Förderung von Ländervergleichswettkämpfen und überregionalen Meisterschaften

Förderumfang

  • Pro Teilnehmer*in bis zu 18 Jahren und Wettkampftag wird eine Kostenpauschale von max. 10,- € anerkannt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 50 %.
  • Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Beispiel: Der Hessische ABC-Verband fährt mit 20 Jungen auf ein zweitägiges „Bundesoffenes Sichtungsturnier“ der unter 16-Jährigen in Konstanz (Baden-Württemberg). Als Kostenpauschale können (mit Anreisetag) 20 Personen x 3 Tage x 10,- € = 600,- € geltend gemacht werden.
Der beantragte Zuschuss beträgt maximal 50 % (= 300,- €).

 

Rahmenbedingungen

  • Der Veranstalter muss ein anderer Landesfachverband oder der entsprechende Bundesfachverband sein
  • Die Benennung der Wettkampfteilnehmenden und ihre Entsendung sowie die Abrechnung der Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen hessischen Verband
  • Gefördert werden Wettkampftage laut einer beigefügten Wettkampfausschreibung (dabei wird maximal ein Tag für An- und Abreise bezuschusst)

Antrag

  • Eine von der Leitungsperson des Verbandes unterschriebene Teilnahmeliste
  • Eine Ausschreibung des besuchten Wettkampfes durch den veranstaltenden Verband (inklusive Zeitplan, Programm, Ablauf, o.ä.), aus der eindeutig hervorgeht, an welchen Tagen der Wettkampf stattgefunden hat
  • Nachweis zur Umsetzung der "Mindeststandards Kindeswohl" der Sportjugend Hessen
  • Der Nachweis von Ergebnislisten

Abrechnungsunterlagen

  • Die kompletten Veranstaltungsunterlagen sind spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Veranstaltung bzw. spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres einzureichen.
  • Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen

Auszahlung der Förderung

Spätestens zum 01.03. des Folgejahres erfolgt eine Abrechnung aller eingereichten Anträge und die Zuschussüberweisung durch die Sportjugend Hessen.