Landesprogramm "Schule und Verein"

Schule und Sportverein

Bewerbungsschluss ist der 15. April 2024

Bedeutung von Bewegung und Sport für Kinder und Jugendliche
In den letzten beiden Jahren fand der Sportunterricht in vielen Schulen pandemiebedingt nicht durchgehend statt, teilweise wurde er durch digitale Formate ersetzt, manchmal auch ersatzlos gestrichen. Ähnlich unterschiedlich erging es auch den Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen. Die Gründe waren vielfältig. Mal untersagte es der Kreis wegen hoher Inzidenzzahlen, dann waren Schulen im Umgang mit Bewegungsangeboten eher defensiv eingestellt oder auch die eingesetzten Übungsleiter*innen waren unsicher und verzichteten auf die weitere Durchführung. 
Es ist noch nicht abzusehen, welche Folgen dies für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Vereinssport haben wird. Es trifft umso mehr die Heranwachsenden, die nicht in festen Trainings- und Wettkampfgruppen integriert waren, sondern Interesse an allgemeinen Sportangeboten haben.
Die Schule-Vereins-Angebote sind oft auf diese Zielgruppe ausgerichtet und versuchen, mit sportartübergreifende Angeboten Ergänzungen und Alternativen zum Sportunterricht zu bieten.

Deshalb ist es gerade jetzt so wichtig, Kindern und Jugendlichen diese Gelegenheiten zu bieten, ihrem grundsätzlichen Bedürfnis und ihrer Freude nach Bewegung im sozialen Miteinander nachzugehen. 

Landesprogramm 'Schule und Verein'
Die Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen bleiben ein wichtiger Baustein für dieses Tun. Denn damit werden alle Schüler*innen erreicht und können für den Vereinssport sensibilisiert werden. Das 'Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen' fördert durch eine dreijährige Anschubfinanzierung die Kooperationen.
Das Programm wird wie bislang fortgesetzt und in vielen hessischen Regionen sind noch etliche Förderplätze frei. Die Bewerbungsfrist endet am 15.04.2024 und eine Bewerbung ist denkbar einfach.

 

Wie wird ein Antrag gestellt?

Vertreter*innen von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. In einem Gesprächsprotokoll werden Eckpunkte der geplanten Zusammenarbeit festgehalten. Dieses Protokoll kann unmittelbar als Antrag genutzt werden und muss von der Schule an das jeweilige Staatliche Schulamt geschickt werden. Das Gesprächsprotokoll ist auf der Internetseite des Landessportbundes Hessen, der Sportjugend Hessen oder des Hessischen Kultusministeriums als Word-Datei zu finden und kann direkt am PC ausgefüllt werden.

Was passiert mit dem Antrag?

Die örtliche Programmgruppe in dem jeweiligen Schulamtsbereich, bestehend aus Vertreter*innen der Schulbehörden und des organisierten Sports, sichtet alle eingegangenen Kooperationsanträge und trifft eine Auswahl. Die ausgewählten Kooperationen erhalten rechtzeitig vor den Sommerferien einen Kooperationsvertrag zugesandt. Schule und Sportverein unterschreiben den Vertrag und senden ihn ans Schulamt zurück. (Muster-Kooperationsvertrag)
 

Wie sieht die Förderung aus?

Alle geförderten Kooperationen erhalten drei Jahre lang eine Anschubfinanzierung. Ziel dieser Förderung ist es, organisatorische und inhaltliche Aufgaben zu verfestigen und gemeinsam Wege für eine anschließende Zusammenarbeit zu finden. Die Förderbeträge werden jährlich in zwei Raten (Herbst und Frühjahr) an die Vereine überwiesen. Die Unterstützung beträgt pro Förderjahr 700,- Euro. Nach den drei Jahren müssen die Schule und der Verein eigene Wege der Finanzierung für die weitere Zusammenarbeit gefunden haben. Deshalb sollte schon mit Beginn der Kooperation geklärt werden, wie eine langfristige Finanzierung gestaltet werden kann. Dazu können z. B. Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, der kommunalen Förderung, Elternbeiträge oder kreative Mitgliedschaftsmodelle herangezogen werden.