Förderung von jungem Engagement

Im Mittelpunkt dieses Förderbereichs stehen Aktivitäten von jungen Menschen unter 27 Jahren. Ziel ist, “Junges Engagement” in Vereinen, Sportkreisen und Verbänden zu unterstützen und den Aufbau langfristig wirksamer Beteiligungsstrukturen zu begleiten.

1. Begleitung junger Teams: Es besteht die Möglichkeit, bei der Sportjugend Hessen eine/n Referent*in anzufragen, der/die den Verein dabei begleitet, die gemeinsame Arbeit und/oder neue Aktivitäten im Kinder- und Jugendsport (weiter) zu entwickeln. Dies können bis zu drei einzelne Treffen sein, die zum Ziel haben, junges Engagement zu fördern, neue Zielgruppen zu gewinnen und/oder Projekte und Qualifizierungsmaßnahmen für das Folgejahr zu organisieren.

2. Juniorteam-Projekte: Eine andere Variante ist die Förderung von Juniorteam-Projekten, die kulturelle, sportliche, ökologische, politische und/oder sozialpädagogische Themen zum Inhalt haben.

3. Veranstaltungen zur Förderung jungen Engagements: Hier werden Angebote bezuschusst, die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind und die in besonderem Maße dazu beitragen sollen, junge Menschen an ein Engagement heranzuführen, dieses zu erweitern oder fortzuführen. Die geförderte Maßnahme kann auch eine Kooperationsveranstaltung mit einem anderen Verein oder mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Jugendringen und Jugendinitiativen sein.

 

Begleitung junger Teams

Förderumfang

  • Die Sportjugend Hessen stellt kostenfrei Referent*innen, auch für die Beratung vor Ort

Beispiel: Der Sportverein FC Musterstadt, vertreten durch drei Jugendliche unter 27 Jahren, organisiert zusammen mit der Sportjugend Hessen sowie ihrer verantwortlichen Ansprechperson drei Treffen im Abstand von jeweils fünf Wochen, um Ideen zu sammeln, sich eigene Ziele der Neuorientierung zu stecken und Themenschwerpunkte für das Folgejahr zu setzen. Der Verein stellt die Verpflegung während der Treffen. Die Sportjugend Hessen übernimmt die Kosten des Referenten.

Rahmenbedingungen/Abwicklung

  • Kontaktaufnahme Sportjugend Hessen
  • Junges Team: mindestens drei Personen unter 27 Jahren
  • Verantwortliche Ansprechperson im Vorstand (Sportverbände/-kreise: z. B. Jugendwart*in)
  • Ganzjährige Terminanfrage möglich
  • Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Inhalt, Ort, Termin, geplante Teilnahmezahl
  • Der Verein ist für die Rahmenbedingungen und die Organisation verantwortlich.

Juniorteam-Projekte

Förderumfang

  • 70 % der Kosten für das Projekt, max. 350,- € je Projekt, insgesamt max. 500,- € bei mehreren Projekten des Antragstellenden in einem Jahr
  • Kostenfreie Beratung

Beispiel: Das Juniorteam vom TV Unterdorf, vertreten durch drei Jugendliche unter 27 Jahren, organisiert zusammen mit ihrem Ansprechpartner einen Sportsfun-Tag. In der Planung kann die Gruppe von der Sportjugend Hessen unterstützt werden. Durch die Vorbereitung (Verpflegung) und die Durchführung (Spielgeräte, Materialeinsatz etc.) des Projektes entstehen Kosten in Höhe von 600,- €. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit dem Maximalbetrag von 350,- € bezuschusst, die Differenz trägt der Verein selbst.

Rahmenbedingungen

  • Juniorteam: mindestens drei Personen unter 27 Jahren
  • Verantwortliche Ansprechperson im Vorstand
  • Das Juniorteam handelt eigenverantwortlich und informiert regelmäßig den Vorstand.

Antrag (Vordruck)

  • Ganzjährig
  • Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmendenzahl
  • Kurzbeschreibung des Projektes, ggf. Programm oder Ausschreibungsflyer/-plakat
  • Kostenplan der Maßnahme (Vorlage)

Abrechnungsunterlagen

  • Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
  • Werbeflyer und/oder -plakate
  • Kurzbericht zur Planung und Durchführung der Veranstaltung inkl. Reflexion

Auszahlung der Förderung

  • Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen. Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.

Veranstaltungen zur Förderung jungen Engagements

Förderumfang

  • Die Förderung beträgt 50% der Kosten, maximal 750,- € pro Tag bzw. maximal 4.000,- € pro Veranstaltung
  • Bei Anträgen der Jugendorganisationen der Sportkreise und Verbände können auch solche Maßnahmen bezuschusst werden, die in gleicher oder ähnlicher Form bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt bzw. gefördert wurden.
  • Sportvereine können nur Zuschüsse für „neue” Maßnahmen beantragen. Dies bedeutet, dass der antragstellende Verein in der Vergangenheit für keine gleiche oder ähnliche Veranstaltung eine Förderung durch die Sportjugend Hessen erhalten hat.

Beispiele: Engagementtagung, Engagiertentreff, Get-together-Wochenende, Bildungscamp, Mobile-Schulung

Antrag (Vordruck)

  • Antragstellung bis 31.01. oder 31.08.
  • Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmendenzahl
  • Kurzbeschreibung der Maßnahme, ggf. Programm oder Ausschreibungsflyer/-plakat
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)
  • Bei Kooperationsmaßnahmen müssen die Gesamtkosten sowie der Kostenanteil des Antragstellers erkennbar sein

Abrechnungsunterlagen

  • Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
  • Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste mit Altersjahrgängen (Vorlage)
  • Bericht bzw. Veranstaltungsprogramm (ggf. ergänzt durch Zeitungsartikel, Fotos o.ä.)
  • Ggf. ein Ausschreibungstext (Anmeldeformular)
  • Nachweis zur „Umsetzung der Mindeststandards Kindeswohl" der Sportjugend Hessen

Auszahlung der Förderung

  • Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen. Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.