Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema "Kindeswohl im Sport" sowie Qualifikationsangebote und Beratungsmöglichkeiten.
Vernachlässigung, Missbrauch und sexuelle Gewalt im und um den Sport
Auch wenn Kinder und Jugendliche in Sportvereinen nur stundenweise betreut werden, können hier Fälle von sexueller Gewalt, aber auch seelischer oder körperlicher Vernachlässigung und Misshandlung sichtbar werden.
Sportvereine dürfen hier nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das bedeutet, dass der Verein ein gemeinsames Verständnis davon hat, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt werden kann und dass Übungsleiter/innen und Vereinsvorstände in der Lage sind, Probleme wahrzunehmen und den Mut haben, diese anzusprechen. Auch die Kenntnis von Täterstrategien und das Wissen, wo Hilfe und Ansprechpartner außerhalb des Vereins zu finden sind, tragen dazu bei, Strukturen im Verein zu schaffen, die sexuelle Gewalt und andere Arten der Kindeswohlgefährdung verhindern können.
Kindeswohlgefährdung im Sport - Hintergrundinformationen
Kindeswohlgefährdung im Sport - Kurzinformation
Übungsleiter/innen und Trainer/innen sensibilisieren und Kinder stärken!
Prävention muss sich dabei in erster Linie an Erwachsene richten, weil diese die Verantwortung für den Schutz der Kinder tragen!
Diese Verantwortung zeigt sich im alltäglichen Umgang der Trainer/innen untereinander und mit den Sportler/innen, denn den Kindern und Jugendlichen gegenüber sind sie ein Vorbild. Trainer/innen sollen die von ihnen betreuten Kinder und Jugendliche ernst nehmen, ihre Grenzen achten und ihnen deutlich machen, dass jedes Kind ein Recht auf Selbstbestimmung hat und auch „Nein“ sagen darf. Wenn Trainer/innen eine vertrauensvolle Atmosphäre schaffen, dann ermöglichen sie den Kindern und Jugendlichen auch, über „schlechte Geheimnisse“ zu reden und in ihnen einen Ansprechpartner für Probleme und Fragen zu finden.
Kindeswohl im Sportverein – Grundhaltungen für Trainer und Trainerinnen
Auch die Übungsleiter/innen müssen wissen, wie Täter vorgehen und dass sexuelle Übergriffe auch im Sportverein – auch unter Kindern und Jugendlichen – sichtbar werden können. Die Kenntnis von Handlungsmöglichkeiten und -schritten bei Verdachtsfällen oder auch einem konkreten Fall können Übungsleiter/innen dabei unterstützen, den Kindern und Jugendlichen die Hilfe und Unterstützung anzubieten, die sie brauchen.
Kindeswohlgefährdung - Sexuelle Gewalt im Sportverein – Handlungsleitfaden
Mehrtägige Veranstaltungen gewissenhaft planen
Insbesondere bei der Vorbereitung von Freizeiten und Trainingslager ist besondere Sorgfalt angebracht. Mehrtägige Veranstaltungen bieten die Chance, sehr viel mehr von Kindern und Jugendlichen und ihrem alltäglichen Verhalten mitzubekommen als dies im Trainingsalltag des Vereins der Fall ist. Auch der Umfang und die Intensität der Betreuung ist deutlich größer, so dass es wichtig ist, diese Veranstaltungen gewissenhaft mit allen verantwortlichen Personen zu planen. Dies ist verbunden mit der Notwendigkeit gewisse Verhaltensstandards festzulegen, zu überprüfen und den Eltern zur Kenntnis zu geben.
Kindeswohl bei Freizeiten und Trainingslagern – Verhaltenshinweise für mehrtägige Veranstaltungen
Prävention im Sportverein
Es ist erforderlich, dass jeder Sportverein sich seiner Verantwortung bewusst ist und lokal geeignete Maßnahmen zur Prävention im Sportverein einleitet.
Das große Interesse der Vereine an Qualifizierungsmaßnahmen zeigt, dass viele bereit sind, sich dieser Verantwortung zu stellen. Etliche Vereine haben sich bereits damit befasst und geeignete Präventionsmaßnahmen für ihren Verein beschlossen. Seit dem 01.01.2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Für die konkrete Umsetzung gibt es noch keine verbindlichen Vorgaben. Aktuell wird vom lsbh und der Sportjugend Hessen vorgeschlagen, den Verhaltenskodex als Arbeitsgrundlage fü alle Übungsleiter/innen und Trainer/innen zu nutzen. Er kann z.B. als Bestandteil eines Übungsleitervertrags sein. Über weitere Maßnahmen zur Prävention informiert die Sportjugend Hessen in ihren Seminarmodulen (siehe unten).
Sollte es einen Personenkreis geben, für den ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen ist, können die nachstehenden Antrags- und Archivierungsvordrucke genutzt werden.
Qualifizierung und Beratung
Die Sportjugend Hessen unternimmt insbesondere folgende Aktivitäten zur Unterstützung von Sportler/innen, Trainer/innen, Vereinen, Sportkreisen und Verbänden:
Gudrun Neher
Qualifizierung im Sportkreis, Verein
0 69.67 89 409
Sabine Schneider
Qualifizierung im Verband
0 69.67 89 310
Angelika Ribler
Beratung im Verdachtsfall sowie bei konkreten Vorfällen
0 69.67 89 401
Maxi Behrendt
Beratung im Kontext juristischer Fragen
0 69.67 89 234
Materialien des Hessischen Jugendrings