Wir möchten Sportorganisationen dabei unterstützen bestmöglich für das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Verschiedene Maßnahmen sind im Sport sinnvoll und wichtig, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen.
Hilf mit und mach deinen Verein und Verband zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche!
Schutzkonzepte im Sport
Kinderschutz im Sport gelingt, wenn klare Regeln auf eine Kultur des Hinsehens treffen – und alle mitwirken.
Ein guter Start: Die Mindeststandards
Die Sportjugend Hessen hat 2023 Mindeststandards festgelegt. Mindeststandards sind erste, wichtige Maßnahmen, mit denen Sportorganisationen Kinder und Jugendliche besser schützen können. Sie bilden den Einstieg in ein umfassendes Schutzkonzept.
Hiermit starten!
Diese Mindeststandards bilden erste Schritte, die in Organisationen angegangen werden sollten.
Schutzkonzepte
Ein schriftliches Schutzkonzept beinhaltet alle getroffenen Absprachen im Verein und stellt diese übersichtlich dar. Wichtig ist, dass die Maßnahmen des Schutzkonzeptes auch umgesetzt werden, so kann im Verein “eine Kultur des Hinsehens” entstehen. Das Schutzkonzept schreibt ihr nicht für die Schublade, sondern um selbst regelmäßig überprüfen zu können, ob die Absprachen noch umgesetzt werden und Übergaben im Themenfeld einfacher zu gestalten.
Die folgende Vorlage dient dazu eine Idee für einen Aufbau eines Schutzkonzeptes zu bekommen. Sie ist nicht vollständig und sollte unbedingt auf die vereinsinternen Strukturen angepasst werden.
Vorlage Muster-Schutzkonzept für Vereine (docx)
Die folgenden Listen sollen euch dabei unterstützen einen Überblick über mögliche Maßnahmen zu bekommen, diese zu Priorisieren und nach und nach angehen zu können. Zu den einzelnen Maßnahmen findet ihr auf dieser Seite jeweils weitere Materialien, die eure Umsetzung vor Ort unterstützen sollen.
(Check-)Liste der Präventionsmaßnahmen für Vereine (pdf)
Liste der Präventionsmaßnahmen für Verbände (docx)
Ihr braucht Unterstützung bei der Erstellung eures internen Schutzkonzeptes? Dann ist die Prozessbegleitung vielleicht genau das richtige für euch!
Ansprechpersonen in Sportorganisationen
Jede Sportorganisation sollte eine Ansprechperson im Kindeswohl benennen und bekannt machen. Die Ansprechperson ist eine erste Anlaufstelle für Betroffene, Eltern, Trainer*innen und weitere Akteure des Sports, an die sich jede*r bei Fragen oder akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann. Sie kennt regionale Fachberatungsstellen und das Beratungsangebot der Sportjugend Hessen.
Wer kann Ansprechperson sein/werden?
Eine Person,
- die bereits im Vorstand mitarbeitet (Jugendwart*in, Jugendleiter*in, Beisitzer*in …)
- außerhalb des Vorstands, die sich für dieses Thema interessiert
- die in den Vereinsstrukturen bekannt und vertrauenswürdig ist
Was muss die Ansprechperson an Qualifikation mitbringen?
Eine Ansprechperson ist kein*e Expert*in. Wichtig ist die Bereitschaft, sich in diesem Thema weiterzubilden. In Tagesfortbildungen der Sportjugend Hessen speziell für diese Zielgruppe werden ihre Aufgaben besprochen und geklärt, wie diese im eigenen Verein umzusetzen sind. Wir bieten diese in unserem Fortbildungsprogramm an.
Welche Aufgaben übernimmt die Ansprechperson im Verein?
Wichtig ist: Alles kann, nichts muss. Ansprechpersonen können selbst entscheiden, welche Aufgaben sie annehmen möchten und welche Aufgaben sie an andere Personen des Vereins abgeben möchten.
