Infos für EinsatzstellenInfos für Einsatzstellen

Seit über 40 Jahren gibt es das "Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres", auf dessen Grundlage bis heute bundesweit über 100.000 junge Menschen in 13.000 FSJ-Stellen ein solches Jahr im sozial-pflegerischen oder karitativen Bereich geleistet haben.

Die klassischen Einsatzfelder des FSJ im Krankenhaus, in der Behindertenbetreuung und Seniorenpflege sind nun um solche im Sport erweitert worden, d.h. Jugendliche können außer in sozialen Einrichtungen künftig auch bei Sportvereinen, Sportkreisen, Sportverbänden und deren

Kooperationspartnern ihr FSJ ableisten, vorausgesetzt, sie werden dabei mit der Betreuung von Kindern und/oder Jugendlichen betraut.

Das "FSJ im Sport" ist als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen, dessen Ziele darin bestehen, die Bereitschaft junger Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern, ihnen Einblick in ein Berufsfeld zu vermitteln, in dem sie erste berufliche Erfahrungen sammeln oder sich auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden können.

Trägerin

Die Sportjugend Hessen ist nach dem "Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres" von der zuständigen obersten Landesjugendbehörde als Trägerin für das FSJ anerkannt worden. Sie ist alleine zuständig für die Verwaltung, Organisation und Durchführung des FSJ im Sport in Hessen.

Die Aufgaben der Trägerin sind:

  • Die persönliche Betreuung und Qualifizierung der FSJ-lerinnen und FSJ-ler
  • Die Durchführung und Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen begleitenden Seminare von mindestens 25 Bildungstagen (Einführungs-, Zwischen-, und Abschlusslehrgang)
  • Die Auswahl und Anerkennung der Einsatzstellen
  • Die Betreuung der Einsatzstellen
  • Die Auszahlung von 300 € Taschengeld und Unterkunfts-/Verpflegungspauschale monatlich direkt an die/den Freiwillige/n
  • Die Finanzierung der Sozialversicherung, (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) für die FSJ-ler/innen sowie Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Sportversicherung) und Unfallversicherung (VBG)
  • Ausstellung eines Vertrages zwischen Trägerin, Einsatzstelle und der/dem FSJ-ler/in
  • Öffentlichkeitsarbeit, Auswertung und Dokumentation
  • Ausstellen einer Bescheinigung über das Freiwillige Soziale Jahr sowie eines FSJ-Ausweises und bei Bedarf eines Zeugnisses

Einsatzstellen

Als Einsatzstellen im Sport kommen Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Sie müssen Mitglied im Landessportbund Hessen sein. Kooperationen mit weiteren Vereinen, Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen des Sports sind möglich und durchaus erwünscht. Es muss in diesem Fall jedoch ein Hauptvertragspartner (lsbh-Mitglied) bestimmt werden, der dann mit den anderen Kooperationspartnern Untervereinbarungen trifft.

Die Aufgaben der Einsatzstellen sind:

  • Die Beschäftigung der FSJ-lerinnen und FSJ-ler für durchschnittlich 38,5 Stunden pro Woche im Sinne des FSJ-Gesetz (siehe Punkt "rechtliche Grundlagen")
  • Die persönliche Betreuung und fachliche Anleitung der FSJ-lerinnen und FSJ-ler durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mindestens eine pädagogische Grundqualifikation (z.B. Übungsleiter, Trainer, Lehrer) vorweisen können
  • Die Gewährung von zurzeit 26 Tagen Jahresurlaub (bezogen auf eine 5-Tage-Woche)
  • Die Freistellung der/des Freiwilligen für mindestens 25 Bildungstage pro Jahr
  • Dienstfahrten mit dem eigenen PKW zwischen verschiedenen Einsatzorten sind mit 0,30 €/km an den/die FSJ-ler/in zu erstatten, sofern dafür kein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich muss bei Einsatz eines Privat-PKW entweder für eine Kfz-Zusatzversicherung gesorgt werden oder aber im Schadensfall eine Kostenübernahme seitens der Einsatzstelle erfolgen. (Es empfiehlt sich eine Kfz-Zusatzversicherung bei der ARAG-Sportversicherung abzuschließen, die bei Vertragsabschluss ab 1.1.2005 auch die wichtige Klausel zum Ausgleich von Verlusten im Schadensfreiheitsrabatt beinhaltet.)
  • Die Erstattung von 410 € Kostenanteil monatlich an die Sportjugend Hessen (siehe auch Punkt "Finanzierung) per Einzugsermächtigung
  • Erstellung eines Wocheneinsatzplans über die regelmäßigen Tätigkeiten. Diesen dem/der FSJ-ler/in zur Verfügung stellen und zum ersten Lehrgangsabschnitt mitgeben. Änderungen im Einsatzplan sind sofort der Trägerin mitzuteilen
  • Teilnahme am jährlich stattfindenden zentralen Treffen aller Einsatzstellen sowie im ersten Jahr verpflichtende Teilnahme am Treffen für "neue" Einsatzstellen
  • Einrichtung einer E-Mailadresse zur Vereinfachung der Verteilung von wichtigen Informationen, die mindestens einmal pro Woche abgerufen wird

