NäherDran
Eine Initiative der AOK Hessen und der Sportjugend Hessen
NäherDran - kurz erklärt
Mit Hilfe der Initiative NäherDran unterstützen die AOK Hessen und die Sportjugend Hessen Sportvereine und Sportkreise in ihrer Integrationsarbeit. Dabei gilt Integration als Überbegriff und umfasst die Themenbereiche
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
• Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
• Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien
• Partizipation junger Menschen. Stärkung demokratischer Prozesse.
Finanzielle Förderung eines sozialen Vereinsprojektes
Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände können sich um die finanzielle Förderung eines sozialen Projektes bewerben. Dabei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
• Passfähigkeit der Projektinhalte zum Förderziel:
1. Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- oder Fluchthintergrund
2. Inklusion von behinderten Kindern und Jugendlichen
3. Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien
4. Partizipation junger Menschen und Stärkung demokratischer Prozesse
• Zielsetzung und Maßnahmen werden konkret beschrieben
• Detaillierte Zeit- und Kostenplanung
• Ideen zur Dokumentation und Auswertung des Projektes
Alle von einer Jury ausgewählten Projekte erhalten eine Förderung von mindestens 1.000,- €. Die drei besonders herausragenden Projekte werden davon abweichend prämiert mit
Platz 1: 3.000,- €
Platz 2: 2.500,- €
Platz 3: 2.000,- €
Die Einreichung eines Projektes ist nicht an die Buchung von Bildungs- und Bewegungsbausteinen gebunden. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2024.
Bildungs- und Bewegungsbausteine buchen
Über die Initiative NäherDran können hessische Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände kostenfreie Bildungs- und Bewegungsbausteine buchen. Diese ermöglichen es Sportvereinen und Sportkreisen, über einen niedrigschwelligen Einstieg soziale Themen aufzugreifen und erste Akzente zu setzen. Das Angebot umfasst u. a. Unterstützung durch externe Referent*innen, vielfältige Beratungsangebote, Maßnahmen zur Förderung jungen Engagements, Workshops zu Inklusion, Bewegungslernkurse für interkulturelle Gruppen und vieles mehr. Daneben gibt es aber auch einzelne Bausteine, die gezielt die Teilhabe von sozial benachteiligten Menschen am Sport unterstützen, z. B. das Absolvieren einer Übungsleiterlizenz oder die Beratung zum Thema Kinderarmut im Sportverein.
Insgesamt umfasst der Online-Katalog jährlich bis zu 30 verschiedene Bausteine.
Diese Schritte sind notwendig:
• Online-Katalog aufrufen: www.sportjugend-hessen.de/naeherdran/bausteine/
• Bausteine auswählen
• Online-Buchungs-Formular ausfüllen und absenden
• auf Rückmeldung der Sportjugend Hessen warten
Die Sportjugend Hessen prüft die Anfrage und nimmt mit dem Verein, Sportkreis oder Verband Kontakt auf, um die Buchung der Bausteine abhängig von der Verfügbarkeit verbindlich zu bestätigen.
Mehrere Bausteine buchbar
Pro Verein, Sportkreis oder Verband können mehrere Angebote gewählt werden. Wie viele insgesamt, ist abhängig vom Wert der einzelnen Bausteine. Die Summe aller Bildungs- und Bewegungsbausteine darf maximal einem Wert von 10 entsprechen.
Bildungs- und Bewegungsbausteine
Teilnahmebedingungen
1.1. Veranstalter der Initiave „NäherDran“ sind die AOK Hessen und die Sportjugend Hessen. Zielsetzung der Aktion ist es, Sportvereine und Jugendausschüsse bei ihrer Vereinsentwicklung zu unterstützen. Dabei stehen die Themen Integration, Inklusion, soziale Teilhabe und Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt.
1.2. Teilnehmen können alle Sportvereine und Jugendausschüsse, die ihren Sitz in Hessen haben und deren Vereinsbetrieb in Hessen stattfindet.
1.3. Für die Teilnahme an der Initiative müssen die jeweiligen Vereine oder Jugendausschüsse eine Bewerbung übersenden. Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich über die Internetseite www.sportjugend-hessen.de/naeherdran/ heruntergeladen werden.