Mögliche präventive Aufgaben:
- Dafür sorgen, dass sie im Verein bekannt wird (Artikel in Vereinszeitung, Aushang im Vereinsheim, Gespräch mit allen Vorstandsmitgliedern/ Trainer*innen, Thema bei Mitgliederversammlung)
- Wissen darüber, welche präventiven Maßnahmen im Verein ggf. schon umgesetzt werden
- Das erweiterte Führungszeugnis einzusehen
- Potentielle Ansprechstellen außerhalb des Vereins (Sportjugend Hessen, regionale Beratungsstellen) kennen und wissen, wie sie zu erreichen sind
Mögliche Aufgaben bei Vorfällen oder Verdachtsmomenten:
- Sie ist Gesprächspartner*in, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche, Trainer*innen, Vorstandsmitglieder den Eindruck haben, dass es einem Kind oder Jugendlichen „nicht gut geht“ und evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
- Sie ist dabei sachlich und vertraulich und agiert als sensible*r Gesprächspartner*in
- Sie entscheidet, ob Hilfe von außen erforderlich ist (telefonischer Kontakt zum Beratungsteam der Sportjugend oder Kontakt zu einer lokalen Beratungsstelle)
- Sie weiß, dass der Blick von außen bei diesen Themen hilfreich sein kann und dass professionelle Unterstützung helfen kann beim Umgang mit der eigenen persönlichen Betroffenheit.
Weitere Aufgaben können sein:
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes im Verein
- Teilnahme an örtlichen Netzwerken
- Organisation einer vereinsinternen Fortbildung
Infostände und Aktionen
Starke Vereine brauchen informierte Kinder! Ein Informationsstand bietet bei Vereinsevents und Sportveranstaltungen die Möglichkeit, das wichtige Thema “Kindeswohl im Sport” inklusive der Kinderrechte sichtbar zu machen und mit verschiedenen Alters- und Zielgruppen aktiv ins Gespräch zu kommen. So werden Trainer*innen, Eltern oder andere Vereinsmitglieder ermutigt Verantwortung zu übernehmen und für ein sicheres und stärkendes Umfeld für Kinder und Jugendliche einzutreten. Auch gerade Kindeswohl-Ansprechpersonen sollten sich persönlich bei Kindern und Jugendlichen bekannt machen.
Über kindgerechte Informationen, Spiele oder Mitmachaktionen werden junge Sportler*innen zu ihren Rechten informiert und ermutigt Fragen zu stellen und mitzureden. Wie so ein Infostand eindrucksvoll gestalten werden kann und welche Methoden und Aktionen im Zusammenspiel mit den Materialien der Sportjugend Hessen stattfinden können, gibt es hier in der Übersicht.
Satzungsänderung und Haltung
Im Vorstand wird ein Vorstandsmitglied als Vereinsverantwortliche*r für das Thema Kindeswohl benannt. Per Vorstandsbeschluss sind nachhaltige Bemühungen des Vereins zum Wohle von Kindern und Jugendlichen festzuhalten. Der Verein positioniert sich dazu, sich präventiv aufzustellen und im Falle eines Verdachts schnell und sorgsam zu handeln. In der eigenen Satzung spricht sich der Verein aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen aus.
Qualifizierung und Sensibilisierung der Mitwirkenden
Alle Hauptberuflichen sowie Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche für die Sportorganisation durchführen, sollten zum Thema Kindeswohl sensibilisiert sein. Sie werden somit darin bestärkt Auffälligkeiten nachzugehen, sich ggf. Rat zu holen und sich aktiv für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einzusetzen.
Für alle engagierten Personen gibt es ein umfangreiches Fortbildungsangebot: Aktuelle Kindeswohl-Fortbildungen der Sportjugend Hessen
Für alle hessischen Vereine, Sportkreise und Verbände besteht zudem die Möglichkeit, kostengünstig eigene interne Schulungen anzubieten und damit eine Gruppe gemeinsam zu sensibilisieren: Inhouse-Schulungen
Erweitertes Führungszeugnis
Das “erweiterte Führungszeugnis” nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ist ein Auszug aus dem Strafregister und kann von Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, eingeholt werden. Somit sollte es von allen Trainer*innen, Übungsleitenden und Betreuer*innen, die für den Verein, Sportkreis oder Verband mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, eingesehen werden. Die Grundlage dafür bildet der §8a SGB VIII. Wer einen einschlägigen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis aus dem § 72a SGB VIII (Achtes Sozial-Gesetzbuch) aufweist, ist für die Kinder- und Jugendarbeit im Sport nicht geeignet.
