Allgemeine Hinweise

Zum Hintergrund:

Der stetige Ausbau von ganztägig arbeitenden Schulen verlängert die tägliche Anwesenheit von Schüler*innen in der Schule. Das hat Auswirkungen auf deren Sport- und Freizeitverhalten. Auf die veränderten Rahmenbedingungen müssen die Sportvereine reagieren und neben den Risiken die Chancen erkennen, wollen sie auch langfristig eine enge Bindung zu Kindern und Jugendlichen erhalten.
Die gängigen Studien zu Ganztagschulforschung belegen, dass von allen außerschulischen Partnern die örtlichen Sportvereine am häufigsten Kooperationen mit Schulen eingehen, um in diesen ein vielfältiges Bewegungs-, Spiel-, und Sportangebot zu ermöglichen. Allerdings unterscheiden sich diese beiden Partner deutlich in ihrem Bildungsverständnis.
Die formale Bildung der Schule muss durch die non-formale Angebotsstruktur des Sportvereins weiterhin ergänzt werden. Denn hier ist der Raum vorhanden, um partizipatorisches und freiwilliges Handeln der Schüler*innen zu fördern.
Gelingt die Zusammenarbeit, entsteht die so genannte „Dritte Säule“ zwischen den beiden Systemen Schule und Sportverein – der „Sport im Ganztag“. Die damit verbundenen veränderten Anforderungen verlangen weitergehende Qualifizierungen für das Personal der Sportvereine. Deshalb wird seit 2010 eine darauf abgestimmte modularisierte Übungsleiter*in-Ausbildung B „Sport im Ganztag“ auf der 2. Lizenzstufe angeboten.

Wer kann teilnehmen?

Alle Interessierten, die zur Verbesserung eines qualifizierten Sport- oder Bewegungsangebotes am Nachmittag im Ganztag und damit zur Ausweitung der Kooperation zwischen Sportverein und Schule beitragen wollen. die Module können auch einzeln belegt werden (ohne Lizenzerwerb).

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung ist modularisiert aufgebaut und umfasst insgesamt 60 Lehreinheiten.

  • 2 Grundlagenmodule (je 16 LE)
  • 3 individuell wählbare Praxismodule (je 8 LE)
  • 1 Prüfungsmodul (4 LE)

Alle Module müssen in einem Zeitraum von zwei Jahren absolviert werden. eine feste Reihenfolge beim Besuch der Module ist nicht vorgegeben.

Wer erhält die Lizenz?

Übungsleiter/innen und Trainer/innen, die im Besitz einer allgemeinen oder fachspezifischen C-Lizenz (1. Lizenzstufe) sind. Die zu erwerbende ÜL-Lizenz ist vier Jahre gültig. Die Ausbildung ersetzt kein qualifiziertes Lehramtsstudium zur Qualifikation für den Sportunterricht.

Welche Ziele hat die Ausbildung?

Die Ausbildung

  • gibt Anregungen  für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen als außerschulischer Partner anhand von Kooperationsmodellen und Gelingensbedingungen,
  • entwickelt pädagogische, didaktisch-methodische und organisatorische Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit den heterogenen Gruppen in der Ganztagsschule,
  • vermittelt Fachwissen zum Grundverständnis der Ganztagsbildung, dem System Schule, Erziehungskompetenzen im Sport, Konfliktmanagement, Integration, Interkulturelle Methoden, Prinzipien der Partizipation und Differenzierungsmethoden,
  • gibt konkrete Hilfestellung bei der Gestaltung eines Angebotes im Rahmen von Ganztagsbetreuung an Schulen bezogen auf spezielle Sport- und Bewegungsformen,
  • gibt Ideen für ein abwechslungsreiches Spektrum an Bewegungsangeboten.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Die Ausbildung besteht auf folgenden Modulen:

  • Grundlagenmodul 1 - Bewegung und Sport in der Ganztagsschule
  • Grundlagenmodul 2 - Soziale Kompetenzen in der Ganztagsschule
  • drei Praxismodule
  • ein Prüfungsmodul - schriftliche Ausarbeitung und Prüfungsgespräch

Wer macht es?

Das Lehrteam besteht aus (i.d.R. zwei bis drei) erfahrenen Ausbilder/innen der Sportjugend Hessen (siehe Ausbildungsteam).

Freistellung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit

Nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch kann für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit eine Freistellung erfolgen. Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer/innen im Angestelltenverhänltnis und Auszubildende ab 16 Jahre. Informationen und Anträge gibt es hier.

Verlängerung der ÜL-Lizenz

Die Übungsleiter/innen-Lizenz ist vier Jahre gültig. Zu ihrer Verlängerung um weitere vier Jahre ist innerhalb dieser Zeit der Nachweis von 16 Lerneinheiten Fortbildung erforderlich. Die Fortbildungsangebote der Sportjugend sind überwiegend zur Lizenzverlängerung anerkannt und mit dem Kürzel „ÜL“ entsprechend gekennzeichnet. Auch Fortbildungsangebote anderer Anbieter können nach Absprache anerkannt werden.

Die einzelnen Module sind gleichermaßen zur Lizenzverlängerung bereits erworbener ÜL-Ausbildungen anerkannt. Lehrer/innen erhalten für jedes Grundlagenmodul 20, für jedes Praxismodul 10 Leistungspunkte.