Förderung von Bildungsmaßnahmen
Aus- und Fortbildungen
Gefördert werden Aus- und Fortbildungen für Multiplikatoren, die im Sport tätig sind. Die Veranstaltungen qualifizieren ehrenamtliche jugendliche oder erwachsene Mitarbeiter/innen (mit oder ohne Lizenz) und orientieren sich an den gemeinsamen Qualitätsstandards des Landessportbundes Hessen (lsb h), der Bildungsakademie des lsb h und der Sportjugend Hessen (Qualitätsstandards).
Bildungsmaßnahmen für junge Menschen
Gefördert werden Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen unter 27 Jahren, die relevante soziale oder politische Themenstellungen in altersgemäßer Form aufgreifen. Die Teilnehmenden sollen dazu angeregt werden, ihre Einstellungen und Verhaltensweisen zu reflektieren und weiterzuentwickeln sowie ihre eigenen Kompetenzen zu erweitern. Übergreifende Zielsetzungen in diesem Bereich sind die Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit.
Für beide Bereiche gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
Eintägige Bildungsmaßnahmen
Förderumfang
- Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Lerneinheit
- Bei Aktionstagen können auch parallele Workshopangebote bezuschusst werden
Beispiel 1 (Aus- und Fortbildung): Der Schwimmverein SC Delphin organisiert für seine Jugendleiter und Trainer eine Halbtagesfortbildung (4 LE) zum Thema „Die Rolle des Trainers im Jugendsport". Der Verein kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen (Referent/innen, Räumlichkeiten, Verpflegung etc.) und die Organisation der Veranstaltung. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 4 LE x 15,- € = 60,- € bezuschusst.
Beispiel 2 (Bildungsangebote für junge Menschen): Der Verein TC Obermückenbach führt eine Tagesveranstaltung (8 LE) für Jugendliche zum Thema Umweltbildung durch. Der Verein kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen (Referent/innen, Räumlichkeiten, Verpflegung etc.) und die Organisation der Veranstaltung. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 8 LE x 15,- € = 120,- € bezuschusst.
Rahmenbedingungen
- Mindestens zehn Teilnehmer
- Mindestens vier Lerneinheiten (zu je 45 Minuten)
- Sofern Teilnahmegebühren erhoben werden, verbleiben diese beim Antragsteller
Antrag (Vordruck)
- Ganzjährig möglich
- Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmerzahl
- Kurzbeschreibung der Inhalte, ggf. Programm oder Ausschreibungstext
- Name und Qualifikation(en) der Referent/innen
Abrechnungsunterlagen
- Vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste (Vorlage)
- Veranstaltungsprogramm
Auszahlung der Förderung
- Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen. Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.
Mehrtägige Bildungsmaßnahmen
Förderumfang
- Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Tag und Teilnehmer/in
- Max. 60% der Gesamtkosten
- Max 300,- € pro Tag
Beispiel 1 (Aus- und Fortbildung): Der Hessische XY-Verband führt einen viertägigen Lehrgang (30 LE) zum Erwerb der Juleica durch, an dem 20 Personen teilnehmen. Der Verband kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen (Referent/innen, Räumlichkeiten, Verpflegung, Übernachtung etc.) und die Organisation der Veranstaltung. Dem Verband entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 2600,- €. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 20 Teilnehmer x 4 Tage x 15,- € = 1200,- € bezuschusst.
Beispiel 2 (Bildungsangebote für junge Menschen): Der Verein TV Wiesenberg veranstaltet für seine Mädchen einen Wochenendworkshop (2 Tage) zum Thema „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung“, an dem 25 Mädchen teilnehmen. Der Verein kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen (Referent/innen, Räumlichkeiten, Verpflegung, Übernachtung etc.) und die Organisation der Veranstaltung. Dem Verein entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 1200,- €. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 600,- € bezuschusst (entspricht dem Höchstbetrag von 300,- € / Tag).