1.4. Die Vereine und Jugendausschüsse können selbst wählen, ob sie sich für eine Förderung mit einem vereinseigenen Projekt bewerben oder ob sie zwischen Bildungs- und Bewegungsbausteinen der Sportjugend Hessen auswählen. Sie können beide Möglichkeiten auch miteinander kombinieren.
1.5. Die Bewerbung mit den vollständigen Projektunterlagen für ein vereinseigenes Projekt ist bis zum 31. Oktober 2024 (Ausschlussfrist, ausschlaggebend ist der Eingangsstempel) bei der Sportjugend Hessen einzureichen. Dies ist sowohl in schriftlicher Form per Post als auch per Mail möglich
1.5.1. Schriftlich: Sportjugend Hessen, Stichwort Näherdran, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt
1.5.2. E-Mail: naeherdran@sportjugend-hessen.de
1.6. Die Bewerbung muss durch eine volljährige Person erfolgen, die zur Vereinsvertretung/Jugendausschuss-Vertretung berechtigt ist.
1.7. Jeder Verein und Jugendausschuss darf sich nur einmal im Aktionsjahr für eine Förderung bewerben. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen.
1.8. Über die Zulässigkeit und die damit verbundene Annahme der Bewerbung um Fördermittel entscheiden die AOK Hessen und die Sportjugend Hessen.
1.9. Vereine und Jugendausschüsse, die bereits durch eine andere Krankenkasse gefördert werden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Angaben im Rahmen der Bewerbung
2.1. Diejenige Person, die einen Antrag auf Förderung bei den o.g. Veranstaltern stellt, bestätigt, dass sie vom jeweiligen Antragsteller (der bewerbende Verein/Jugendausschuss) beauftragt wurde und hierzu berechtigt ist. Sie haftet für die im Rahmen der Bewerbung getätigten Aussagen.
2.2. Die auf dem Bewerbungsbogen gemachten Angaben werden durch das Absenden per Post bzw. per E-Mail als zutreffend bestätigt.
2.3. Für die eingestellten Inhalte ist ausschließlich der Antragsteller verantwortlich. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Förderungserklärung erstellt oder wer veranlasst, dass Förderungen nicht zeitnah zu den in der Förderungserklärung angegebenen Zwecken verwendet werden, haftet dafür und wird verpflichtet bereits ausgezahlte Beträge an die Veranstalter (AOK Hessen, Sportjugend Hessen) zurückzahlen.
3. Entscheidung über die Förderung
3.1. Über eine Förderung entscheidet nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Jury. Die Jury besteht aus Vertretern der AOK Hessen, der Sportjugend Hessen und dem Schirmherrn der Aktion
3.2. Werden Vereine/Jugendausschüsse gefördert, verpflichten sie sich zur Umsetzung ihres Projekts in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen und der AOK Hessen. Vereine/Jugendausschüsse die gefördert werden erhalten eine Fördersumme in Höhe von 1.000 €.
3.3. Vereine und Jugendausschüsse bewerben sich automatisch für die Teilnahme am AOK-Integrationspreis. Der 1. Preis wird mit 3.000 €, der 2. Preis mit 2.500 € und der 3. Preis mit 2.000 € bedacht. Die Förderung unter Punkt 3.2. in Form der Fördersumme in Höhe von 1.000 € entfällt. Über die Vergabe des Integrationspreises entscheidet die Jury. Die Vereine/Jugendausschüsse verpflichten sich, die Fördersumme des Integrationspreises für das eingereichte Projekt, mit welchem der Preis gewonnen wurde, einzusetzen.
3.4. Der Fördermittelempfänger verpflichtet sich, die erhaltenen Fördermittel sowie den ggf. erhaltenen Betrag aus dem AOK-Integrationspreis ausschließlich für das angegebene Projekt zu verwenden. Hierüber ist auf Verlangen gegenüber den Veranstaltern ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
3.5. Die Förderung erfolgt ausschließlich für das in der Bewerbung genannte Projekt, eine Umdeutung in andere Projekte ist nicht möglich.