Dazu kann eine Vereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt getroffen werden, oder eine organisationsinterne Regelung gefunden werden.
Die wichtigsten Grundlagen im Überblick:
- Das erw. Führungszeugnis wird eingesehen, die Einsichtnahme vertraulich dokumentiert und das Führungszeugnis an den/die Besitzer*in zurückgegeben.
- Ehrenamtlich Tätige (Übungsleiter*innen, FSJ, BFD) sind gebührenbefreit. Hierfür kann das Beantragungsformular (s. unten) genutzt werden.
- Das erw. Führungszeugnis darf am Tag der Einsichtnahme max. drei Monate alt sein.
- Wie lange das erw. Führungszeugnis gültig ist, kann die Sportorganisation selbst festlegen, maximal jedoch fünf Jahre. Die Sportjugend Hessen empfhielt eine Einsichtnahme nach drei Jahren.
- Für eine spontane Beschäftigung / spontanes ehrenamtliches Engagement kann ersatzweise eine Selbstverpflichtungserklärung (pdf) unterschrieben werden.
- Alle detaillierten Hinweise finden sich im Merkblatt erw. Führungszeugnis (pdf)
Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
Ein Verhaltenskodex beschreibt Grundsätze und konkrete Verhaltensregeln zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätige im organisierten Sport in Hessen. Die Unterzeichnung eines Verhaltenskodex von allen Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, sollte ein Standard in Sportorganisationen sein.
Die Vorlage der Sportjugend Hessen kann genutzt werden und auf die individuellen Gegebenheiten der Sportorganisation angepasst werden.
Verhaltens·kodex in leichter Sprache zum Lesen
Verhaltens·kodex
Kodex bedeutet: Liste mit Regeln.
Dieser Text erklärt
wie man sich richtig benimmt.
Wenn man mit Kindern
oder Jugendlichen
oder jungen Erwachsenen
arbeitet.
Er gilt für alle Menschen
die im Sport in Hessen arbeiten.
Zum Beispiel:
für Menschen mit Ehren·amt
für Neben·berufliche
für Haupt·berufliche
A. Regeln
Die Regeln zeigen
wie man sich bei jungen Menschen verhält.
Ich verspreche mich an diese Regeln zu halten:
1.
Ich achte jedes Kind.
Ich achte jeden Jugendlichen.
Ich achte jeden jungen Erwachsenen.
Ich helfe ihnen
eine selbstständige Person zu werden.
Das ist wichtiger
als sportliche Ziele.
Und wichtiger als meine eigenen Ziele.
Und wichtiger als die Ziele
von den Eltern und vom Verein.
2.
Ich achte das Recht jedes Kindes
auf einen sicheren Körper.
Und auf seine eigene Privat·sphäre.
Ich achte auf persönliche Grenzen.
Ich mache keine Gewalt:
- Keine körperliche Gewalt.
- Keine seelische Gewalt.
- Keine sexuelle Gewalt.
Ich mache das nicht
im echten Leben.
Und nicht im Internet.
Ich weiß
dass ich Verantwortung habe.
Ich nutze meine Macht nicht aus.
Vor allem nicht bei Menschen
die von mir abhängig sind.
3.
Ich sorge dafür
dass alle Kinder und Jugendlichen
freundlich miteinander umgehen.
Ich achte auf Fairness.
Ich halte mich an die Regeln vom Sport.
4.
Ich achte darauf
dass der Sport zu den Teilnehmenden passt.
Ich wähle Übungen und Spiele
die zum Alter passen.
Und zu den Bedürfnissen.
Alle dürfen mitentscheiden.
5.
Ich bin ein gutes Vorbild.
Ich kämpfe gegen Betrug im Sport.
Ich kämpfe gegen Sucht·mittel.
Zum Beispiel gegen:
- Medikamente
- Drogen
- zu viel Internet
- Alkohol
Ich kämpfe gegen Doping.
Das ist Betrug mit verbotenen Stoffen.
6.
