Ganztag unterscheiden sich von Sportstunden im Verein und in der Schule. Außerdem gilt in Hessen eine Mindestqualifikation für die Umsetzung von Sportprogrammen im Ganztag. Die Trainerlizenz C.

Da sich qualitativ hochwertige Sportprogramme im Ganztag sowohl inhaltlich als auch organisatorisch stark von Sportstunden im Verein und in der Schule unterscheiden, besteht ein besonderer Qualifizierungsbedarf nicht ausschließlich bei unqualifizierten Personen. Auch ausgebildetete Lehrkräfte, Trainer*innen und Übungsleiter*innen, ist eine Auseinandersetzung mit ganztagsspezifischen Themen wie: "Heterogenität der Gruppe", "Vielfalt und Teilhabe", "veränderte Sporträume" und "Übergang von Ganztag zum Sportverein" sehr zu empfehlen.

In Hessen regelt die sog. Aufsichtsverordnung (AufsVO) formale Mindestvoraussetzungen der Qualifizierung für Sportangebote im Ganztag. In dem für außerschulische Kooperationsangebote im Ganztag entscheidenden Teil zum außerunterrichtlichen Schulsport heißt es:

(2) Außerunterrichtlicher Schulsport darf (...) auch von Übungsleiterinnen und Übungsleitern oder von Trainerinnen und Trainern angeboten werden, die eine gültige Lizenz (C-Lizenz oder höher) oder eine gleichwertige Ausbildung besitzen. Die Entscheidung über die Durchführung des außerunterrichtlichen Sportangebotes trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Das bedeutet nicht, dass Mitarbeiter*innen im Ganztag kein offenes bewegungsorientiertes Angebot (z.B. im Sinne von bewegungsorientierten “Fangspielen” oder auch ein Fußball/Basketball/Ropeskipping/Tanzangebot auf dem Schulhof) durchführen dürfen. Diese sind natürlich weiterhin möglich. Stehen spezifische Aufgabenstellungen und Bewegungsanforderungen im Vordergrund, z. B. im Rahmen einer Sport-AG, so muss die Person eine gültige Übungsleiterlizenz oder sportartspezifische Trainerlizenz (jeweils mindestens C-Lizenz-Stufe) nachweisen. Rechtliche Infos und konkrete FAQ sind unter: https://zfs.bildung.hessen.de/faq/index.html abrufbar.

Neben diesem formalen Qualitätsanspruch, ist es der Sportjugend Hessen auch ein inhaltliches Anliegen, Qualifizierungsmaßnahmen für den Bereich Sport im Ganztag vorzuhalten, der sich neben dem Vereinssport und dem Sportunterricht schon lange als weitere Säule des Sportes etabliert hat.

Praxishilfen für Kooperationen

Die Broschüre: Schule und Sportverein gibt einen umfassenden Überblick

Die gemeinsame mit dem Land Hessen entwickelte Broschüre "Schule und Sportverein - Gemeinsam für einen bewegten Tag" gibt einen guten Überblick, wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein auf den Weg gebracht werden kann.

Hinweise zum Personal für den Sport im Ganztag

Die Aufsichtsverordnung für den Schulsport regelt, dass Übungsleiter*innen und Trainer*innen für den Einsatz im außerunterrichtlichen Schulsport (z.B. Sport-AGs) mindestens eine C-Lizenz oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen müssen. Da Schulleitungen die pädagogische Verantwortung tragen, müssen sie von der jeweiligen Person überzeugt sein bzw. das Vertrauen in den Verein haben, geeignete Personen für ihre Angebote auszuwählen.

Wie können erfolgreiche Kooperationsmodelle aussehen?