Rahmenbedingungen
- Mindestens vier Lerneinheiten (zu je 45 Minuten) je Veranstaltungstag
- Falls mit Übernachtung: Mindestens zehn Teilnehmer und mind. zehn Lerneinheiten (zu je 45 Minuten)
Antrag (Vordruck)
- Antragstellung bis 31.12. des vorhergehenden Jahres
- Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmerzahl
- Kurzbeschreibung der Inhalte, ggf. Programm oder Ausschreibungstext
- Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)
- Referent/innen (Kontaktdaten, Qualifikation)
Abrechnungsunterlagen
- Programm oder Verlaufsprotokoll
- Vollständig unterschriebene Teilnehmerliste, inkl. Adresse und Altersangabe (Vorlage)
- Honorarabrechnung der Referent/innen
- Kostenbelege: Unterkunft, Verpflegung, Seminarmaterial
Auszahlung der Förderung
- Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen. Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.
Seminar-Bausteine der Sportjugend Hessen
Mit diesen Bausteinen können die Mitgliedsorganisationen auch kurzfristig nach ihrem speziellen Bedarf Bildungsangebote (Infoabend, Tagesfortbildung, Teile einer Ausbildung, Veranstaltungen der Kinder- und Jugendbildung…) gestalten. Die Sportjugend stellt dazu Referent/innen. In einem Planungsgespräch werden Thema, Termin, Veranstaltungsort und der organisatorische Rahmen geklärt.
Förderumfang
- Die Sportjugend übernimmt die Kosten für die Referent/innen
- Kostenbeteiligung der Antragssteller von 20,- je Lerneinheit (LE), mindestens 80,- €
Beispiel 1 (Aus- und Fortbildung): Die Sportkreisjugend Hinterweidental möchte für die Vereine im Sportkreis eine Tagesfortbildung (8 LE) „Kleine Spiele für Viele“ anbieten. Termin und Ort werden abgestimmt, die Sportjugend organisiert den Referenten. Die Sportkreisjugend bekommt anteilig 8 LE x 20,- € = 160,- € in Rechnung gestellt, die restlichen Kosten für den Referenten übernimmt die Sportjugend Hessen.
Beispiel 2 (Bildungsangebote für junge Menschen): Der Verein FC Mückenbach möchte mit seiner B-Jugend im Rahmen eines Wochenend-Trainingslagers einen halben Tag (4 LE) das Thema „Umgang mit Konflikten“ bearbeiten. Termin und Ort werden abgestimmt, die Sportjugend organisiert eine Referentin. Der Verein bekommt anteilig 4 LE x 20,- € = 80,- € in Rechnung gestellt, die restlichen Kosten für die Referentin übernimmt die Sportjugend Hessen.
Rahmenbedingungen
- Mindestens zehn Teilnehmer
- Falls Anerkennung zur Lizenzverlängerung gewünscht: mindestens vier Lerneinheiten (je 45 Minuten)
Veranstalter übernimmt:
- Bereitstellung eines geeigneten Veranstaltungsortes (einschließlich Seminartechnik)
- Werbung und das Anmeldeverfahren der Veranstaltung
- Organisatorische Abwicklung vor Ort (ggf. Verpflegung / Kaffeepause)
- Rücksendung der Seminarunterlagen unmittelbar nach der Veranstaltung
Sportjugend Hessen übernimmt:
- Bereitstellung der Referent/innen und deren Finanzierung
- Gestaltung eines Ausschreibungstextes
- Bereitstellung von Vorlagen für eine Teilnehmerliste und Teilnahmebestätigung sowie eines Auswertungsbogens
- Rechnungsstellung nach Abschluss der Maßnahme
Antrag
- Ganzjährig möglich
- Mindestens sechs Wochen Vorlauf
- Kontakt Sportjugend Hessen
Abrechnungsunterlagen
- Vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste (Vorlage)