Ich respektiere die Würde aller Menschen.
Ich behandle niemanden schlecht.
Zum Beispiel:
- wegen Herkunft
- wegen Religion
- wegen Behinderung
- wegen Alter
- wegen Geschlecht
- wegen Liebe oder Identität
- wegen Meinung oder Kultur
7.
Ich achte die Persönlichkeits·rechte von allen Menschen.
Zum Beispiel mache ich keine Fotos ohne Erlaubnis.
Ich gehe vorsichtig mit persönlichen Daten um.
Ich halte mich an die Regeln vom Daten·schutz.
8.
Ich passe gut auf.
Ich achte auf Zeichen von Vernachlässigung.
Ich achte auf Zeichen von Gewalt.
Und auf Zeichen
dass jemand Grenzen verletzt.
Ich tue etwas
wenn jemand gegen diese Regeln verstößt.
Der Schutz der Kinder
Jugendlichen
und jungen Erwachsenen
ist am wichtigsten.
Wenn ich unsicher bin
hole ich mir Hilfe.
Zum Beispiel bei der Sport·jugend Hessen.
Oder bei einer Beratungs·stelle.
9.
Ich verhalte mich auch gegenüber Erwachsenen
nach diesen Regeln.
Ich begegne allen Menschen mit Respekt.
Zum Beispiel:
- Sportlerinnen und Sportlern
- Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- Mitgliedern
- und Kolleginnen und Kollegen.
B. Regeln zum Kinder·schutz
Diese Regeln erklären
wie man sich richtig verhält.
Sie schützen:
- Kinder
- Jugendliche
- junge Erwachsene
Sie schützen auch alle Menschen
die im Sport arbeiten.
Damit niemand etwas Falsches macht
oder falsch verdächtigt wird.
1. Offen und ehrlich handeln
Wenn ich alleine mit jungen Menschen bin
sind wir immer mindestens zu dritt.
Ich lasse immer eine Tür offen
damit man von außen sieht
was wir machen.
Das gilt zum Beispiel bei:
- Wettkämpfen
- Einzel·trainings
- Gesprächen im Training
Ich gebe keine Geschenke
an einzelne Kinder oder Jugendliche.
Ich halte mich an diese Regeln.
Wenn ich einmal etwas anders machen will
rede ich vorher
mit einer anderen erwachsenen Person.
Wir müssen beide finden
dass es sinnvoll oder nötig ist.
Ich verhalte mich immer so
dass man versteht
warum ich etwas tue.
2. Körper·kontakt
Manchmal braucht es Berührung.
Zum Beispiel:
- um beim Sport zu helfen
- um zu trösten
- um zu gratulieren
Aber:
Körper·kontakt muss immer gewollt sein.
Von beiden Seiten.
Er darf nicht zu viel sein.
Ich achte auf die Grenzen jeder Person.
Wenn ich unsicher bin
frage ich nach.
3. Duschen, Umziehen und Übernachten
Ich dusche nicht mit Kindern oder Jugendlichen.
Ich ziehe mich nicht zusammen mit ihnen um.
Ich übernachte nicht allein mit ihnen.
Wenn wir übernachten
machen wir das in Gruppen.
Zum Beispiel bei Sport·festen
oder im Trainings·lager.
Ich klopfe immer an
bevor ich in eine Umkleide gehe.
Oder in einen Schlaf·raum.
Ich warte auf eine Antwort.
4. Private Beziehungen
Ich baue keine engen privaten Beziehungen auf
zu Kindern oder Jugendlichen.
Ich lade sie nicht in meine Wohnung ein.
Oder in mein Haus oder in meinen Garten.
Ich teile keine privaten Geheimnisse mit ihnen.
Auch nicht über Handy oder Internet.
5. Fotos und Videos
Ohne Erlaubnis
mache ich keine Fotos oder Videos.
Von Kindern oder Jugendlichen.
Ich frage vorher die Person selbst.
Oder die Eltern.
Ich achte das Recht am eigenen Bild.
6. Sprechen und Verhalten
Ich spreche freundlich und respektvoll.
Ich übernehme Verantwortung
für das was ich tue.
Wenn ich eine Grenze verletzt habe
sage ich Entschuldigung.
