Infos für interessierte junge LeuteInfos für interessierte junge Leute

Wenn du zwischen 16 und 27 Jahren jung bist,

  • nach der Schule noch nicht genau weißt, welche Ausbildung oder welchen Beruf du ergreifen willst
  • die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz mit einer sinnvollen Tätigkeit, die auch noch Spaß macht, überbrücken möchtest
  • nach der Schule nicht sofort wieder lernen, sondern erst mal was Praktisches machen möchtest
  • am Sport interessiert bist und gerne mit Kindern und Jugendlichen zusammen bist
  • neue Erfahrungen sammeln und deine eigenen Fähigkeiten und Grenzen kennen lernen möchtest

...dann mach doch ein Freiwilliges Soziales Jahr im Sport.

Was bringt dir das FSJ?

  • Eine Zeit der beruflichen und persönlichen Orientierung.
  • Den Erwerb von Qualifikationen im Sport.
  • Anerkennung als Wartezeit bei der ZVS bzw. als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung oder Studium im sozialen Bereich.
  • Die Möglichkeit, aktiv mit Kindern und Jugendlichen in den bereichen Bewegung, Spiel und Sport pädagogisch betreuend zu arbeiten.
  • Die Möglichkeit, im eigenen Verein tätig zu werden.
  • Qualifizierte Anleitung und Betreuung in der Einsatzstelle im Sport.
  • Die Möglichkeit FSJ anstelle von Zivildienst abzuleisten.

Wer, wie was, wieso, weshalb, warum?

  • Für junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren (im Sport in der Regel aber erst ab 18 Jahren wegen eingeschränkter Wahrnehmung der Aufsichtspflicht!)
  • Dauer mindestens 6, maximal 12 Monate (in Ausnahmen bis zu 18 Monaten)

Was für Einsatzstellen gibt es in Hessen?

  • Sportvereine
  • Sportfachverbände
  • Sportkreise
  • Sportkindergärten und Schulen

Was sind meine Aufgaben in der Einsatzstelle?

Prinzipiell und nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz muss sich deine Tätigkeit in deutlich überwiegendem Unfang (mind. 75%) auf die (pädagogische) Betreuungsarbeit von Kindern und Jugendlichen im Sport beziehen.

Fahr-, Hausmeister- Theken- oder Verwaltungsdienste dürfen also nur im untergeordneten Rahmen vorkommen.

Somit könnte deine Aufgabe sein:

  • Bewegung, Spiel und Sport mit Kindern und Jugendlichen. Z.B. Eltern- und Kindturnen, Jugendtraining, Sportschnupperkurse, Abenteuersport, Skatertreffs, u.s.w.
  • Projekte wie Spielfesten, Ferienfreizeiten, Ferienspielen
  • allgemeine Jugendarbeit, kulturelle und soziale Arbeit, Integration von behinderten Menschen oder Zuwanderern, geschlechtsspezifische Arbeit.

Wie werde ich betreut und angeleitet?

Jede Einsatzstelle benennt mindestens eine persönlich betreuende sowie fachlich anleitende Person.
Diese Person ist dafür verantwortlich, dass du nicht einfach ins kalte Wasser geworfen wirst, sondern langsam und betreut an deine Aufgaben herangeführt wirst. Darüber hinaus vermitteln dir die schon früh im FSJ angesetzten Lehrgänge genügend Kompetenzen, um vorbereitet deinen Aufgaben nachkommen zu können.
Ansonsten und auch in Konfliktfällen steht dir jederzeit die Trägerin, die Sportjugend Hessen, als Ansprechpartner und Vertrauensperson zur Verfügung.

Welche Arbeitszeiten, wann ist Beginn?

Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Der Einsatz ist ganztägig, die Gestaltung der Arbeitszeit richtet sich nach dem Arbeitsablauf der Einsatzstelle und wird mit dir abgesprochen.

Der Einsatz auch abends und an Wochenenden ist im Sport üblich. Die Stunden werden entsprechend verrechnet.
Das FSJ beginnt am 1. September jeden Jahres und endet am 31. August des Folgejahres.

Taschengeld und Co.

Das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Auf dieser Grundlage werden dir für ein FSJ im Sport in Hessen folgende Leistungen gewährt:

  • Taschengeld und Unterkunfts-/verpflegungspauschale von zusammen insgesamt 300 Euro pro Monat.
  • Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung) sowie einer Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung.
  • 26 Werktage (Mo.-Fr.) Urlaub im Jahr.
  • Fortzahlung des Kindergeldes ( und einer evtl. Waisenrente).
  • Freistellung vom Dienst für insgesamt mindestens 25 Tage für eine komplette und kostenlose Übungsleiterausbildung sowie für die obligatorischen FSJ-Einführungs-, Zwischen- und Abschlusslehrgänge.
  • Ausstellung einer FSJ-Bescheinigung.
  • Ein schriftlicher Vertrag (Musterarbeitsvertrag, Acrobat Reader, 57 KB) zwischen Trägerin, Einsatzstelle und dir regelt die Rechte und Pflichten aller drei Beteiligter.

FSJ anstelle von Zivildienst

Das FSJ wird als Ersatz von Zivildienst anerkannt. Voraussetzung ist die bei Vertragsunterzeichnung  vorliegende Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und verpflichtend 12 Monate FSJ.

Wie bewerbe ich mich als Freiwiliige oder Freiwilliger?

Bewerbe dich bitte frühzeitig! Ab Januar werden Verträge abgeschlossen, aber nur solange bis das geplante Vertragskontingent erschöpft ist. Letzter Termin für Vertragsabschlüsse ist jeweils der 15. Juni des betreffenden Jahres, soweit noch Verträge vorhanden sind.

Bewerbe dich bitte direkt bei den Einsatzstellen, die bei uns im Internet aufgeführt sind (unter „Einsatzstellenliste“) und frei für den gewünschten Zeitraum sind.

Schicke bei Erfolg bitte auch eine Bewerbung mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf, letztem Zeugnis und einem Lichtbild an unsere Adresse. Bei FSJ anstelle von Zivildienst bitte auch die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in Kopie mit einreichen. 

Achtung! Es hat wenig Sinn sich bei Einsatzstellen zu bewerben, die weiter weg vom Wohnort liegen, da diese in der Regel keine Unterkunft zur Verfügung stellen und du somit selbst für Unterkunft und Finanzierung sorgen müsstest.

Weitere Fragen?

FSJ
Tel. 0 69.67 89 246
 FSJ@sportjugend- hessen.de

Sportjugend Hessen · D-60528 Frankfurt am Main · Tel: 0 69.67 89 2 70 · http://www.sportjugend-hessen.de