Profilerweiterung Kinder/Jugendliche

Ergänzungsausbildung Profilerweiterung Kinder/Jugendliche

Zurzeit werden keine Termine angeboten.


Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können Übungsleiter*innen im Breitensport, die ihre Ausbildung mit dem Schwerpunkt Erwachsene/Ältere abgeschlossen haben und ihre Qualifikation auf den Kinder- und Jugendbereich erweitern wollen. (Nach Maßgabe freier Plätze auch Teilnehmer*innen mit vergleichbaren Qualifikationen). Außerdem ist die Vorlage des Verhaltenskodex zum Kindeswohl erforderlich.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung umfasst 30 Lerneinheiten, findet an zwei Lehrgangswochenenden statt und wird als Lizenzverlängerung anerkannt. Die Lehrgangszeiten sind i.d.R. Freitag, 18.00 Uhr, bis Sonntag 13.00 Uhr.

Welche Ziele hat die Ausbildung?

Die Ausbildung

  • ergänzt die in der Ausbildung Übungsleiter*in Breitensport, Schwerpunkt Erwachsene/Ältere erworbene Qualifikation um die besonderen Aspekte des Sports mit Kindern und Jugendlichen,
  • vermittelt die dafür erforderlichen fachlichen, pädagogischen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • gibt praktische Anregungen zur Gestaltung von Sport- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche im sportartübergreifenden Breitensport.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Die Ausbildung

  • ergänzt die in der Ausbildung Übungsleiter/in Breitensport, Schwerpunkt Erwachsene/Ältere erworbene Qualifikation um die besonderen Aspekte des Sports mit Kindern und Jugendlichen,

  • vermittelt die dafür erforderlichen fachlichen, pädagogischen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten,

  • gibt praktische Anregungen zur Gestaltung von Sport- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche im sportartübergreifenden Breitensport.

Was kostet die Ausbildung?

Die Teilnahmegebühr beträgt (inkl. Unterkunft und Verpflegung) 225,00 €.

Freistellung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit

Nach dem Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuch kann für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit eine Freistellung erfolgen. Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer*innen im Angestelltenverhältnis und Auszubildende ab 16 Jahre. Informationen und Anträge gibt es hier.