Wenn ich sehe
dass jemand unfair ist
oder Gewalt anwendet
oder Grenzen verletzt
dann tue ich etwas dagegen.
7. Gesundheit
Ich achte darauf
dass Kinder und Jugendliche genügend Pausen haben.
Das Training soll zum Alter passen.
Und zu den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen.
Wenn jemand verletzt oder krank war
achte ich darauf
dass das Training langsam weitergeht.
Unterschrift
Ich bin mit diesen Regeln einverstanden.
Ich heiße: ____________________________________________________
Ich bin geboren am: ____________________________________________
Datum heute: __________________________________________________
Meine Unterschrift: ______________________________________________
Interventionsleitfaden
Wird in einer Organisation ein Verdacht oder Vorfall bekannt ist die akute Situation häufig emotional und stressig. Daher ist es wichtig bereits vor einem Verdacht/Vorfall sich einen Plan zu entwickeln, was im Extremfall zu tun ist. Es empfiehlt sich ein “Krisenteam” zu benennen, um nur nie nötigsten Personen einzubinden und überlegt Handeln zu können. Unsere Vorlage für einen Interventionsleitfaden (docx) kann euch unterstützen die Abläufe im Verein zu definieren. Ihr solltet sie nicht 1:1 übernehmen, sondern mit Personen definieren und überlegen, wie ihr in eurem Verein Strategisch vorgehen müsst. Müssen Abteilungsleitende und Vorstände mit eingebunden werden? Wer übernimmt diese Rolle? Wer trifft Entscheidungen? Wer vertritt die Interessen der Betroffenen? Wie sehen die Kommunikationswege aus? …
Für Ehrenamtliche im Verein, die nicht zum Krisenteam gehören ist es relevant zu wissen, wie sie reagieren sollen, wenn sie mit einem Verdacht oder Vorfall konfrontiert sind. Die Situation sollte mit ihnen regelmäßig besprochen werden, sowie ihre Aufgaben dabei.
Risikoanalyse
Ziel einer Risikoanalyse ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Sportler*innen zu gewährleisten, indem potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden. Sie bezieht sich auf die Identifikation, Bewertung und das Management von Risiken, die mit der Ausübung von Sportarten verbunden sind. Die Ergebnisse zeigen auf, welche konzeptionellen und strukturellen Verbesserungen in einem Verein notwendig sind. Auf Basis der Ergebnisse können noch fehlende Bausteine identifiziert, und nachfolgend ein passendes Schutzkonzept für die Sportorganisation entwickelt werden.
Jeder Verein, Sportkreis und Verband sollte eine eigene Risikoanalyse durchführen. Sie schafft ein Problembewusstsein, trägt zur Enttabuisierung von Gewalt im Sport bei und sensibilisiert für Risiken.
Wir empfehlen zur Risikoanalyse alle Personengruppen in der Organisation einzubeziehen und mithilfe von Umfragen an der Risikoanalyse zu beteiligen. Nur so können alle Risiken aufgedeckt und entsprechend ins Schutzkonzept eingearbeitet werden. Außerdem unterstützt die Einbeziehund einer großen Personengruppe bei der Etablierung einer gewaltsensiblen Kultur, in der hingesehen statt weggesehen wird. Vorlagen für zielgruppenspezifische Fragebögen und Unterstützung zur Risikoanalyse können beim Kindeswohl-Team angefragt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche können in die Entwicklung von Schutzkonzepten altersgerecht mit eingebunden werden. Zum Beispiel in die Risikoanalyse oder die Erstellung von Verhaltensregeln für verschiedene Zielgruppen. Mit Kindern und Jugendlichen könnt ihr über Grenzüberschreitungen und Gewaltsituationen im Sport zum Beispiel anhand des Wimmelbildes sprechen. Unsere Broschüre liefert dazu einige Ideen. Welche weiteren Methoden und Aktionen im Zusammenspiel mit den Materialien der Sportjugend Hessen stattfinden können, gibt es hier in der Übersicht.
Damit Kinder ihre eigenen Rechte kennen und dafür einstehen können stellen wir weitere Materialien zu Kinderrechten bereit.
Darüber hinaus sollten junge Menschen in die Organisationsstrukturen deines Vereins/Sportkreises/Verbandes mit eingebunden sein. Ihre Interessen sollten gehört werden und relevant sein. Zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen im aktiven Sportalltag gibt es vielfältige Ideen und Angebote.
Hat euer Verein zum Beispiel:
- Mannschaftsführende
- Athletensprecher*innen
- ein Juniorteam
- eine*n Jugendwart*in (wird er/sie gewählt?)
- einen Jugendraum
- Angebote speziell für Kinder und Jugendliche (z.B. Kinderweihnachten / Jugenddisco / …)
Für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in eurem Verein unterstützt euch unser Team Junges Engagement
Das Wimmelbild
Broschüre zum Wimmelbild (PDF)
Das Wimmelbild zum ausmalen:
Das Wimmelbild und die Broschüren zum bestellen findest Du hier.
Kinderrechte
Das Plakat “Kinderrechte im Sport” (PNG)
Die Kinderrechte-Plakate zum bestellen findest Du hier.
Hier gibt es Kinderrechte zum ausmalen:
Recht auf Mitbestimmung
Recht auf Bildung
Recht auf Schutz
Recht auf Gesundheit
Eltern einbeziehen
Eltern brauchen Informationen zur Präventionsarbeit im Sportverein, damit Vertrauen, Transparenz und gemeinsame Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen entstehen kann.
Die Sportjugend Hessen stellt hier einen Flyer zur Information zum Download und zur Bestellung zur Verfügung. Dieser kann auch zur Verlinkung auf der Website vom Verein oder Verband genutzt werden.
Beschwerdemanagement
Eine Sportverein, Fachverband oder Sportkreis, der eine Kultur des Hinsehens leben möchte sollte überlegen, welche Möglichkeiten die Mitglieder haben sich zu „beschweren“. Ein Beschwerdemanagement sollte an die verschiedenen Zielgruppen einer Organisation angepasst. Verschiedene Zielgruppen in Sportorganisationen sind:
- Sportler*innen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
- Eltern
- Für den Verein Tätige: Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen usw.
Beschwerden sollten freiwillig, anonym/ vertraulich und sanktionsfrei möglich sein. Der Zugang sollte niedrigschwellig sein. Wichtig ist auch, die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten für die einzelnen Zielgruppen sichtbar zu machen.
Sinnvoll ist es verschiedene Möglichkeiten und Wege einzurichten, die solch eine Beschwerde möglich machen. Beispiele können sein:
- Ansprechpersonen mit Kontaktdaten veröffentlichen (auf der Homepage, in Sportstätten, social-media)
- Kummerkästen
- Wohlfühlbögen nach Veranstaltungen, z.B. von der dsj
- anonyme Kontaktformulare auf der Homepage
Kindeswohl bei Freizeiten und Trainingslagern
Zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen bei mehrtägigen Veranstaltungen (Kinder- und Jugendfreizeiten, Trainingslager etc.) sollen Vereine, Sportkreise und Verbände Standards festlegen, die eine sorgfältige Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung und Nachbereitung ihrer Maßnahmen garantieren. Dazu gehört auf jeden Fall die Befassung mit den Inhalten des Verhaltenskodex, der von allen Betreuer*innen unterzeichnet wird. Die Sportjugend Hessen empfiehlt bei Maßnahmen mit Übernachtungen zudem die Einsichtnahme in ein erw. polizeiliches Führungszeugnis für alle Betreuer*innen. Weitere Standards sind maßnahmenbezogen festzulegen. Die Standards der Sportjugend Hessen bieten hierfür eine Orientierung.
Für die Freizeiten der Sportjugend Hessen gelten folgende Verabredungen und Empfehlungen:
- Bei Betreuer*innenausbildung wird das Thema „Kindeswohl auf Freizeiten“ regelmäßig bearbeitet. Kindeswohl kann gefährdet sein durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt; dazu gehören auch der übermäßige Alkoholgenuss, Nikotin und Drogenmissbrauch. Bei der Behandlung dieses Themenfeldes ist - ohne dass ein Klima des Misstrauens geschaffen wird - die allgemeine Achtsamkeit zu erhöhen bzw. hoch zu halten. Für den Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen sind auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes verbindliche Regelungen zu treffen. Zudem werden der Verhaltenskodex und Verhaltensregeln von allen Betreuenden bearbeitet und unterzeichnet, sowie ein erw. polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt.
- Auch mit den Kindern und Jugendlichen werden Regeln des respektvollen und aufmerksamen Miteinanders besprochen/erarbeitet werden (u.a. respektvoller, grenzachtender Umgang, Wahrung der Persönlichkeitsrechte, Persönlichkeitsrecht)
- Zu allen Freizeiten werden Vortreffen organisiert, bei denen auch die Eltern die Betreuenden/Teamenden kennen lernen können und diese über eventuelle Problemlagen (Medizinische und gesundheitliche Besonderheiten, usw.) ihrer Kinder diskret informieren können. Hier werden Kindern und Eltern auch Beschwerdemöglichkeiten und -wege transparent gemacht.
- Jede Freizeit hat ein Teamenden-Teilnehmenden-Verhältnis von mindestens 1 : 10. Dieses muss im Einzelfall ggf. angepasst werden (je nach Ausrichtung der Freizeit, Zusammensetzung der Teilnehmendengruppe, insbesondere bei Kindern/Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf)
- Betreuende/Teamende kennen die von den Eltern ausgefüllten Teilnehmerfragebögen und dort vermerkte soziale oder gesundheitliche Gefährdungspotentiale. Um den Betreuungsstandard auch bei größeren Gruppen einhalten zu können, empfiehlt es sich, soziale Zuständigkeiten entsprechend des Betreuungsschlüssels und der Zimmereinteilung für Kleingruppen festzulegen.
- Es finden tägliche Teamsitzungen statt, bei denen die Erfahrungen, Problemfälle, Wünsche der Teilnehmer*innen etc. zusammengetragen werden.
- Im Falle von Auffälligkeiten bzw. falls ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird die Teamleitung eingeschaltet und mit dieser das weitere Vorgehen erörtert. Die Trägerorganisation sucht ggf. sofort professionelle Unterstützung.
- Jedes Team erhält einen (digitalen) Ordner für die jeweilige Freizeit. Dieser Ordner mit weiteren Verhaltensempfehlungen in Konfliktfällen, Jugendschutzbestimmungen etc. muss vom Team im Vorfeld der Freizeit durchgearbeitet werden und auf der Freizeit abrufbar/einsehbar sein.
- Sowohl die Betreuenden als auch die Teilnehmenden werten jede Freizeit aus. Dabei wird auch das Wohlbefinden der Teilnehmenden über anonymisierte Fragebögen erfasst und die Möglichkeit gegeben, die Betreuenden/Teamenden auch einzeln anonym zu bewerten.
Umgang mit Bildern, Videos und sozialen Medien
Kinder und Jugendliche, sowie Erwachsene sind heute sowohl in ihrem sportlichen Alltag als auch bei sportlichen Veranstaltungen (Wettkämpfen, Vereinsfesten o.ä.) ständig mit digitalen Medien in Kontakt. Fotos, Videos und Beiträge in sozialen Medien können schöne Erinnerungen schaffen und Vereinsleben sichtbar machen. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung dafür, dass Aufnahmen und soziale Medien respektvoll, sicher und im Sinne der jungen Menschen verwendet werden.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer persönlichen Daten. Dies gilt auch im Sport.
Unsere Grundsätze
Bei der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos und Videos empfehlen wir sich an folgenden Grundsätzen zu orientieren:
- Die Würde und die Rechte von Kindern und Jugendlichen stehen immer im Mittelpunkt.
- Bilder und Videos werden nur respektvoll und wertschätzend verwendet. Veröffentlichungen erfolgen nur im vereinbarten Rahmen.
- Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden transparent über Veröffentlichungen informiert und müssen diesen vorab zustimmen.
- Die Privatsphäre der jungen Menschen wird geschützt.
- Digitale Medien werden verantwortungsvoll genutzt.
- Es gibt Regeln für Trainer*innen, Übungsleitende wie sie über digitale Medien mit ihren Sportler*innen kommunizieren dürfen.