Für Vereine ergeben sich verschiedene Möglichkeiten die Zusammenarbeit zu organisieren. Drei bekannte Modelle sind u.a.:

  • Modell 1:
    Der Verein bietet der Schule bzw. dem Träger des Ganztagsangebots ein Sport-/Bewegungsprogramm an und erhält dafür auf Grundlage eines Kooperationsvertrages eine pauschale Summe ausgezahlt. Der Verein organisiert, wer das Angebot leitet, schickt eine/n qualifizierte/n Übungsleiter*in in die Schule und übernimmt die Vergütung. Die Person kann in verschiedenen Anstellungsverhältnissen beim Sportverein beschäftigt sein (z.B. Mini-Job, neben-/hauptberufliche Anstellung, ehrenamtlich; ggf. ist der Übungsleiterfreibetrag nutzbar). Das Landesprogramm "Schule und Verein" kann zur Mitfinanzierung herangezogen werden, ist allerdings zeitlich befristet.
     
  • Modell 2:
    Die Schule beschäftigt eine/n Übungsleiter*in des Vereins, der/die Sport-/Bewegungsangebote im außerunterrichtlichen Schulsport an der Schule leitet. Arbeitgeber ist die Schule bzw. ein Träger des Ganztags. Die Person ist zwar für die Schule tätig, kann aber Schülerinnen und Schüler in ihrer Doppelfunktion auf den Sportverein aufmerksam machen und gezielt vermitteln. Auch hier sind unterschiedliche Anstellungsverhältnisse von Seiten der Schule möglich.
     
  • Modell 3:
    Der Sportverein beschäftigt eine/n FSJler*in und kooperiert mit einer Schule. Die Schule ist ggf. an der Finanzierung der FSJ-Stelle beteiligt. Der/die FSJler*in kann im Auftrag des Vereins an der Schule unterstützend tätig sein und (unter Aufsicht) Sportangebote für Schülerinnen und Schüler anbieten und somit an den Verein heranführen. Gleichzeitig können sich weitere Vorteile für die Schule ergeben, indem sie Unterstützung im Sportunterricht oder für bewegte Pauseneinheiten erhält. Abhängig von der Person im FSJ und der Zielgruppe in der Schule ist hier Fingerspitzengefühl nötig, um eine für alle Seiten gewinnbringende Kooperation zu schaffen (Altersunterschied, Nähe-Distanz-Verhältnis, Reife der eingesetzten Person, etc.).

Je nachdem, wie der jeweilige Verein strukturell aufgestellt ist, können verschiedene Modelle erfolgsversprechend sein. Modell 1 ist in der Regel eher für professionell aufgestellte Vereine (oft mit hauptberuflicher Struktur bzw. Geschäftsstelle) eine Möglichkeit, während Modell 2 für kleine, rein ehrenamtlich getragene Vereine der einfachere Weg darstellt. Nicht zu unterschätzen sind die Aufgaben, die als Arbeitgeber oder in der Administration/Verwaltung der Kooperation auf einen Verein zukommen können. Andererseits ergeben sich über die Kooperation mit Schulen auch neue Finanzierungsmodelle für haupt- oder nebenberuflich Angestellte, die auch für die Vereinsarbeit einen Mehrwert haben können. Modell 3 kann sich als Einstieg in eine Kooperation gut eignen, um Strukturen aufzubauen und zu festigen. Durch die zeitliche Befristung im FSJ ist hier allerdings eine hohe Fluktuation zu erwarten und erfordert jedes Jahr aufs Neue eine Einarbeitung und Unterstützungsstrukturen von beiden Seiten.

Welche Finanzierungswege gibt es und wie werden sie in der Praxis umgesetzt?

Einen allgemeingültigen Weg, wie Kooperationsprojekte zwischen Sportvereinen und Schulen finanziert werden können, gibt es leider nicht. In der Praxis haben sich verschiedene Finanzierungsquellen bzw. oft auch ein Mix aus diesen etabliert:

