Vereinsmanagement in der Jugendarbeit

mit der Möglichkeit zum Erwerb der DOSB-Lizenz Jugendleiter*in

Die Ausbildung qualifiziert Vereinsmitarbeiter*innen, die schwerpunktmäßig im Bereich der Organisation von Jugendarbeit tätig sind und in diesem Rahmen Kinder und Jugendliche betreuen und fördern, ihre Interessen vertreten und sportliche und sportübergreifende Aktivitäten mit ihnen planen und durchführen. Es kann das Sportjugend-Zertifikat „Vereinsmanagement in der Jugendarbeit“ erworben werden. Mit einer zusätzlichen 60stündigen sportpädagogischen Grundqualifikation (z. B. Grundstufe Übungsleiter*in / Jugendleiter*in / JULEICA im Sport) kann die offizielle, bezuschussungsfähige DOSB-Lizenz „Jugendleiter*in“ erworben werden. (Weitere Anrechnungsmöglichkeiten s. u.)

Die Ausbildungsstruktur

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und die Sportjugend Hessen (SJH) setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, den Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in ihren Strukturen sicherzustellen. Ein wichtiger Schritt ist der Beschluss des lsbh Präsidiums auf Grundlage des DOSB Stufenmodells, dass alle, die ab Oktober 2023 eine DOSB-Übungsleiter*in C Lizenz mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche oder eine DOSB-Jugendleiterin Lizenz erwerben oder verlängern, vorher ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dieses ist eine Erweiterung des einfachen Führungszeugnisses und enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind wie z. B. Straftaten, die für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind – unabhängig vom Strafmaß. Dadurch wird verhindert, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen in den Besitz einer gültigen Lizenz gelangen.

 


Wer kann teilnehmen?

Mitarbeiter*innen ab 17 bis 70+, die in der Jugendarbeit der Vereine, Sportkreise und Verbände tätig sind. Angesprochen sind Jugendwart*innen, Jugendleiter*innen, Abteilungsleiter*innen Jugend, Jugendsprecher*innen, Junior-Teams, Lehrwart*innen und Bildungsbeauftragte in den Vereinen und Verbänden, Sportkreisjugend-Vorstände, Verbandsjugend-Vorstände und Vereinsvorstände, die für die Jugendarbeit verantwortlich sind. Es ist keine Vorqualifikation erforderlich.

Für die Teilnahme sind die Mitgliedschaft in einem hessischen Sportverein, die Befürwortung der Teilnahme durch Jugendwart*in bzw. Vereinsvorstand und die Vorlage des Verhaltnskodex zum Kindeswohl notwendig.

Welche Ziele hat die Ausbildung?

Die Ausbildung

  • gibt praktische Anregungen für die Gestaltung von sportübergreifenden Aktivitäten für Kinder und Jugendliche im Sportverein, Sportkreis und Verband,
  • entwickelt methodische und organisatorische Fähigkeiten,
  • fördert soziale Kompetenzen und den Umgang mit Konflikten,
  • unterstützt die Umsetzung von Beteiligungsmodellen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

  • Gewinnung, Bindung, Beteiligung und Selbstverantwortung von Jugendlichen im Verein
  • Methoden der Planung und Organisation von Aktivitäten / Projektmanagement
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Jugendarbeit
  • Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
  • Rolle, Verantwortung und Vorbildfunktion der Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Soziale Kompetenzen und Umgang mit Konflikten
  • Arbeiten im Team
  • Aufsichtspflicht, Jugendschutz, Kindeswohl, Sportversicherung
  • Strukturen und Aufgaben im organisierten Sport

Wie ist die Ausbildung organisiert?

Die Ausbildung umfasst 60 Lerneinheiten, die sich auf die folgenden Bausteine verteilen:
1. Grundlagenseminar 1 (1 WE)
2. Grundlagenseminar 2 (1 WE)
3. Zwischenseminar (1 Tag)
4. Projektpräsentation, kollegiale Beratung und Abschlussgespräche (1 Tag)
   ( = verpflichtende Präsenzzeiten)

Zusätzlich und parallel zur gesamten Ausbildungsphase:

5. Mini-Projekt im Sportverein, Sportkreis oder Verband (s. Punkt 4)
6. Wahlmodul Fortbildung 1 (1 Tag)
7. Wahlmodul Fortbildung 2 (1 Tag)

(Die Wahlmodule aus dem Fortbildungsprogramm der Sportjugend Hessen können ggf. auch nach Abschluss der Ausbildung besucht und nachgereicht werden.)

Die Unterrichtszeiten an den Lehrgangswochenenden sind i.d.R. Freitag, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 13.00 Uhr, und an den Lehrgangstagen 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Welchen Abschluss kann ich mit der Ausbildung erwerben?

1. Für den Erwerb des Sportjugend-Zertifikats „Vereinsmanagement in der Jugendarbeit“ ist erforderlich:

  • Teilnahme an allen Ausbildungsbausteinen = 60 Lerneinheiten
  • schriftliche Mini-Projektskizze (Durchführung ist nicht erforderlich, jedoch wünschenswert)
  • Präsentation des geplanten Mini-Projektes, kollegiale Beratung und Abschlussgespräch

2. Für den Erwerb der offiziellen, bundesweit gültigen und bezuschussungsfähigen DOSB-Lizenz „Jugendleiter*in“ ist erforderlich:

  • Teilnahme an allen Ausbildungsbausteinen = 60 Lerneinheiten
  • Planung und Durchführung eines Mini-Projektes, Erstellung eines Projektberichtes
  • Präsentation und Reflektion des Mini-Projektes, kollegiale Beratung, Abschlussgespräch
  • Erste-Hilfe-Lehrgang (9 LE, nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis einer 60-stündigen sportpädagogischen Qualifikation (z.B. Grundstufe Übungsleiter*in Jugendleiter*in / JULEICA im Sport, Übungsleiter*in C Breitensport, Trainer*in C eines Fachverbandes, Sportlehrerausbildung oder vergleichbare Qualifikation) = 120 Lerneinheiten. (Diese Qualifikation kann vor oder nach der Ausbildung "Vereinsmanagement in der Jugendarbeit absolviert werden).

Was kostet die Ausbildung?

Die Teilnahmegebühr für die verpflichtenden Präsenz-Module (Grundlagenseminar 1 und 2, Zwischenseminar und Projektpräsentation / Abschlussgespräche beträgt (inkl. Unterkunft und Verpflegung) 150,- €. Die Kosten für die zwei wählbaren Tagesfortbildungen betragen jeweils ca. 50,- € und müssen zusätzlich einzeln gebucht werden.

Freistellung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit

Nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch kann für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit eine Freistellung erfolgen. Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer*innen im Angestelltenverhältnis und Auszubildende ab 16 Jahre. Informationen und Anträge gibt es hier.

Verlängerung der JL-Lizenz

Die Jugendleiter*innen-Lizenz ist vier Jahre gültig. Zu ihrer Verlängerung um weitere vier Jahre ist innerhalb dieser Zeit der Nachweis von 16 Lerneinheiten Fortbildung erforderlich. Die Fortbildungsangebote der Sportjugend sind überwiegend zur Lizenzverlängerung anerkannt und mit dem Kürzel "JL" entsprechend gekennzeichnet. Auch Fortbildungsangebote anderer Anbieter können nach Absprache anerkannt werden.

Zur Verlängerung der DOSB-Lizenzen mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche sind die folgenden Dokumente unterschrieben einzureichen:

  • Verhaltenskodex zum Kindeswohl (Vordruck hier)
  • Bescheinigung des Vereins über die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (Vordruck hier)
  • Teilnahmebestätigungen (mindestens 16 LE)

Ein Merkblatt zur Lizenzverlängerung gibt es hier.

Finanzielle Förderung

Eine finanzielle Förderung von lizenzierten Jugendleiter*innen ist bei Erfüllung bestimmter Bedingungen möglich. Die Antragstellung erfolgt durch den Vereinsvorstand. Informationen hierzu gibt es bei Heike Priess, Tel.: 0 69.67 89 69 63 oder hier.


Vereinsmanagement in der Jugendarbeit 10

60 Lerneinheiten
AbschnittTerminOrt
101.11.2024 - 03.11.2024Sport- und Bildungsstätte Wetzlar
206.12.2024 - 08.12.2024Sport- und Bildungsstätte Wetzlar
322.02.2025Sport- und Bildungsstätte Wetzlar
414.06.2025Sport- und Bildungsstätte Wetzlar