Wegweisende Digitalisierung
Die Unterstützung für das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport in Hessen wird durch eine umfassende Digitalisierung der Freistellungsanträge entscheidend vereinfacht. Ab dem 21. November können Ehrenamtliche ihre Anträge schnell und unkompliziert online einreichen, was einen enormen Bürokratieabbau bedeutet.
Malin Hoster, Vorsitzende der Sportjugend Hessen, freut sich über die Neuerungen: „Das neue Online-Antragssystem erleichtert unseren Engagierten den administrativen Alltag und sorgt dafür, dass sie ihre wertvolle Zeit nicht mit Papierkram verwenden müssen. Wenn wir solche Zugänge erleichtern, können wir damit auch einen Anreiz schaffen, dass sich mehr Ehrenamtliche für den außerschulischen Kinder- und Jugendbereich im Sport engagieren“.
Antragsstellung digital und benutzerfreundlich
Zuvor war eine Antragsstellung meist mit dem Einholen von Daten, Stempeln und Unterlagen seitens Vereine erforderlich. Mit der Umstellung auf das digitale Verfahren wird die Beantragung der gesetzlich geregelten Freistellungen mit einem Ausfüllen des Antrages über das Online-Portal deutlich erleichtert. Diese Freistellung ist als Unterstützung für das Ehrenamt konzipiert und basiert auf dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Beschäftigte, die sich ehrenamtlich im Kinder- und Jugendsport engagieren können, bis zu zwölf Arbeitstage pro Jahr von ihrer Arbeit freigestellt werden. Durch den digitalisierten Prozess müssen Ehrenamtliche weniger Zeit für administrative Aufgaben aufwenden. Die Online-Plattform bietet dafür eine klare Struktur mit wichtigen Informationen und FAQs zum Antrag und Login-Funktion.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten der Freistellung
Die Möglichkeit zur Freistellung soll die Teilnahme an zentralen Maßnahmen der Jugendarbeit gewährleisten. Ehrenamtliche können diese Tage unter anderem für folgende Zwecke beantragen:
• Die Mitarbeit bei Jugend-/Ferienfreizeiten oder anderen außerschulischen Veranstaltungen der hessischen Sportvereine und -verbände bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden.
• Den Besuch von Aus- und Fortbildungslehrgängen des organisierten Sportes
Die Förderung des Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit durch diese gesetzliche Regelung wird durch die nun barrierefreie digitale Beantragung gestärkt und modernisiert.