Förderung von Ländervergleichswettkämpfen und überregionalen Meisterschaften
Förderumfang
- Pro Teilnehmer*in bis zu 18 Jahren und Wettkampftag wird eine Kostenpauschale von max. 10,- € anerkannt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 50 %.
- Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Beispiel: Der Hessische ABC-Verband fährt mit 20 Jungen auf ein zweitägiges „Bundesoffenes Sichtungsturnier“ der unter 16-Jährigen in Konstanz (Baden-Württemberg). Als Kostenpauschale können (mit Anreisetag) 20 Personen x 3 Tage x 10,- € = 600,- € geltend gemacht werden.
Der beantragte Zuschuss beträgt maximal 50 % (= 300,- €).
Rahmenbedingungen
- Der Veranstalter muss ein anderer Landesfachverband oder der entsprechende Bundesfachverband sein
- Die Benennung der Wettkampfteilnehmenden und ihre Entsendung sowie die Abrechnung der Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen hessischen Verband
- Gefördert werden Wettkampftage laut einer beigefügten Wettkampfausschreibung (dabei wird maximal ein Tag für An- und Abreise bezuschusst)
Antrag
- Eine von der Leitungsperson des Verbandes unterschriebene Teilnahmeliste
- Eine Ausschreibung des besuchten Wettkampfes durch den veranstaltenden Verband (inklusive Zeitplan, Programm, Ablauf, o.ä.), aus der eindeutig hervorgeht, an welchen Tagen der Wettkampf stattgefunden hat
- Nachweis zur Umsetzung der "Mindeststandards Kindeswohl" der Sportjugend Hessen
- Der Nachweis von Ergebnislisten
Abrechnungsunterlagen
- Die kompletten Veranstaltungsunterlagen sind spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Veranstaltung bzw. spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres einzureichen.
- Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen
Auszahlung der Förderung
Spätestens zum 01.03. des Folgejahres erfolgt eine Abrechnung aller eingereichten Anträge und die Zuschussüberweisung durch die Sportjugend Hessen.