Einsatzstelle im FSJ/BFD werden

Sie sind Vertreter*in eines Sportvereins, eines Sportkreises oder eines Fachverbands mit Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen oder eines nationalen Verbandes mit Sitz in Hessen.

Sie sind in der Jugendförderung aktiv und ambitioniert, jungen Leuten nach der Schule ein Jahr der Orientierung, der Persönlichkeitsentwicklung und der Bildung zu bietenSie haben ggf. einen jungen Menschen im Verein, der Sie wegen eines Freiwilligenjahres im Verein angesprochen hat.

Sie haben ggf. noch Kontakte zu umliegenden Schulen und Kindergärten und wären zu einer Kooperation bereit.

Sie wünschen sich personelle Unterstützung in ihren Vereinsangeboten von jungen engagierten Menschen, die ggf. auch über das Freiwilligenjahr hinaus der Einsatzstelle erhalten bleiben.

Dann richten Sie doch eine Stelle im FSJ oder BFD ein. Die gesetzliche Dauer von FSJ und BFD im Sport beträgt zwischen sechs und 18 Monaten. Start ist der 1. September, alternativ der 1. August jeden Jahres. In der Regel dauert der FWD 12 Monate, Zwischeneinstiege, Verlängerungen oder Teilzeitmodelle sind die Ausnahme.


Wer kann Einsatzstelle werden?

  • Als Einsatzstellen im Sport kommen Sportvereine, Sportkreise und Sportfachverbände in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten.
  • Sie müssen Mitglied im Landessportbund Hessen sein. (Ausnahme: nationale Verbände) Kooperationen mit weiteren Vereinen, Kindergärten, Schulen sowie anderen Einrichtungen des Sports sind möglich und durchaus erwünscht. Es muss in diesem Fall jedoch ein Hauptvertragspartner (lsbh-Mitglied) bestimmt werden, der dann mit den anderen Kooperationspartnern gesonderte Vereinbarungen trifft.
  • Es muss eine engagierte Person mit pädagogischer Qualifikation (mindestens Übungsleiter-/Trainerschein), welche bereit ist, sich verantwortlich ein Jahr lang um eine*n Freiwillige*n zu kümmern und den Einsatz zu koordinieren.
  • Es muss ein interessantes Einsatzkonzept zur Kinder-und Jugendbetreuung für 39 Stunden pro Woche vorliegen.
  • Eine Finanzierung von 470 € pro Monat/pro Bewerber*in muss gewährleistet sein.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      
  • Die künftigen Einsatzstellen beantragen bei der Sportjugend Hessen für jede einzelne FSJ-Stelle die Anerkennung als Einsatzstelle. Dies erfolgt mit dem Antrag auf Anerkennung.
  • Anträge können grundsätzlich jeder Zeit gestellt werden, aus Gründen der Planungssicherheit sollte dies möglichst früh geschehen. Ab Mitte Juni (für eine Besetzung zum 1. September desselben Jahres) kann es bei der Anerkennung zu zeitlichen Engpässen kommen.

Die Aufgaben der Einsatzstellen

  • Die Beschäftigung der Freiwilligen für durchschnittlich 39 Stunden pro Woche im Sinne des FWD-Gesetzes
  • Die persönliche pädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der Freiwilligen durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine pädagogische Grundqualifikation (mindestens Übungsleiter, Trainer, besser Lehrer) vorweisen können
  • Entwicklung von persönlichen Lernzielen zusammen mit dem/der betreffenden Freiwilligen und mit Unterstützung durch die Trägerin
  • Unterstützung der Freiwilligen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation eines individuellen Projektes
  • Die Gewährung von zurzeit 26 Tagen Jahresurlaub (bezogen auf eine 5-Tage-Woche)
  • Die Freistellung der Freiwilligen für mindestens 25 Bildungstage pro Jahr
  • Dienstfahrten mit dem eigenen PKW zwischen verschiedenen Einsatzorten sind mit 0,30 €/km an die Freiwilligen zu erstatten, sofern dafür kein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Fahrkarten ÖPNV für denselben Einsatzzweck sind ebenfalls zu erstatten. Eine Kfz-Zusatzversicherung (mit Vollkaskoschutz) wird seitens der Trägerin für alle Freiwilligen abgeschlossen.
  • Die Abführung von zurzeit 470 € monatlich für Taschengeld, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung an die Sportjugend Hessen (s. auch unter "Finanzierung und Abwicklung") per Einzugsermächtigung
  • Die Beantragung einer separaten Betriebsnummer für das FSJ, diese wird der Trägerin zur Abwicklung der Verwaltung und Finanzierung des FSJ zur Verfügung gestellt
  • Erstellung eines Wocheneinsatzplans über die regelmäßigen Tätigkeiten. Diesen dem/der FSJ-ler*in zur Verfügung stellen und zum ersten Lehrgangsabschnitt mitgeben. Änderungen im Einsatzplan sind sofort der Trägerin mitzuteilen
  • Teilnahme an den stattfindenden zentralen und regionalen Treffen aller Einsatzstellen sowie im ersten Jahr verpflichtende Teilnahme am Info-Treffen für neue Einsatzstellen
  • Einrichtung einer separaten E-Mail-Adresse für Freiwilligendienst zur Vereinfachung der Verteilung von wichtigen Informationen, die mindestens einmal pro Woche abgerufen wird.

Der zeitlich optimale Fahrplan

  • So früh wie möglich (Herbst-Winter) Konzept erstellen, Finanzierung klären und einen Antrag auf Anerkennung (siehe Downloadbereich) stellen
  • Zeitgleich geeignete Kandidat*in suchen, wenn nicht schon vorhanden
  • Anerkennungsgespräch mit der Trägerin (Sportjugend Hessen) führen
  • Anerkennung wird ausgestellt und zugesandt.
  • Entscheidung über Auswahl der Kandidat*innen schriftlich der Trägerin mitteilen
  • Gleichzeitig Bewerbungsunterlagen der/des ausgewählten Kandidat*in der Trägerin zuschicken (Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, letztes verfügbares Zeugnis)
  • Vertrag wird durch die Trägerin (bzw. im BFD das Bundesamt) ausgestellt und zugesandt.

Wissenswertes zum FSJ/BFD

  • "FSJ und BFD im Sport" sind als Bildungs-, Entwicklungs- und Orientierungsjahr zu verstehen. Ziel ist es, die Bereitschaft junger Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern. Ihnen sollen Einblicke in ein Berufsfeld und erste berufliche Erfahrungen vermittelt werden.
  • Grundlage hierfür ist im FSJ das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und im BFD das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG).

Wissenswertes zur Trägerin

Die Sportjugend Hessen ist von der zuständigen obersten Landesjugendbehörde als Trägerin für das FSJ anerkannt worden. Sie ist im BFD ebenfalls Trägerin und Servicestelle. Die SJH ist alleine zuständig für die Verwaltung, Organisation und Durchführung von FSJ und BFD im Sport in Hessen. Zu ihren Aufgaben gehört:

  • Die persönliche Betreuung und Qualifizierung der Freiwilligen
  • Die Durchführung und Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen begleitenden Seminare von mindestens 25 Bildungstagen (Einführungs-, Zwischen-, und Abschlusslehrgang sowie die im FSJ integrierte Übungsleiter-Ausbildung Breitensport Profil Kinder/Jugendliche
  • Die Auswahl und Anerkennung der Einsatzstellen im FSJ. Im BFD Weiterleitung der Anerkennung an das Bundesamt über die Deutsche Sportjugend
  • Die Betreuung der Einsatzstellen
  • Die Auszahlung von 320 € Taschengeld und Unterkunfts-/Verpflegungspauschale monatlich direkt an die/den Freiwillige/n im Auftrag und auf Rechnung der Einsatzstellen bzw. des Bundesamtes.
  • Die Abführung der Sozialversicherung, (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) für die Freiwilligen im Auftrag und auf Rechnung der Einsatzstellen sowie Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Sportversicherung) und einer Unfallversicherung (VBG)
  • Ausstellung einer Vereinbarung (Vertrag) zwischen Trägerin, Einsatzstelle und FSJ-ler*in im FSJ. Im BFD Weiterleitung eines Vertrags zwischen Freiwilligen, Einsatzstelle und Bundesamt
  • Öffentlichkeitsarbeit, Auswertung und Dokumentation.
  • Ausstellen einer Bescheinigung über den abgeleisteten Freiwilligendienst sowie eines FWD-Ausweises und eines Zeugnisses

Wichtige Rahmenbedingungen für den Einsatz der Freiwilligen

  • Die FSJ-lerinnen und FSJ-ler arbeiten i. d. R. in Vollzeit.
  • Die FSJ-lerinnen und FSJ-ler sind überwiegend (mind. 75%) in der pädagogischen Kinder- und Jugendbetreuung im Sport einzusetzen.
  • Hilfstätigkeiten wie etwa Hausmeisterdienste, Küchenarbeiten, Fahrdienste, Kopierarbeiten, Mitgliederverwaltung, Reparaturarbeiten, Thekendienste u. ä. dürfen nicht den Großteil der Tätigkeiten im FSJ ausmachen.
  • Für BFD-ler*innen gilt das umgekehrte Verhältnis, sie sind mindestens 25 % der Zeit in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sport einzusetzen, FSJ-ferne Tätigkeiten z. B. in der Verwaltung, Geräteinstandhaltung oder Seniorenarbeit können im BFD in dementsprechend einen größeren Anteil ausmachen.
  • Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Freiwilligen nach §1 Abs.1 Ziffer 3 des Gesetztes zur Förderung eines freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und bezieht sich nach § 11 Abs. 3 Ziffer 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auf die Jugendarbeit im Sport.

Finanzierung und Abwicklung

  • Die Sportjugend Hessen finanziert eine Freiwilligendienststelle aus allen zur Verfügung stehenden öffentlichen Zuschüssen, Eigenmitteln und einem Beitrag der Einsatzstelle.
  • Der Beitrag der Einsatzstelle beträgt zurzeit 470 € pro Monat und Stelle.
  • Von diesen 470 € zahlt die Sportjugend Hessen u.a. 320 € Taschengeld inkl. Unterkunfts-/Verpflegungspauschale an die Freiwilligen aus und führt die Sozialversicherungsbeiträge ab.
  • Der Betrag kann nur per Einzugsermächtigung, die nur für den jeweiligen FSJ/BFD-Abschnitt gilt, beglichen werden. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Einsatzstellen, außer Säumnisgebühren im Falle einer nicht erfolgten Einziehung und evtl. Fahrtkosten für Dienstfahrten der Freiwilligen mit Privat-PKW oder ÖPNV zwischen verschiedenen Einsatzorten.
  • Die Sportjugend Hessen verwaltet FSJ und BFD, finanziert die geforderten 25 Bildungstage der Freiwilligen und erfüllt alle anderen Aufgaben einer Trägerin (s.  Aufgaben Trägerin).   
  • Die Sportjugend Hessen schließt für die/den Freiwillige/n eine Sozialversicherung, Haftpflichtversicherung (ARAG-Sportversicherung), Unfallversicherung (VBG), eine Kfz-Zusatzversicherung Vollkasko (ARAG-Sportversicherung) sowie eine Schlüsselversicherung ab und finanziert diese mit Ausnahme der VBG-Beiträge.
  • Die Auszahlung des Taschengeldes sowie die Abführung von Sozialversicherungs-beiträgen erfolgt durch die Trägerin nach dem Vertragstyp § 11.2 im Auftrag und auf Rechnung der Einsatzstellen. Die Einsatzstellen treten im Sinn der Sozialversicherung und Steuergesetzgebung als Arbeitgeber für die Freiwilligen auf, um somit die sonst fällige Umsatzsteuer einzusparen. Im BFD handelt die Trägerin im Auftrag von Bundesamt, Zentralstelle und Einsatzstelle.
  • Für die Abwicklung des FSJ und BFD muss jede Einsatzstelle eine sogenannte Betriebsnummer beantragen und der Trägerin zur Abwicklung oben genannter Aufgaben zur Verfügung stellen.
  • Die Sportjugend Hessen bekommt von den Einsatzstellen monatlich zurzeit im FSJ und im BFD 470 € pro Monat und Stelle. Dieser Betrag kann nur per Einzugsermächtigung, die nur für den jeweiligen FSJ/BFD-Abschnitt gilt, beglichen werden. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Einsatzstellen, außer Säumnisgebühren im Falle einer nicht erfolgten Einziehung und evtl. Fahrtkosten für Dienstfahrten der Freiwilligen mit Privat-PKW oder ÖPNV zwischen verschiedenen Einsatzorten.

Zusätzliche Informationen

  • FSJ und BFD werden als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen angerechnet und in der Regel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen oder pädagogischen Bereich oder für den Erwerb des Fachabiturs. Nach Beendigung von FSJ oder BFD erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächlich abgeleistete Zeit sowie auf eigenen Wunsch ein Abschlusszeugnis.
  • FSJ und BFD sind gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und steuerlichen Kinderfreibeträge
  • Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird während der Teilnahme am Freiwilligendienst weitergezahlt. Rentenzahlungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht

Bewerbungs- und Besetzungsverfahren

Die Einsatzstellen führen ihr Besetzungsverfahren in eigener Regie durch. Die Einsatzstelle sucht ihre Bewerber*innen selbständig (z. B. im eigenen Verein, im weiteren Umfeld, über die Presse, über Social Media oder bei der Arbeitsagentur und vor allem in Schulen mit Abgangsklassen).
Die Einsatzstelle erstellt bei der Stellenanerkennung in unserem FWDM-Bewerbungstool einen eigenen Account und ist damit auf der Internetseite der Sportjugend Hessen sichtbar und für Bewerbungen auswählbar.
Alle sich bewerbende Kandidat*innen müssen ihre Bewerbung über dieses FWDM-Tool abschicken. Die Einsatzstelle wählt unter den eigehenden Bewerbungen ihre Kandidat*innen aus und meldet sie über das FWDM-Tool der Trägerin Sportjugend Hessen. Anschließend stellt die Trägerin einen Vertrag zwischen Einsatzstelle, Kandidat*in und Trägerin aus, sofern noch Verträge aus dem limitierten Gesamtkontingent verfügbar sind.
Verträge werden ab Februar des betreffenden Jahres abgeschlossen (Vertragsphase), sobald die Trägerin hierfür den Start freigegeben hat.

Achtung! Die Verträge werden in der Reihenfolge der eingehenden Besetzungswünsche abgeschlossen, bis das geplante Kontingent an Verträgen ausgeschöpft ist. Insofern ist es ratsam, sich rechtzeitig um Kandidaten*innen zu kümmern und sich frühzeitig einen Vertrag zu sichern. Der Stand der frei verfügbaren Verträge wird den anerkannten Einsatzstellen in der Vertragsphase rechtzeitig und regelmäßig mitgeteilt.