3.6. Vereine/Jugendausschüsse, die von der AOK Hessen und der Sportjugend Hessen zur Förderung ausgewählt wurden, werden vorrangig telefonisch oder per E-Mail von der Sportjugend Hessen kontaktiert. Meldet sich ein Verein/Jugendausschuss nicht innerhalb von zehn Tagen bei der Sportjugend Hessen zurück, wird ein Verein/Jugendausschuss auf der Nachrückerliste gefördert. Sollte der zu fördernde Verein/Jugendausschuss nicht erreichbar sein, sind die Veranstalter nicht dazu verpflichtet, Nachforschungen anzustellen.
3.7. Die Buchung der Bildungs- und Bewegungsbausteine erfolgt in elektronischer Form unter www.sportjugend-hessen.de/naeherdran/bausteine/. Jeder Verein/Jugendausschuss kann Bildungs- und Bewegungsbausteine bis zu einem Wert von maximal zehn Gutscheinen buchen. Die Buchung ist so lange möglich, bis der von der AOK Hessen zur Verfügung gestellte Förderbetrag ausgeschöpft ist.
3.8. Ist eine Umsetzung des beantragten Projektes nicht innerhalb von 12 Monaten nach Antragsentscheidung möglich, kann der Antragsteller eine Verlängerung des Umsetzungszeitraumes beantragen. Erfolgt kein Verlängerungsantrag, sind gewährte Fördermittel zu erstatten. Bei einem Antrag auf Verlängerung des Umsetzungszeitraums ist durch den Antragsteller darzulegen, wie und in welchem Zeitfenster die Umsetzung des Projektes erfolgen soll. Die Entscheidung über eine Verlängerung des Umsetzungszeitraumes treffen die Veranstalter (AOK Hessen, Sportjugend Hessen)
3.9. Ist eine Umsetzung des beantragten Projektes nicht möglich, sind gewährte Fördermittel zu erstatten.
4. Datennutzung
4.1. Mit dem Einreichen der Bewerbung willigen die Vereine/Jugendausschüsse in die vorab beschriebene Datenspeicherung und -verwendung ein. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung und anderer technischer Defekte übernehmen die Veranstalter keine Haftung.
4.2. Zur Erfassung der Bewerbung sowie zur Gewinnermittlung werden personenbezogenen Daten des Vereinsverantwortlichen, wie beispielsweise Name, Anschrift, Kontaktdaten (Tel., E-Mail) gespeichert. Jegliche Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur zu den genannten Zwecken und im zur Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Umfang.
4.3. Die Sportjugend Hessen verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Aktion NäherDran erhoben werden, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die personenbezogenen Daten werden von der Sportjugend Hessen weder veröffentlicht, noch unberechtigt an Dritte weitergegeben.
4.4. Jeder Bewerber hat das Recht, von den Veranstaltern jederzeit Auskunft zu verlangen über die gespeicherten Daten, sowie zu deren Herkunft, Empfängern oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.
4.5. Wenn eine Einwilligung zur Nutzung von Daten erteilt wurde, kann diese jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall werden sämtliche gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es aus technischen oder organisatorischen Gründen zu einer Überschneidung zwischen dem Widerruf und der Nutzung der Daten im Rahmen einer bereits laufenden Kampagne kommen kann.
5. Sonstige Bestimmungen
5.1. Der teilnehmende Verein/Jugendausschuss, vertreten durch eine hierzu berechtigte volljährige Person, erklärt sich bereit, dass der Name des Vereins sowie Film- und Fotoaufnahmen im Rahmen der Aktion NäherDran in Web-, Print- und/oder sonstigen Publikationen der Sportjugend Hessen und der AOK Hessen inkl. sozialer Netzwerke veröffentlicht sowie zur Berichterstattung an die Presse weitergeleitet werden dürfen. Der Verein/Jugendausschuss sichert zu, entsprechende Einwilligungen der Fotografierten einzuholen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Daten bei Veröffentlichung im Internet weltweit einsehbar sind und vervielfältigt werden können. Die Daten sind für alle sichtbar und können trotz einer Löschung auf der jeweiligen Seite weiterhin im Internet sichtbar bleiben.
5.2. Nach Beendigung des Projektes verpflichtet sich der Verein/Jugendausschuss, eine kurze Dokumentation (z. B. Bilder, Video, Bericht) inklusive einer Projektbeurteilung bei der Sportjugend Hessen einzureichen.
5.3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen