Mit dem Förderkatalog der Sportjugend Hessen erhalten Sportvereine, Sportkreise und Fachverbände vielfältige finanzielle und organisatorische Hilfen, um ihr Engagement für Kinder, Jugendliche und Ehrenamtliche weiter auszubauen und nachhaltig zu stärken.
Ziele der Förderung
Ziel der Sportjugend Hessen ist es, Voraussetzungen zu schaffen, damit sich Menschen – insbesondere junge Ehrenamtliche – engagieren und weiterentwickeln können. Dazu gehören:
✔ Gute Qualifizierungs- und Beratungsangebote
✔ Förderung von Engagement und Gemeinschaftsfähigkeit
✔ Schließen von Finanzierungslücken bei Maßnahmen und Veranstaltungen
✔ Sensibilisierung für gesellschaftliche und jugendpolitische Themen.
Förderbereiche im Überblick
Der Förderkatalog umfasst zahlreiche Maßnahmen, die unterschiedliche Bereiche der Sport- und Jugendarbeit abdecken:
Bildungsmaßnahmen
Förderungen für Aus- und Fortbildungen von Multiplikator*innen sowie Bildungsangebote für junge Menschen unter 27 Jahren. Zuschüsse gibt es z. B. zu selbstorganisierten Veranstaltungen mit oder ohne Übernachtung.
Inhouse-Seminare und Workshops
Vereine und Verbände können gemeinsam mit der Sportjugend Hessen kostengünstig Qualifizierungsangebote planen – inklusive Referent*innen-Einsatz und unterstützender Materialien.
Junges Engagement & Juniorteam-Projekte
Gezielte Unterstützung für junge Teams unter 27 Jahren mit kostenfreier Beratung, Begleitung durch Referent*innen und Finanzhilfen für Projekte.
Veranstaltungen für junge Menschen
Mit Zuschüssen von bis zu 50 % der Kosten werden Engagement- und Sportveranstaltungen für Jugendliche gefördert – z. B. Aktionstage, Bildungscamps oder Kooperations-Events mit anderen Trägern.
Sporterlebnisse & Mobilangebote
Projekte zur Persönlichkeitsentwicklung durch sportliche Erlebnisse werden bezuschusst. Zudem können Sportfun-Mobile für Veranstaltungen zu stark reduzierten Konditionen ausgeliehen werden.
Ländervergleichswettkämpfe
Überregionale Wettkämpfe und Austausche erhalten eine anteilige Kostenförderung, um Teilnahmen junger Sportler*innen zu erleichtern.
Aktivitätsquote der Sportkreisjugend
Die jährliche Förderung für Sportkreisjugenden orientiert sich an der Anzahl aktiver Mitglieder und dem Engagement vor Ort.
Wichtige Neuerungen: Mindeststandards zum Kindeswohl
Seit 2023 ist die Erfüllung der Mindeststandards zum Kindeswohl eine grundsätzliche Voraussetzung für die Fördermittelvergabe. Ab 2025 gelten erweiterte Anforderungen, z. B. zur Qualifizierung der Betreuer*innen oder zur Kodex-Unterzeichnung verantwortlicher Personen. Die Sportjugend Hessen bietet hierzu umfangreiche Beratung und Materialien an.
Anträge & Fristen
Förderanträge können Sportvereine und -verbände zweimal jährlich stellen – jeweils bis zum 31. Januar bzw. 31. August. Sportkreis- und Fachverbandsjugenden reichen ihre Anträge über ein Online-Portal ein, Vereine nutzen ein spezielles Online-Formular.