Freiwilligendienste im Sport (FWD) - allgemeine Infos


FSJ/BFD Zeit der Qualifizierung und Orientierung

Bereits seit 20 Jahren bieten wir ein Freiwilliges Soziales Jahr im Sport an. In dieser Zeit haben wir ein bewährtes und ausgereiftes Modell der Jugendbildung, Jugendförderung und Personalentwicklung konzipiert. Innerhalb eines Jahres haben junge Freiwillige die Möglichkeit im Rahmen des FSJ oder BFD ihre sozialen Kompetenzen zu vertiefen und sich unter anderem mit dem Erwerb einer Übungsleiterlizenz zu qualifizieren. Gleichzeitig können sie das Jahr nutzen, um sich beruflich zu orientieren oder eventuelle Wartezeiten auf einen Studien- bzw. Ausbildungsplatz sinnvoll zu überbrücken.

  • Freiwilligendienste verstehen sich als Orientierungs- Bildungs- und Entwicklungsjahr für die jungen Freiwilligen.
  • FSJ und BFD U 27 bieten beide die Option eine Lizenz zu erwerben.
  • FSJ und BFD U 27 beinhalten obligatorisch mindestens 25 Bildungstage sowie eine umfassende pädagogische Betreuung.

Stellen im FSJ/BFD im Sport

  • Unsere Einsatzstellen sind alle Mitglieder des Landessportbundes Hessen, also Sportvereine, Sportverbände sowie Sportkreise.
  • Die Freiwilligendienste werden über die Sportjugend Hessen als für den Sport in Hessen zuständige Landesträgerin angeboten, organisiert und abgewickelt.

Rahmenbedingungen

  • Beide Dienste bieten die gleichen finanziellen Rahmenbedingungen für die Freiwilligen. Das heißt 320 € Taschengeld pro Monat sowie komplette Sozialversicherungsleistungen.
  • Beide Dienste dauern 12 Monate und starten jeweils zum 1. September, alternativ zum 1. August

FSJ im Ausland

Die Sportjugend Hessen bietet derzeit kein FSJ im Ausland an. Im Bereich des Sports ist dieses Angebot eher selten. Weiterführende Informationen zum Thema Internationale Freiwilligendienste im Sport findest du hier: www.freiwilligendienste-im-sport.de


Unterschiede zwischen FSJ und BFD

Freiwilliges Soziales Jahr Bundesfreiwilligendienst
Das FSJ ist ein Landesdienst. Das heißt, dass beim FSJ die Freiwilligen eine Vereinbarung (Vertrag) mit der Landesträgerin (Sportjugend Hessen) und der Einsatzstelle abschließen. Der BFD wird als Bundesdienst angeboten. Beim BFD gehen die Freiwilligen ein Vertragsverhältnis mit dem zuständigen Bundesamt und der Einsatzstelle ein.
Im FSJ werden von den Freiwilligen fast ausschließlich Kinder und Jugendliche im Sport betreut. Im BFD umfasst die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sport einen geringen Teil des Tätigkeitsprofils. Daneben sind folgende Tätigkeitsfelder in größerem Umfang möglich: Projekt- und Veranstaltungsmanagement im Sportverein und -verband, Arbeit mit Zielgruppen im Erwachsenen- und Seniorenalter, Sporträume/Sportstätten (z.B. handwerkliche oder gärtnerische Tätigkeiten), Umwelt und Naturschutz im Sport, Allgemeine Organisations- und Verwaltungstätigkeiten.
Im FSJ ist eine allgemeine Übungsleiterausbildung Breitensport Profil Kinder und Jugendliche integriert, wofür auch die Lizenz erlangt werden kann. Im BFD können bei Bedarf und alternativ zum Übungsleiterschein im FSJ andere Qualifikations- und Bildungsmaßnahmen (z.B. Teil einer Trainierlizenz) passgenau zum Einsatzprofil gewählt werden.
Im FSJ sind, gesetzlich vorgeschrieben, 25 Bildungstage (fünf Wochenabschnitte a fünf Tage) vorgesehen, die in festen Lehrgangsgruppen absolviert werden. Im BFD gibt 25 Bildungstage, die sich wie folgt aufteilen: 3 Wochenabschnitte (a 5 Tage) werden in festen Lehrgangsgruppen unter der Leitung der Sportjugend Hessen angeboten. Eine vierte Woche (a 5 Tage) ist obligatorisch politische Bildung in einem Bildungszentrum des Bundes. Die verbleibenden 5 Bildungstage können für Teile einer Trainerlizenzausbildung bei den Fachverbänden oder für andere selbst gewählte Bildungsmaßnahmen verwendet werden.
Im FSJ ist der Altersbereich der Freiwilligen auf 16-27 Jahre begrenzt. Den BFD bieten wir analog dem FSJ nur im Altersbereich 16-27 Jahre an, nicht aber über 27 Jahre.
Die Anerkennung der Einsatzstellen erfolgt im FSJ wie bisher über die Landesträgerin Sportjugend Hessen. Im BFD müssen sich interessierte Vereine, Verbände und Sportkreise über die Sportjugend Hessen beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) anerkennen lassen. Ein entsprechend vorausgefülltes Antragsformular inklusive einer Ausfüllhilfe stehen auf unserer Internetseite als Download breit.