Infos für EinsatzstellenInfos für Einsatzstellen

Seit über 40 Jahren gibt es das "Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres", auf dessen Grundlage bis heute bundesweit über 100.000 junge Menschen in 13.000 FSJ-Stellen ein solches Jahr im sozial-pflegerischen oder karitativen Bereich geleistet haben.

Die klassischen Einsatzfelder des FSJ im Krankenhaus, in der Behindertenbetreuung und Seniorenpflege sind nun um solche im Sport erweitert worden, d.h. Jugendliche können außer in sozialen Einrichtungen künftig auch bei Sportvereinen, Sportkreisen, Sportverbänden und deren

Kooperationspartnern ihr FSJ ableisten, vorausgesetzt, sie werden dabei mit der Betreuung von Kindern und/oder Jugendlichen betraut.

Das "FSJ im Sport" ist als Bildungs-, Entwicklungs- und Orientierungsjahr zu verstehen, dessen Ziele darin bestehen, die Bereitschaft junger Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern, ihnen Einblick in ein Berufsfeld zu vermitteln, in dem sie erste berufliche Erfahrungen sammeln oder sich auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden können.

Unterstützung bei der Suche nach jungen Freiwilligen

Die Sportjugend Hessen stellt interessierten Vereine eine Musterpressemitteilung sowie Informationsflyer und Plakate (A3 und A")  zu Verfügung, die sie in der Geschäftsstelle formlos bestellen können:

Wicht.Presl@sportjugend-hessen.de

Trägerin

Die Sportjugend Hessen ist nach dem "Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres" von der zuständigen obersten Landesjugendbehörde als Trägerin für das FSJ anerkannt worden. Sie ist alleine zuständig für die Verwaltung, Organisation und Durchführung des FSJ im Sport in Hessen.

Die Aufgaben der Trägerin sind:

  • Die persönliche Betreuung und Qualifizierung der FSJ-lerinnen und FSJ-ler
  • Die Durchführung und Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen begleitenden Seminare von mindestens 25 Bildungstagen (Einführungs-, Zwischen-, und Abschlusslehrgang)
  • Die Auswahl und Anerkennung der Einsatzstellen
  • Die Betreuung der Einsatzstellen
  • Die Auszahlung von 300 € Taschengeld und Unterkunfts-/Verpflegungspauschale monatlich direkt an die/den Freiwillige/n im Auftrag und auf Rechnung der Einsatzstellen
  • Die Abführung der Sozialversicherung, (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) für die FSJ-ler/innen im Auftrag und auf Rechnung der Einsatzstellen sowie Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Sportversicherung) und Unfallversicherung (VBG)
  • Ausstellung eines Vertrages zwischen Trägerin, Einsatzstelle und der/dem FSJ-ler/in
  • Öffentlichkeitsarbeit, Auswertung und Dokumentation
  • Ausstellen einer Bescheinigung über das Freiwillige Soziale Jahr sowie eines FSJ-Ausweises und bei Bedarf eines Zeugnisses

Einsatzstellen

Als Einsatzstellen im Sport kommen Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Sie müssen Mitglied im Landessportbund Hessen sein. Kooperationen mit weiteren Vereinen, Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen des Sports sind möglich und durchaus erwünscht. Es muss in diesem Fall jedoch ein Hauptvertragspartner (lsbh-Mitglied) bestimmt werden, der dann mit den anderen Kooperationspartnern Untervereinbarungen trifft.

Die Aufgaben der Einsatzstellen sind:

  • Die Beschäftigung der FSJ-lerinnen und FSJ-ler für durchschnittlich 38,5 Stunden pro Woche im Sinne des FSJ-Gesetz (siehe Punkt "rechtliche Grundlagen")
  • Die persönliche pädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der FSJ-lerinnen und FSJ-ler durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mindestens eine pädagogische Grundqualifikation (z.B. Übungsleiter, Trainer, Lehrer) vorweisen können
  • Entwicklung von persönlichen Lernzielen zusammen mit dem/der betreffenden FSJ'ler/in und mit Unterstützung durch die Trägerin
  • Unterstützung der Freiwillen/des Freiwilligen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation eines individuellen Qualifizierungsprojektes
  • Die Gewährung von zurzeit 26 Tagen Jahresurlaub (bezogen auf eine 5-Tage-Woche)
  • Die Freistellung der/des Freiwilligen für mindestens 25 Bildungstage pro Jahr
  • Dienstfahrten mit dem eigenen PKW zwischen verschiedenen Einsatzorten sind mit 0,30 €/km an den/die FSJ-ler/in zu erstatten, sofern dafür kein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich muss bei Einsatz eines Privat-PKW entweder für eine Kfz-Zusatzversicherung gesorgt werden oder aber im Schadensfall eine Kostenübernahme seitens der Einsatzstelle erfolgen. (Es empfiehlt sich eine Kfz-Zusatzversicherung bei der ARAG-Sportversicherung abzuschließen, die bei Vertragsabschluss ab 1.1.2005 auch die wichtige Klausel zum Ausgleich von Verlusten im Schadensfreiheitsrabatt beinhaltet.)
  • Die Abführung von 420 € monatlich für Taschengeld und Sozialversicherung an die Sportjugend Hessen (siehe auch Punkt "Finanzierung") per Einzugsermächtigung
  • Die Beantragung einer Betriebsnummer, diese wird der Trägerin zur Abwicklung der Verwaltung und Finanzierung des FSJ zur Verfügung gestellt
  • Erstellung eines Wocheneinsatzplans über die regelmäßigen Tätigkeiten. Diesen dem/der FSJ-ler/in zur Verfügung stellen und zum ersten Lehrgangsabschnitt mitgeben. Änderungen im Einsatzplan sind sofort der Trägerin mitzuteilen
  • Teilnahme am jährlich stattfindenden zentralen Treffen aller Einsatzstellen sowie im ersten Jahr verpflichtende Teilnahme am Treffen für "neue" Einsatzstellen
  • Einrichtung einer E-Mail-Adresse zur Vereinfachung der Verteilung von wichtigen Informationen, die mindestens einmal pro Woche abgerufen wird

Vorteile für die Einsatzstellen/Vereine:

Die Vereine erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte junge Menschen, die das FSJ i.d.R. nach der Schule als willkommene Überbrückungs- und Orientierungszeit nutzen. Hier können sie sich über ihre eigene weitere private wie berufliche Lebensplanung Klarheit verschaffen und zugleich etwas "Sinnvolles" für die Gesellschaft zu tun. Damit bietet das FSJ im Sport eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und Qualifizierung für die wachsenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung (u.a. durch den Erwerb der ÜL-Lizenz). Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des FSJ bestehen - und ehemalige FSJ-lerinnen und FSJ-ler sind viel eher bereit, sich auch in späteren Jahren ehrenamtlich im Verein zu engagieren als andere Jugendliche.

Rechtliche Grundlagen

Der Einsatz der Freiwilligen muss nach §1 Abs.1 Ziffer 3 des Gesetztes zur Förderung eines freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen und sich nach § 11 Abs. 3 Ziffer 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auf die Jugendarbeit im Sport beziehen. D.h. die FSJ-lerinnen und FSJ-ler sind im deutlich überwiegenden Anteil (mind. 75%) in der pädagogischen Kinder- und Jugendbetreuung im Sport Vollzeit einzusetzen, um so den Qualitätsstandard des FSJ-Gesetzes zu wahren. Hilfstätigkeiten wie etwa Hausmeisterdienste, Küchenarbeiten, Fahrdienste, Kopierarbeiten, Mitgliederverwaltung, Reparaturarbeiten, Thekendienste u.ä. dürfen auf keinen Fall den überwiegenden Anteil der Tätigkeiten im FSJ ausmachen. Bei groben Verstößen behält sich die Trägerin vor, die Anerkennung als Einsatzstelle zu widerrufen.

Zeitraum und Dauer

Die gesetzlich mögliche Dauer des FSJ beträgt zwischen 6 und 18 Monaten. Das FSJ im Sport beginnt in Hessen immer am 1. September jeden Jahres und dauert generell 12 Monate. Zwischeneinstiege sind nicht vorgesehen.

Arbeitszeit/Kooperationen

Das FSJ muss eine Vollzeittätigkeit sein. Die wöchentliche Arbeitszeit im FSJ beträgt durchschnittlich 38,5 Stunden (Wochenend- und Abendtätigkeit sind im Sport durchaus üblich und entsprechend auszugleichen; Vor- und Nachbereitungszeiten sind einzurechnen). Da einige Vereine/Sportkreise/Verbände jedoch diesen Umfang nicht alleine abdecken können, sind auch Kooperationen zwischen Vereinen/ Sportkreisen/Verbänden möglich, die sich eine/n Freiwillige/n "teilen" (Kosten u. Arbeitszeit). Voraussetzung ist, dass einer der Vereine/ Sport-kreise/Verbände als Hauptvertragspartner in den Vertrag aufgenommen wird. Auch Kooperationen von Vereinen mit Schulen und Kindergärten haben sich als erfolgreiches Modell erwiesen. Hier wird ebenfalls nur der Verein als Hauptvertragspartner in den Vertrag aufgenommen.

Altersbegrenzung

Grundsätzlich besteht für jeden jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (ca. 15 Jahre) bis 27 Jahre die Möglichkeit, am FSJ teilzunehmen. Unter 18 Jahren besteht jedoch insbesondere im Sport die Problematik dereingeschränkten Möglichkeit zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und der mangelnden Mobilität (kein PKW-Führerschein). Eine besondere Betreuung seitens der Einsatzstelle ist notwendig.

 

Qualifikationen/Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im sozialen bzw. pädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse oder Ausbildungen sind nicht erforderlich. Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen in Sportvereinen sind erwünscht und können den Einstiegerleichtern, sie sind aber keine notwendige Bedingung für interessierte Jugendliche.

Während ihres Freiwilligendienstes haben die Jugendlichen die Möglichkeit, eine Übungsleiter-Lizenz Breitensport (Profil Kinder/Jugendliche) zu erwerben, die ihnen über dieses eine Jahr hinaus Möglichkeiten eröffnet, im Verein oder Verband tätig zu werden.

Begleitende Seminare

Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die Teilnehmer/innen in Form von Seminarabschnitten eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeitsbildung und sportpädagogischen Qualifikation dient.

Sie soll es den Freiwilligen ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten in der Einsatzstelle erlebten Arbeitssituationen und die dabei gegebenenfalls aufgetretenen Probleme untereinander zu diskutieren und zu reflektieren.

Laut Gesetz sind insgesamt mindestens 25 Seminartage vorgesehen, die sich in Einführungs-, Zwischen- und Abschlussphasen aufteilen; sowie eine Übungsleiterausbildung (Breitensport, Profil Kinder und Jugendliche) beinhalten. Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit, die Anwesenheit ist gesetzliche Pflicht. Die Einsatzstellen haben die FSJ-ler/innen hierfür freizustellen. Sie sind weiterhin für deren Anwesenheit in den Seminaren mitwirkend verantwortlich. Da der Gesetzgeber eine 100 %ige Anwesenheit erwartet, sind Freistellungen von den Seminaren (auch wegen Training, Wettkämpfen etc.) generell nicht möglich.

 

Anrechnung

Das FSJ wird als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen angerechnet und in der Re-gel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen oder pädagogischen Bereich. Nach Beendigung des FSJ erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebe-scheinigung über die tatsächlich abgeleistete Zeit sowie auf Wunsch ein Abschlusszeugnis.

Kindergeld

Das FSJ ist gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht).

Waisenrente

Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird während der Teilnahme am FSJ weitergezahlt. Rentenzahlungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht!

Finanzierung

  • Die Sportjugend Hessen bekommt von den Einsatzstellen monatlich zurzeit 420 € pro Monat und Stelle per Einzug, egal welcher Vertragstyp. Dieser Betrag kann nur per Einzugsermächtigung, die nur für den jeweiligen FSJ-Abschnitt gilt, beglichen werden. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Einsatzstellen, außer Säumnisgebühren im Falle einer nicht erfolgten Einziehung und evtl. Fahrtkosten für Dienstfahrten der FSJ-ler/innen mit Privat-PKW oder ÖPNV zwischen verschiedenen Einsatzorten.

  • Die Trägerin (Sportjugend Hessen) verwaltet das FSJ, finanziert die geforderten Bildungstage und erfüllt alle anderen Aufgaben einer Trägerin (siehe Punkt "Trägerin").

  • Die Trägerin (Sportjugend Hessen) zahlt monatlich 300 € Taschengeld inklusive Unterkunfts-/Verpflegungspauschale direkt an die/den Freiwillige/n aus.
  • Die Trägerin (Sportjugend Hessen) schließt für die/den Freiwillige/n eine Sozialversicherung, Haftpflichtversicherung (ARAG-Sportversicherung), Unfallversicherung (VBG), eine Kfz-Zusatzversicherung (ARAG-Sportversicherung) sowie eine Schlüsselversicherung ab und finanziert diese.
  • Die Auszahlung des Taschengeldes sowie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen trägt die Sportjugend Hessen nach dem neuen Vertragstyp § 11.2 im Auftrag und auf Rechnung der Einsatzstellen. diese treten im Sinn der Sozialversicherung und Steuergesetzgebung quasi als Arbeitsgeber für die FSJ-ler/innen auf, um somit die sonst fällige Umsatzsteuer einzusparen.
  • Hierzu muss jede Einsatzstelle eine so genannte Betriebsnummer beantragen und der Trägerin zur Abwicklung o. a. Aufgaben zur Verfügung stellen.