  • Landesprogramm Schule und Verein >>
  • Schul- und/oder Ganztagsbudgets, entweder selbstverwaltet oder über den zuständigen Schulträger (ganztägig arbeitende Schulen erhalten vom HMKB eine Zuweisung, die in Personalressourcen oder auch (anteilig) in finanziellen Ressourcen genutzt werden kann)
  • Kommunale oder regionale Unterstützung, sei es durch die Stadt, den Landkreis oder den zuständigen Sportkreis
  • bei Grundschulen im Pakt für den Ganztag ist die Kommune wesentlich an der Ausgestaltung und Finanzierung des Ganztags beteiligt
  • Elternbeiträge (im Sinne der Zugänglichkeit für alle Kinder sollte dies eher die Ausnahme sein)
  • Eigenmittel des Sportvereins
  • für Leistungssport auch: Landesprogramm Talentsuche / Talentförderung >>

Die Kosten eines Ganztagsangebots umfassen neben dem Honorar für die Fachkraft häufig auch Fahrt- sowie Vorbereitungs- und Koordinierungskosten. Die Höhe des Honorars ist meist abhängig vom Qualifikationsniveau der eingesetzten Fachkraft.

Beispiel 1:
Der SV Musterverein bietet ein qualifiziertes Sport- und Bewegungsprogramm, z.B. als sportartenübergreifende "Abenteuersport-AG", oder als Fachsportart an einer Schule an. Für 1,5 Std. wöchentlich wird dafür ein schuleigener Bewegungsraum (Aula, Sporthalle, Sportplatz, Leichtathletikanlage, etc.) von eine*m Übungsleitende*n des Sportvereins genutzt. Auch vereinseigene Sportstätten können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Das Material befindet sich entweder bereits an der Schule oder der*die Übungsleiter*in bringt eigenes Material mit. Die Gesamtkosten umfassen: Übungsleiterhonorar, An- und Abfahrt sowie Verwaltungs- und Overheadkosten und belaufen sich für bei ca. 40 Schulwochen auf 2.300,00 € (Rechenbeispiel!). Davon können 700,00 € jährlich über einen Kooperationsantrag im "Landesprogramm Schule und Verein" gefördert werden. Die fehlenden 1.600,00 € übernimmt die Schule.

Beispiel 2:
Der Sportverein beteiligt sich mit einem Kooperationsangebot während einer Projektwoche oder in den Schulferien. Viele Schulen bieten bereits Projektwochen oder Ferienprogramme in Kooperation mit außerschulischen Partnern an. Der SV Musterverein organisiert hierbei mit einem oder mehreren Übungsleitenden bspw. 6 Stunden täglich ein qualifiziertes, bewegtes Bildungsangebot, das Gesamtkosten von 1.800,00 € umfasst (Rechenbeispiel). Die Schule finanziert das angebotene Programm des Sportvereins. (Ferienprogramme, die vom Sportverein organisiert werden, können für Kooperationen interessant sein, da ein Übungsleiter dafür Anspruch auf bis zu 12 Tage Freistellung (Sonderurlaub) im Jahr hat)

Wo finde ich ein Muster für einen Kooperationsvertrag?

Als Grundlage für die Zusammenarbeit sollte immer ein Kooperationsvertrag dienen. Wenn die Kooperation über das Landesprogramm finanziert wird, ist das bereits über den gemeinsamen Antrag erfolgt. Dies gibt beiden Kooperationspartnern Handlungssicherheit. Ein Muster-Vertrag für Kooperationen, die nicht über das Landesprogramm finanziert werden, kann hier herunterladen werden.

FAQ Rechtliches und Versicherung

Wie sind Schüler*innen versichert, wenn sie an Kooperationsangeboten von Schule und Verein teilnehmen?

In Nachmittags- bzw. Ganztagsangeboten, die in Kooperation von Schule und Sportverein angeboten werden und die im Verantwortungsbereich der Schule liegen, sind Schüler*innen bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert. Die rechtliche und organisatorische Verantwortung obliegt der Schule, somit ist diese Veranstalter.

Werden aus organisatorischen Gründen Veranstaltungen auf das Gelände/Räumlichkeiten des Vereins verlegt, bleibt die rechtliche und organisatorische Verantwortung bei der Schule. Für die Sportorganisation und deren Funktionsträger, sowie für die Risiken aus der Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer/Halter eigener Tiere oder Wasserfahrzeuge, gilt der Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag.

