Präventionsmaßnahmen im Sport
Mindesstandards zum Schutz vor Gewalt
Die Sportjugend Hessen spricht eine klare Empfehlung für fünf Mindeststandards in Sportorganisationen aus:
Ansprechperson Kindeswohl
Der Sportorganisation hat eine „Ansprechperson Kindeswohl“ benannt. Diese wurde entsprechend qualifiziert und ihre Aufgaben schriftlich fixiert. Die Ansprechperson ist eine erste Anlaufstelle für Betroffene, Eltern, Trainer*innen und weitere Akteure des Sports, an die sich jede*r bei Fragen oder akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann. Sie kennt regionale Fachberatungsstellen und die Beratungsstelle der Sportjugend Hessen.
Unterzeichnung Verhaltenskodex und- regeln
Alle Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen der Sportorganisation, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, haben einen Verhaltenskodex unterzeichnet und orientieren sich an den von der Sportjugend Hessen empfohlenen Verhaltensregeln zum Kindeswohl oder an den von der Organisation individuell entwickelten Verhaltensregeln.
Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses
Die Sportorganisation hat mit dem zuständigen Jugendamt die Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII abgeschlossen und/oder hat unabhängig davon eine Regelung zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen getroffen.
Kindeswohl - Merkblatt erw. Führungszeugnis
Kindeswohl- Prüfschema Führungszeugnis
Kindeswohl – Beantragung Führungszeugnis
Bescheinigung für Lizenzanträge und -verlängerungen
Qualifizierung
Alle Hauptberuflichen sowie Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche für die Sportorganisation durchführen, sind zum Thema Kindeswohl sensibilisiert. Sie können Auffälligkeiten nachgehen, sich ggf. Rat holen und sich aktiv für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzen.
Für alle engagierten Personen gibt es ein umfangreiches Fortbildungsangebot:
Aktuelle Kindeswohl-Fortbildungen der Sportjugend Hessen
Für alle hessischen Vereine, Sportkreise und Verbände besteht zudem die Möglichkeit, kostengünstig eigene, interne Schulungen („Seminarbausteine") anzubieten.
Positionierung und Verankerung
Der Vorstand hat ein Vorstandsmitglied als Vereinsverantwortlichen für das Thema Kindeswohl benannt. Per Vorstandsbeschluss sind nachhaltige Bemühungen des Vereins zum Wohle von Kindern und Jugendlichen festgehalten. Der Verein hat sich präventiv aufgestellt und handelt im Falle eines Verdachts schnell und sorgsam.
Kindeswohl – Aufnahme in Satzung
Schutzkonzept
Zu einem umfangreichen Schutzkonzept gehören neben diesen Mindeststandards weitere Präventionsschritte siehe Checklisten. Die Sportjugend Hessen unterstützt alle Organisationen dabei, ganzheitliche Schutzkonzepte zu entwickeln. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Kindeswohl- Schutzkonzept Muster
Bausteinliste für Sportverbände
Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung