Landesprogramm "Schule und Verein"

Zur Förderung von Kooperationen zwischen Schule und Sportverein

Bewerbungsschluss ist der 15. April 2024

Das Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen wurde bereits 1992 ins Leben gerufen und in 2018 neu aufgelegt. Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung vor. Um vor dem Hintergrund der täglichen Schulzeitverlängerung und weiteren Schulreformen die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zeitgemäß zu unterstützen, wurde das Landesprogramm zum Schuljahr 2018/19 gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern des Landessportbundes Hessen e.V., der Sportjugend Hessen und des Hessischen Kultusministeriums überarbeitet. Dabei wurde u. a. die Förderung auf 700,- Euro im ersten Jahr, 700,- Euro im zweiten und 700,- Euro im dritten Jahr umgestellt.

Anträge für Kooperationen können jährlich bis zum 15. April gestellt werden.

Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der koopierenden Schule, dass der*die Übungsleiter*in beides im Verein vorgelegt hat.

https://www.masernschutz.de/

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen:

 

Wie wird ein Antrag gestellt?

Die Vertreter*innen von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Bei diesem werden die Rahmendaten besprochen und in einem vorgefertigten Formular als Gesprächsprotokoll festgehalten. Das ausgefüllte Protokoll ist dann gleichzeitig der Antrag, der von der Schule bis zum 15. April an das jeweilige Staatliche Schulamt geschickt werden muss.

Das Gesprächsprotokoll kann im Downloadbereich als PDF-Datei heruntergeladen werden, sodass es direkt am PC ausgefüllt werden kann.

Was passiert mit dem Antrag?

Die örtliche Programmgruppe in dem jeweiligen Schulamtsbereich, bestehend aus Vertreter*innen der Schulbehörden und des organisierten Sports, sichtet alle eingegangenen Kooperationsanträge und trifft eine Auswahl. Die ausgewählten Kooperationen erhalten rechtzeitig vor den Sommerferien einen Kooperationsvertrag zugesandt. Schule und Sportverein unterschreiben den Vertrag und senden ihn ans Schulamt zurück. (Muster-Kooperationsvertrag)
 

Wer kann ein Angebot leiten?

Ausgebildete und lizensierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen mit gültiger C-Lizenz im Bereich "Breiten-/Freizeitsport", "Kinder und Jugendliche" oder "Sport im Ganztag" sowie ausgebildetete Sportlehrer*innen oder Lehrer*innen mit Übungsleiterlizenz.

Zu den Ausbildungsangeboten der Sportjugend Hessen gelangen Sie hier.

Wie sieht die Förderung aus?

Alle geförderten Kooperationen erhalten drei Jahre lang eine Anschubfinanzierung. Ziel dieser Förderung ist es, organisatorische und inhaltliche Aufgaben zu verfestigen und gemeinsam Wege für eine anschließende Zusammenarbeit zu finden. Die Förderbeträge werden jährlich in zwei Raten (Herbst und Frühjahr) an die Vereine überwiesen. Die Unterstützung beträgt pro Förderjahr 700,- Euro. Nach den drei Jahren müssen die Schule und der Verein eigene Wege der Finanzierung für die weitere Zusammenarbeit gefunden haben. Deshalb sollte schon mit Beginn der Kooperation geklärt werden, wie eine langfristige Finanzierung gestaltet werden kann. Dazu können z. B. Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, der kommunalen Förderung, Elternbeiträge oder kreative Mitgliedschaftsmodelle herangezogen werden.

Wie müssen die Stunden dokumentiert werden?

Am Ende eines jeden geförderten Schulhalbjahres sind dem zuständigen Staatlichen Schulamt die monatlichen Stundennachweise gebündelt zu übermitteln. Erst danach kann die Förderung ausgezahlt werden.