

Seit über 40 Jahren gibt es das "Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres", auf dessen Grundlage bis heute bundesweit über 100.000 junge Menschen in 13.000 FSJ-Stellen ein solches Jahr im sozial-pflegerischen oder karitativen Bereich geleistet haben.
Die klassischen Einsatzfelder des FSJ im Krankenhaus, in der Behindertenbetreuung und Seniorenpflege sind nun um solche im Sport erweitert worden, d.h. Jugendliche können außer in sozialen Einrichtungen künftig auch bei Sportvereinen, Sportkreisen, Sportverbänden und deren
Kooperationspartnern ihr FSJ ableisten, vorausgesetzt, sie werden dabei mit der Betreuung von Kindern und/oder Jugendlichen betraut.
Das "FSJ im Sport" ist als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen, dessen Ziele darin bestehen, die Bereitschaft junger Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern, ihnen Einblick in ein Berufsfeld zu vermitteln, in dem sie erste berufliche Erfahrungen sammeln oder sich auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden können.
Die Sportjugend Hessen ist nach dem "Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres" von der zuständigen obersten Landesjugendbehörde als Trägerin für das FSJ anerkannt worden. Sie ist alleine zuständig für die Verwaltung, Organisation und Durchführung des FSJ im Sport in Hessen.
Die Aufgaben der Trägerin sind:
Als Einsatzstellen im Sport kommen Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Sie müssen Mitglied im Landessportbund Hessen sein. Kooperationen mit weiteren Vereinen, Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen des Sports sind möglich und durchaus erwünscht. Es muss in diesem Fall jedoch ein Hauptvertragspartner (lsbh-Mitglied) bestimmt werden, der dann mit den anderen Kooperationspartnern Untervereinbarungen trifft.
Die Aufgaben der Einsatzstellen sind:
Die Vereine erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte junge Menschen, die das FSJ i.d.R. nach der Schule als willkommene Überbrückungs- und Orientierungszeit nutzen. Hier können sie sich über ihre eigene weitere private wie berufliche Lebensplanung Klarheit verschaffen und zugleich etwas "Sinnvolles" für die Gesellschaft zu tun. Damit bietet das FSJ im Sport eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und Qualifizierung für die wachsenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung (u.a. durch den Erwerb der ÜL-Lizenz). Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des FSJ bestehen - und ehemalige FSJ-lerinnen und FSJ-ler sind viel eher bereit, sich auch in späteren Jahren ehrenamtlich im Verein zu engagieren als andere Jugendliche.
Der Einsatz der Freiwilligen muss nach §1 Abs.1 Ziffer 3 des Gesetztes zur Förderung eines freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen und sich nach § 11 Abs. 3 Ziffer 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auf die Jugendarbeit im Sport beziehen. D.h. die FSJ-lerinnen und FSJ-ler sind im deutlich überwiegenden Anteil (mind. 75%) in der pädagogischen Kinder- und Jugendbetreuung im Sport Vollzeit einzusetzen, um so den Qualitätsstandard des FSJ-Gesetzes zu wahren. Hilfstätigkeiten wie etwa Hausmeisterdienste, Küchenarbeiten, Fahrdienste, Kopierarbeiten, Mitgliederverwaltung, Reparaturarbeiten, Thekendienste u.ä. dürfen auf keinen Fall den überwiegenden Anteil der Tätigkeiten im FSJ ausmachen. Bei groben Verstößen behält sich die Trägerin vor, die Anerkennung als Einsatzstelle zu widerrufen.
Die gesetzlich mögliche Dauer des FSJ beträgt zwischen 6 und 18 Monaten. Das FSJ im Sport beginnt in Hessen immer am 1. September jeden Jahres und dauert 12 Monate. Zwischeneinstiege sind nicht vorgesehen.
Das FSJ muss eine Vollzeittätigkeit sein. Die wöchentliche Arbeitszeit im FSJ beträgt durchschnittlich 38,5 Stunden (Wochenend- und Abendtätigkeit sind im Sport durchaus üblich und entsprechend auszugleichen; Vor- und Nachbereitungszeiten sind einzurechnen). Da einige Vereine/Sportkreise/Verbände jedoch diesen Umfang nicht alleine abdecken können, sind auch Kooperationen zwischen Vereinen/ Sportkreisen/Verbänden möglich, die sich eine/n Freiwillige/n "teilen" (Kosten u. Arbeitszeit). Voraussetzung ist, dass einer der Vereine/ Sport-kreise/Verbände als Hauptvertragspartner in den Vertrag aufgenommen wird. Auch Kooperationen von Vereinen mit Schulen und Kindergärten haben sich als erfolgreiches Modell erwiesen. Hier wird ebenfalls nur der Verein als Hauptvertragspartner in den Vertrag aufgenommen.
Grundsätzlich besteht für jeden jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (ca. 15 Jahre) bis 27 Jahre die Möglichkeit, am FSJ teilzunehmen. Unter 18 Jahren besteht jedoch insbesondere im Sport die Problematik dereingeschränkten Möglichkeit zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und der mangelnden Mobilität (kein PKW-Führerschein). Eine besondere Betreuung seitens der Einsatzstelle ist notwendig.
Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im sozialen bzw. pädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse oder Ausbildungen sind nicht erforderlich. Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen in Sportvereinen sind erwünscht und können den Einstiegerleichtern, sie sind aber keine notwendige Bedingung für interessierte Jugendliche.
Während ihres Freiwilligendienstes haben die Jugendlichen die Möglichkeit, eine Übungsleiter-Lizenz Breitensport (Profil Kinder/Jugendliche) zu erwerben, die ihnen über dieses eine Jahr hinaus Möglichkeiten eröffnet, im Verein oder Verband tätig zu werden.
Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die Teilnehmer/innen in Form von Seminarabschnitten eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeitsbildung und sportpädagogischen Qualifikation dient.
Sie soll es den Freiwilligen ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten in der Einsatzstelle erlebten Arbeitssituationen und die dabei gegebenenfalls aufgetretenen Probleme untereinander zu diskutieren und zu reflektieren.
Laut Gesetz sind insgesamt mindestens 25 Seminartage vorgesehen, die sich in Einführungs-, Zwischen- und Abschlussphasen aufteilen; sowie eine Übungsleiterausbildung (Breitensport, Profil Kinder und Jugendliche) beinhalten. Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit, die Anwesenheit ist gesetzliche Pflicht. Die Einsatzstellen haben die FSJ-ler/innen hierfür freizustellen. Sie sind weiterhin für deren Anwesenheit in den Seminaren mitwirkend verantwortlich. Da der Gesetzgeber eine 100 %ige Anwesenheit erwartet, sind Freistellungen von den Seminaren (auch wegen Training, Wettkämpfen etc.) generell nicht möglich.
Das FSJ wird als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen angerechnet und in der Re-gel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen oder pädagogischen Bereich. Nach Beendigung des FSJ erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebe-scheinigung über die tatsächlich abgeleistete Zeit sowie auf Wunsch ein Abschlusszeugnis.
Das FSJ ist gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht).
Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird während der Teilnahme am FSJ weitergezahlt. Rentenzahlungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht!
Seit 1.8.2002 ist der §14c des Zivildienstgesetzes geändert. Somit kann jetzt auch das FSJ anstelle von Zivildienst abgeleistet werden. Voraussetzung ist, dass die jungen Männer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind und zur Vertragsunterzeichnung ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorlegen können.
Die wesentlichen Bedingungen und Unterschiede zwischen Zivildienst und dem Freiwilligen Sozialen Jahr im Sport sind:
Die Einsatzstellen führen ihr Bewerbungsverfahren in eigener Regie durch. Die Einsatzstelle sucht ihre Bewerber/innen selbständig (z.B. im eigenen Verein, im weiteren Umfeld, beim Arbeitsamt oder in Schulen). Bei der Sportjugend Hessen eingehende Bewerbun-gen werden an geeignete Einsatzstellen weitergeleitet. Die Einsatzstellen laden die Bewerberinnen ein und wählen selbständig aus. Sie teilen Ihre Auswahl der Trägerin schriftlich mit. Anschließend stellt die Trägerin einen Dreiecksvertrag zwischen der ausgewählten Kandidatin oder dem Kandidaten, der Einsatzstelle und der Trägerin aus.
Für die Vertragsabschlüsse sind Fristen und Kontingente zu beachten. Verträge werden von Januar bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres abgeschlossen (Vertragsphase). Es existieren unterschiedlich große Kontingente von Verträgen für Freiwillige im klassischen Sinn (junge Frauen und junge Männer ohne Wehrdienstpflicht) und Kandidaten, die ihr FSJ anstelle von Zivildienst (als anerkannte Kriegsdienstverweigerer) ableisten. Für letzteren FSJ-Vertragstyp sind wesentlich mehr Verträge möglich als für die klassischen Freiwilligen. Insofern ist es ratsam, sich je nach Vertragstyp sehr rechtzeitig um Kandidaten/innen zu kümmern und frühzeitig einen Vertrag abzuschließen. Einzelheiten hierzu werden den anerkannten Einsatzstellen in der Vertragsphase rechtzeitig und regelmäßig mitgeteilt.