Anerkennung als Einsatzstelle

  • Um eine FSJ-Stelle besetzen zu können muss der Verein, Sportkreis oder Verband als Einsatzstelle anerkannt sein.
  • Die künftigen Einsatzstellen beantragen bei der Sportjugend Hessen für jede einzelne FSJ-Stelle die Anerkennung als Einsatzstelle. Dies erfolgt mit dem im Internet als Down-load hinterlegten Antrag auf Anerkennung (www.sportjugend-hessen.de)
  • Hier müssen vor allem eine verantwortliche persönliche pädagogische Betreuungsperson sowie ggf. zusätzliche Personen für die fachliche Anleitung benannt werden. Darüber hinaus ist ein detaillierte Konzeptbeschreibung über den geplanten Einsatz des/der FSJ-lers/in gefordert. Zusätzlich ist ein etwa einstündiges persönliches Informations- und Einweisungsgespräch zwischen Trägerin und Betreuungsperson Voraussetzung für eine Anerkennung.
  • Ein Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle muss pro FSJ-Stelle nur einmalig gestellt werden und gilt bis auf weiteres. Jede Änderung der gemachten Angaben muss jedoch unverzüglich der Trägerin gemeldet werden. Bleibt eine Einsatzstelle mehr als ein Jahr unbesetzt, muss erneut ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
  • Anträge können grundsätzlich jeder Zeit gestellt werden, aus Gründen der Planungssicherheit möglichst früh und vor der Vertragabschlussphase ab Januar, spätestens jedoch bis 15. Juni für eine Besetzung zum 1. September desselben Jahres.
  • Bei Anerkennung wird der Einsatzstelle umgehend ein entsprechender Bescheid zugeschickt.

Bewerbungs- und Besetzungsverfahren

Die Einsatzstellen führen ihr Bewerbungsverfahren in eigener Regie durch. Die Einsatzstelle sucht ihre Bewerber/innen selbständig (z.B. im eigenen Verein, im weiteren Umfeld, beim Arbeitsamt oder in Schulen). Bei der Sportjugend Hessen eingehende Bewerbun-gen werden an geeignete Einsatzstellen weitergeleitet. Die Einsatzstellen laden die Bewerberinnen ein und wählen selbständig aus. Sie teilen ihre Auswahl der Trägerin schriftlich mit. Anschließend stellt die Trägerin einen Vertrag nach § 11.2 JFDG zwischen der ausgewählten Kandidatin oder dem Kandidaten, der Einsatzstelle und der Trägerin aus, sofern noch Verträge aus dem limitierten Gesamtkontigent verfügbar sind..

Für die Vertragsabschlüsse sind Fristen und Gesamtkontingent zu beachten. Verträge werden von Januar bis spätestens zum 15. Juni des betreffenden Jahres abgeschlossen (Vertragsphase).
Achtung! Die Verträge werden nach schriftlicher Anzeige des Besetzungswunsches (konkrete/r Kandidat/in mit Bewerbungsunterlagen) der Reihenfolge nach abgeschlossen, bis das eingeplante Gesamtkontingent an Verträgen ausgeschöpft ist. Insofern ist es ratsam, sich rechtzeitig um Kandidaten/innen zu kümmern und frühzeitig einen Vertrag abzuschließen. Ein „Wasserstand“ der noch frei verfügbaren Verträge wird zwecks rechtzeitiger Planung den anerkannten Einsatzstellen in der Vertragsphase rechtzeitig und regelmäßig mitgeteilt.

Tipps für den Einstieg ins FSJ

    • Rechtzeitige Entwicklung eines Konzepts für Einsatz und Betreuung in der Einsatzstelle im Sommer/Herbst/Frühwinter.
    • Danach rechtzeitig Antrag auf Anerkennung stellen, am Besten vor Beginn der Vertragsphase im Januar, spätestens aber bis zum 15. Juni für eine Besetzung zum 1. September desselben Jahres.
    • Rechtzeitige Suche nach Kandidaten/innen im direkten Umfeld (z.B. Verein, Schule, Verband), d.h. am Besten schon im Herbst tätig werden.
    • Bei den Bewerbungsgesprächen genaues Überprüfen der gegenseitigen Vorstellungen von einem FSJ. Vereinbarungen treffen und ggf. schriftlich fixieren.
    • Einschätzen, ob die Kandidaten/innen sicher das FSJ wollen und antreten werden, oder sich parallel für eine Ausbildung beworben haben und die Gefahr des späteren Abspringens besteht.
    • Ggf. rechtzeitig ein paar Tage Praktikum in der Einsatzstelle anbieten, um die Praxis und den Dienstablauf kennen zu lernen.
    • Eine baldige Personalentscheidung treffen und den Besetzungswunsch der Trägerin unter Nennung des konkreten Namens und Einreichung der Bewerbungsunterlagen schriftlich mitteilen.
Sportjugend Hessen · D-60528 Frankfurt am Main · Tel: 0 69.67 89 2 70 · http://www.sportjugend-hessen.de