Bei gemischten Veranstaltungen, bei denen der vom Verein durchgeführte Schulsport absprachegemäß mit einer Trainingsmaßnahme im Rahmen des üblichen Sportbetriebs des Vereins verbunden wird, gilt:

  • Vereinsmitglieder versichert über Sportversicherungsvertrag
  • Schüler*innen über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger
  • Aktiv teilnehmende Nichtmitglieder (mit Ausnahme der Schüler*innen): Versicherungsschutz über die eventuell bestehende Nichtmitgliederversicherung

Können auch Kinder und Jugendliche an Nachmittags- bzw. Ganztagsangeboten teilnehmen, die Vereinsmitglied sind, aber nicht über die Schule angemeldet sind?

Nein. Eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen, die nicht am Nachmittags- bzw. Ganztagsangebot angemeldet sind, ist nicht möglich, da bei Angeboten im Verantwortungsbereich der Schule ausschließlich angemeldete Schüler*innen der Schule über die Unfallkasse Hessen versichert sind.

Wie sind Übungsleiter*innen/Trainer*innen des Sportvereins in Kooperationsangeboten versichert?

Besteht ein schriftlicher Kooperationsvertrag zwischen Sportverein und Schule, so sind eingesetzte Übungsleiter*innen und Trainer*innen über den Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Hessen unfall- sowie haftpflichtversichert. Ob zusätzlich ein Versicherungsschutz durch die VBG greift, ist im Einzelfall zu prüfen.

Besteht zwischen Übungsleiter*in/ Trainer*in und der Schule bzw. dem Schulträger ein eigenständiges Beschäftigungsverhältnis, besteht kein Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag.

Zum Sportversicherungsvertrag

Aufsicht

Sportliche Angebote im außerunterrichtlichen Schulsport dürfen laut Aufsichtsverordnung durch lizensierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen (C-Lizenz oder höher) bzw. Personen mit gleichwertiger Qualifikation geleitet werden.

Siehe Aufsichtsverordnung für den Schulsport

Beispiele für gelungene Kooperationen aus Vereinen

Zu welchen Fachsportarten gibt es besondere Unterstützungsstrukturen für den Ganztag?

Viele Sportfachverbände, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene unterstützen den Kooperationsgedanken zwischen Schulen und Sportvereinen und bieten eigene Unterstützungsstrukturen für ihre Sportarten.

Neuauflage des Programms "Sportarten im Ganztag" im Jahre 2025

Viele hessische Sportfachverbände unterstützen den Kooperationsgedanken zwischen Schulen und Sportvereinen und bieten eigene Unterstützungsstrukturen für ihre Sportarten.

Zu diesen Unterstützungsstrukturen zählen unter Anderem sportartspezifische Orientierungspläne und Praxisfortbildungen für den Ganztag, die im Rahmen einer Initiative der Sportjugend Hessen und hessischer Sportfachverbände im Jahre 2015 entstanden sind. Sie vermitteln die Unterschiede von einem Vereinssportangebot zu einem Angebot im Ganztag. Eine Übersicht über die bestehenden Orientierungspläne, die zum Teil bereits in 2015 erstell wurden, findet sich im Folgenden. Ab dem Jahre 2025 strebt die Sportjugend Hessen eine kontinuierliche Aktualisierung und Erweiterung dieser Orientierungshilfen und Fortbildungen an. Dazu findet sowohl eine umfassende Befragung zu neuen sportartspezifischen Angeboten der Fachverbände statt, als auch ein kontinuierliches Angebot zur Unterstützung von Fachverbänden in Aktualisierung/Neukonzeption der Orientierungshilfen sowie von Praxisfortbildungen.

Orientierungspläne zum Download:


 Badminton Basketball Bogenschießen Fußball Golf Ju-Jutsu  Judo

 Leichtathletik  Reiten Rugby Schwimmen  Tanzen Tennis Triathlon 

 Turnen

 

 

Tim Döring

Referatsleiter Bewegungsförderung und internationale Jugendarbeit

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Deutschland