Umgang mit Fotos und Videos
Fotos und Videos sollen die Freude am Sport sowie das Engagement von Kindern und Jugendlichen zeigen. Aufnahmen müssen die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten wahren und dürfen keine Situationen darstellen, die als unangenehm, peinlich oder grenzverletzend empfunden werden könnten.
Was wir beachten
- Einwilligungen werden vorab, im Idealfall schriftlich, eingeholt. Bei minderjährigen Eltern erfolgt dies über die Erziehungs-, Sorgeberechtigten.
- Kinder und Jugendliche werden darüber informiert, wo Bilder verwendet werden.
- Es werden keine bloßstellenden, diskriminierenden oder verletzenden Darstellungen veröffentlicht.
- Persönliche Informationen werden nicht mit Bildmaterial verknüpft, sofern dies nicht erforderlich ist.
- Aufnahmen aus sensiblen Situationen werden nicht veröffentlicht.
Was kann ein Verein tun
- Einwilligungserklärungen für Bild- und Videoaufnahmen zur Verfügung stellen.
- In der Hausordnung Regeln zu Bildaufnahmen und Smartphone-Nutzung verankern.
- Regeln für Bild- und Videoaufnahmen auf eigenen Veranstaltungen festlegen: Ein Sportverein hat während der zugewiesenen Nutzungszeiten in einer Sporthalle das Hausrecht. Bei Wettkämpfen oder Veranstaltungen ist der Verein auch Hausherr. Der Verein bzw. seine Vertreter (Vorstand, Vereinsmitglied, Trainer*in usw.) können während dieser Zeiten Personen ausschließen, die den Sportbetrieb stören oder gegen die Hausordnung verstoßen. Das können also auch unberechtigte Bildaufnahmen von der Tribüne sein. Zur Durchsetzung des Hausrechts kann bei uneinsichtigen Personen auch die Polizei zugezogen werden.
Soziale Medien und Messenger-Dienste
Digitale Kommunikation und die Nutzung von sozialen Medien gehört zum Alltag vieler Kinder und Jugendlicher. Gleichzeitig entstehen hier besondere Herausforderungen für den Kinder- und Jugendschutz.
Hierauf sollte geachtet werden
- einen respektvollen Umgangston,
- klare Kommunikationswege,
- Transparenz in der Kommunikation,
- die Einhaltung von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten,
- einen bewussten Umgang mit Bildern und Videos.
Regeln, die gelten können
- Trainer*innen und Übungsleitende nutzen Gruppenkommunikation statt Einzelchats mit Sportler*innen.
- Vereinsbezogene Kommunikation erfolgt über festgelegte Kanäle.
- Fotos und Videos werden nur nach vorheriger Klärung veröffentlicht.
- Fotos und Videos aus dem sportlichen Vereinskontext gehören nicht auf private Kanäle, sondern werden nur für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins oder Verbandes genutzt.
- Grenzverletzende, beleidigende oder diskriminierende Inhalte werden nicht toleriert.
- Bei Unsicherheiten werden Ansprechpersonen für Kindeswohl einbezogen.
Weiterführende Links und Informationen
Auch andere (Sport-)Organisationen stellen bereits Informationsmaterialien zur Verfügung:
Positionspapier des DFB zur Foto- und Videonutzung im Fußball(pdf)
DTB: Bild- und Filmrechte - Was ist im Verbands-/ Vereinsalltag zu beachten?
Merkblatt des DTB zu Bildnutzung (pdf)
dsj: Fotos von Kindern in sozialen Medien teilen?
Sportexterne Beratungs- und Informationsseiten:
Juuuport: Bundesweite Online-Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben
Digi-Stars: Jugend.Stärken.Digital - Digitale Soforthilfe für Kinder und Jugendliche
Deine Ansprechpersonen der Sportjugend Hessen
Anna Stender
Referentin Junges Engagement und Kindeswohl im Sport
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Ann-Kristin Pieper
Referentin Kindeswohl
35578 Wetzlar
Deutschland
Marie Kowatsch
Referentin Kindeswohl
60528 Frankfurt am Main
Deutschland