Kindeswohl - Förderungsgrundlagen

Seit 2023 gelten die Mindeststandards zum Kindeswohl als Fördervoraussetzung für alle Mittel aus dem Förderkatalog. Die Einführung dieser Voraussetzung erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe musste direkt ab 2023 erfüllt werden, dazu gehört die Umsetzung von ein bis drei Präventionsmaßnahmen je nach Gefährdungspotential der Veranstaltung. 
Ab dem Jahr 2025 werden zusätzlich die übrigen zwei der fünf Mindeststandards zum Kindeswohl Voraussetzung für eine Förderung.
 

Seit 2023 –Umsetzung angemessener präventiver Maßnahmen für die zu fördernde Veranstaltung:
Die umzusetzenden Maßnahmen zum Kindeswohl sind abhängig von den Kriterien Zielgruppe (Alter der Teilnehmenden) sowie dem Veranstaltungsformat (eintägig/mehrtägig; mit/ohne Übernachtung; geschlossen oder öffentlich). Bei allen Veranstaltungen mit der primären Zielgruppe U27 wird von der/den verantwortlichen Person(en) vor Ort, der Verhaltenskodex zum Kindeswohl unterzeichnet. Bei mehrtägigen Maßnahmen mit der Zielgruppe U27 mit und ohne Übernachtung, die mit einer festen Gruppe (geschlossene Veranstaltung) stattfinden werden folgende Standards umgesetzt:

  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex von verantwortlichen Personen/Betreuer*innen, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen
  •  Qualifizierung der verantwortlichen Personen/Betreuenden, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen (z.B. über Basisbaustein „Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen)
  • Einsichtnahme ins erw. Führungszeugnis der Personen/Betreuenden, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen (bei kurzfristigen Änderungen der Betreuer*innen wird eine persönliche Selbstverpflichtungserklärung eingeholt).
     

Ab 2025 –Erfüllung aller „Kindeswohl-Mindeststandards“ durch die antragsstellende Organisation:
Neben den oben genannten Maßnahmen, die weiterhin bezogen auf die Veranstaltung geprüft werden, werden ab 2025 folgende weitere Maßnahmen gefordert:

  • Benennung einer qualifizierten Ansprechperson Kindeswohl in der Organisation und Festlegung eines Aufgabenprofils
  • Verankerung des Themas Kindeswohl in der Organisation durch Aufnahme in die Satzung oder Vorstandsbeschluss zum Kindeswohl

Der Nachweis der zu erbringenden Standards erfolgt über das Formblatt „Kindeswohl-Mindeststandards“, welches vom Antragstellenden unterzeichnet wird. Dieses wird bei Abrechnung der Maßnahme eingereicht. Einzelnachweise müssen auf Nachfrage vorgelegt werden. Die Umsetzung der Kindeswohl-Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Antragstellenden. Die Sportjugend Hessen berät zu Umsetzungsmöglichkeiten und hält Vorlagen und Materialien zum Thema bereit.

Die Standards Verhaltenskodex, erw. Führungszeugnis und Qualifizierung der verantwortlichen Personen werden weiterhin Veranstaltungsbezogen geprüft. Die Ansprechperson sowie die Satzungsänderung/Vorstandsbeschluss müssen in der antragstellenden Organisation vorhanden sein.

Weitere Infos, Vorlagen und Arbeitshilfen sowie Ansprechpartner*innen unter: www.kindeswohl-im-sport.de