Die Reiseanmeldung muss schriftlich, möglichst auf dem Vordruck der Sportjugend, erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Reisevertrag kommt zustande mit der Bestätigung der Sportjugend.
Die Leistungen der Sportjugend richten sich nach der in den jeweiligen, der Buchung zugrundeliegenden aktuellen im Reisekatalog enthaltenen Leistungsbeschreibung sowie den Reiseunterlagen.
Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine sofortige Anzahlung von 10 % des Reisepreises pro Teilnehmer fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Liegt der Eingang der Anzahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluß der Sportjugend Hessen vor, ist diese berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 fällig.
Die Restzahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Fahrtantritt zu entrichten. Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten die Teilnehmer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen.
Der Rücktritt von diesem Reisevertrag kann nur schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts des Teilnehmer kann die Sportjugend Aufwandsersatz nach Maßgabe folgender Stornokosten pro angemeldetem Teilnehmer verlangen, sofern nicht der Beweis erbracht wird, dass der Sportjugend geringere Kosten entstanden sind:
Wird ein Ersatzteilnehmer für die Freizeit gefunden, entstehen nur EUR 25,00 Bearbeitungsgebühr. (Auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich hingewiesen)
Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist die Sportjugend bis zwei Wochen vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Teilnehmer dann in voller Höhe zurück.
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt kann die Sportjugend eine Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Sportjugend nicht zumutbar ist, weil der Sportjugend im Falle der Durchführung der Reise Kosten entstehen würden, die die wirtschaftliche Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, überschreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht aber nicht, wenn die dazu führenden Umstände von der Sportjugend zu vertreten sind. Den Teilnehmern wird der Buchungsaufwand erstattet, sofern sie von einem Ersatzangebot der Sportjugend keinen Gebrauch machen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Die Sportjugend kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für die Sportjugend und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Der Sportjugend steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadenersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder Gleichwertiges berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Sportjugend für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen Entschädigung verlangen. Die Sportjugend ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit im Vertrag enthalten, tragen die Sportjugend und der Teilnehmer je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten muss der Teilnehmer tragen.
Für die Dauer der Freizeitmaßnahme sind alle Reisenden im Rahmen einer Unfall- Haftpflicht- und Zusatz-Auslandskrankenversicherung (Eigenbeteiligung der Teilnehmer EUR 50,00 je Versicherungsfall) versichert. Die Sportjugend Hessen selbst ist im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für den Reiseveranstalter sowie Insolvenzversicherung versichert.
Die vertragliche Haftung der Sportjugend ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich die Sportjugend gegenüber dem Teilnehmer auf diese Vorschriften berufen.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
Die Sportjugend wird die Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Die Teilnehmer sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selber verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Sportjugend bedingt sind.
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleitung, nachträglicher Unmöglichkeiten und Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende gegenüber dem Veranstalter oder dem mit der Reisevermittlung beauftragten Reisebüro geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleitung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Nach Ablauf dieser Fristen können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Werden nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend gemacht, ist die Verjährung solange gehemmt, wie die Sportjugend die Ansprüche prüft und schriftlich zurückweist.
Reduzierung der Teilnehmergebühr?
Unsere Kinder- und Jugendfreizeiten bieten neben viel Spaß, Sportlernen und Erholung vielfältige Bildungsinhalte.
Armut trifft leider immer mehr Kinder und Jugendliche, die wir aber nicht von der Teil-nahme an diesem für die Persönlichkeitsentwicklung wichtigen außerschulischen Feld ausschließen möchten.
Gerne sprechen wir über die Möglichkeit einer Redu-zierung der Teilnehmer-gebühr.
Kontakt:
Stefanie Heuser, Tel. 0 69.67 89 269, SHeuser@sportjugend-hessen.de