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Bis 31.01. Förderantrag stellen

Die Sportjugend Hessen unterstützt auch 2026 wieder aktiv die Jugendarbeit im organisierten Sport.

Ehrenamt

Mit dem Förderkatalog der Sportjugend Hessen erhalten Sportvereine, Sportkreise und Fachverbände vielfältige finanzielle und organisatorische Hilfen, um ihr Engagement für Kinder, Jugendliche und Ehrenamtliche weiter auszubauen und nachhaltig zu stärken.

Ziele der Förderung

Ziel der Sportjugend Hessen ist es, Voraussetzungen zu schaffen, damit sich Menschen – insbesondere junge Ehrenamtliche – engagieren und weiterentwickeln können. Dazu gehören:
✔ Gute Qualifizierungs- und Beratungsangebote
✔ Förderung von Engagement und Gemeinschaftsfähigkeit
✔ Schließen von Finanzierungslücken bei Maßnahmen und Veranstaltungen
✔ Sensibilisierung für gesellschaftliche und jugendpolitische Themen.

Förderbereiche im Überblick

Der Förderkatalog umfasst zahlreiche Maßnahmen, die unterschiedliche Bereiche der Sport- und Jugendarbeit abdecken:

Bildungsmaßnahmen

Förderungen für Aus- und Fortbildungen von Multiplikator*innen sowie Bildungsangebote für junge Menschen unter 27 Jahren. Zuschüsse gibt es z. B. zu selbstorganisierten Veranstaltungen mit oder ohne Übernachtung.

Inhouse-Seminare und Workshops

Vereine und Verbände können gemeinsam mit der Sportjugend Hessen kostengünstig Qualifizierungsangebote planen – inklusive Referent*innen-Einsatz und unterstützender Materialien.

Junges Engagement & Juniorteam-Projekte

Gezielte Unterstützung für junge Teams unter 27 Jahren mit kostenfreier Beratung, Begleitung durch Referent*innen und Finanzhilfen für Projekte.

Veranstaltungen für junge Menschen

Mit Zuschüssen von bis zu 50 % der Kosten werden Engagement- und Sportveranstaltungen für Jugendliche gefördert – z. B. Aktionstage, Bildungscamps oder Kooperations-Events mit anderen Trägern.

Sporterlebnisse & Mobilangebote

Projekte zur Persönlichkeitsentwicklung durch sportliche Erlebnisse werden bezuschusst. Zudem können Sportfun-Mobile für Veranstaltungen zu stark reduzierten Konditionen ausgeliehen werden.

Ländervergleichswettkämpfe

Überregionale Wettkämpfe und Austausche erhalten eine anteilige Kostenförderung, um Teilnahmen junger Sportler*innen zu erleichtern.

Aktivitätsquote der Sportkreisjugend

Die jährliche Förderung für Sportkreisjugenden orientiert sich an der Anzahl aktiver Mitglieder und dem Engagement vor Ort.

Wichtige Neuerungen: Mindeststandards zum Kindeswohl

Seit 2023 ist die Erfüllung der Mindeststandards zum Kindeswohl eine grundsätzliche Voraussetzung für die Fördermittelvergabe. Ab 2025 gelten erweiterte Anforderungen, z. B. zur Qualifizierung der Betreuer*innen oder zur Kodex-Unterzeichnung verantwortlicher Personen. Die Sportjugend Hessen bietet hierzu umfangreiche Beratung und Materialien an.

Anträge & Fristen

Förderanträge können Sportvereine und -verbände zweimal jährlich stellen – jeweils bis zum 31. Januar bzw. 31. August. Sportkreis- und Fachverbandsjugenden reichen ihre Anträge über ein Online-Portal ein, Vereine nutzen ein spezielles Online-Formular.

Ab 2025 - Umsetzung angemessener präventiver Maßnahmen für die zu fördernde Veranstaltung:

Die umzusetzenden Maßnahmen zum Kindeswohl sind abhängig von den Kriterien Zielgruppe (Alter der Teilnehmenden) sowie dem Veranstaltungsformat (eintägig/mehrtägig; mit/ohne Übernachtung; geschlossen oder öffentlich). Bei allen Veranstaltungen mit der primären Zielgruppe U27 wird von der/den verantwortlichen Person(en) vor Ort, der Verhaltenskodex zum Kindeswohl unterzeichnet. Bei mehrtägigen Maßnahmen mit der Zielgruppe U27 mit und ohne Übernachtung, die mit einer festen Gruppe (geschlossene Veranstaltung) stattfinden werden folgende Standards umgesetzt:

  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex von verantwortlichen Personen/Betreuer*innen, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen
  • Qualifizierung der verantwortlichen Personen/Betreuenden, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen (z.B. über Basisbaustein „Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen)
  • Einsichtnahme ins erw. Führungszeugnis der Personen/Betreuenden, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen (bei kurzfristigen Änderungen der Betreuer*innen wird eine persönliche Selbstverpflichtungserklärung eingeholt).
  • Benennung einer qualifizierten Ansprechperson Kindeswohl in der Organisation und Festlegung eines Aufgabenprofils
  • Verankerung des Themas Kindeswohl in der Organisation durch Aufnahme in die Satzung oder Vorstandsbeschluss zum Kindeswohl

    Der Nachweis der zu erbringenden Standards erfolgt über das Formblatt „Kindeswohl-Mindeststandards“, welches vom Antragstellenden unterzeichnet wird. Dieses wird bei Abrechnung der Maßnahme eingereicht. Einzelnachweise müssen auf Nachfrage vorgelegt werden. Die Umsetzung der Kindeswohl-Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Antragstellenden. Die Sportjugend Hessen berät zu Umsetzungsmöglichkeiten und hält Vorlagen und Materialien zum Thema bereit.

    Die Standards Verhaltenskodex, erw. Führungszeugnis und Qualifizierung der verantwortlichen Personen werden weiterhin Veranstaltungsbezogen geprüft. Die Ansprechperson sowie die Satzungsänderung/Vorstandsbeschluss müssen in der antragstellenden Organisation vorhanden sein.

    Weitere Infos, Vorlagen und Arbeitshilfen sowie Ansprechpartner*innen unter: kindeswohl-im-sport