Vorteile für die Einsatzstellen/Vereine:

Die Vereine erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte junge Menschen, die das FSJ i.d.R. nach der Schule als willkommene Überbrückungs- und Orientierungszeit nutzen. Hier können sie sich über ihre eigene weitere private wie berufliche Lebensplanung Klarheit verschaffen und zugleich etwas "Sinnvolles" für die Gesellschaft zu tun. Damit bietet das FSJ im Sport eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und Qualifizierung für die wachsenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung (u.a. durch den Erwerb der ÜL-Lizenz). Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des FSJ bestehen - und ehemalige FSJ-lerinnen und FSJ-ler sind viel eher bereit, sich auch in späteren Jahren ehrenamtlich im Verein zu engagieren als andere Jugendliche.

Rechtliche Grundlagen

Der Einsatz der Freiwilligen muss nach §1 Abs.1 Ziffer 3 des Gesetztes zur Förderung eines freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen und sich nach § 11 Abs. 3 Ziffer 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auf die Jugendarbeit im Sport beziehen. D.h. die FSJ-lerinnen und FSJ-ler sind im deutlich überwiegenden Anteil (mind. 75%) in der pädagogischen Kinder- und Jugendbetreuung im Sport Vollzeit einzusetzen, um so den Qualitätsstandard des FSJ-Gesetzes zu wahren. Hilfstätigkeiten wie etwa Hausmeisterdienste, Küchenarbeiten, Fahrdienste, Kopierarbeiten, Mitgliederverwaltung, Reparaturarbeiten, Thekendienste u.ä. dürfen auf keinen Fall den überwiegenden Anteil der Tätigkeiten im FSJ ausmachen. Bei groben Verstößen behält sich die Trägerin vor, die Anerkennung als Einsatzstelle zu widerrufen.

Zeitraum und Dauer

Die gesetzlich mögliche Dauer des FSJ beträgt zwischen 6 und 18 Monaten. Das FSJ im Sport beginnt in Hessen immer am 1. September jeden Jahres und dauert 12 Monate. Zwischeneinstiege sind nicht vorgesehen.

Arbeitszeit/Kooperationen

Das FSJ muss eine Vollzeittätigkeit sein. Die wöchentliche Arbeitszeit im FSJ beträgt durchschnittlich 38,5 Stunden (Wochenend- und Abendtätigkeit sind im Sport durchaus üblich und entsprechend auszugleichen; Vor- und Nachbereitungszeiten sind einzurechnen). Da einige Vereine/Sportkreise/Verbände jedoch diesen Umfang nicht alleine abdecken können, sind auch Kooperationen zwischen Vereinen/ Sportkreisen/Verbänden möglich, die sich eine/n Freiwillige/n "teilen" (Kosten u. Arbeitszeit). Voraussetzung ist, dass einer der Vereine/ Sport-kreise/Verbände als Hauptvertragspartner in den Vertrag aufgenommen wird. Auch Kooperationen von Vereinen mit Schulen und Kindergärten haben sich als erfolgreiches Modell erwiesen. Hier wird ebenfalls nur der Verein als Hauptvertragspartner in den Vertrag aufgenommen.

Altersbegrenzung

Grundsätzlich besteht für jeden jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (ca. 15 Jahre) bis 27 Jahre die Möglichkeit, am FSJ teilzunehmen. Unter 18 Jahren besteht jedoch insbesondere im Sport die Problematik dereingeschränkten Möglichkeit zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und der mangelnden Mobilität (kein PKW-Führerschein). Eine besondere Betreuung seitens der Einsatzstelle ist notwendig.

 

Qualifikationen/Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im sozialen bzw. pädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse oder Ausbildungen sind nicht erforderlich. Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen in Sportvereinen sind erwünscht und können den Einstiegerleichtern, sie sind aber keine notwendige Bedingung für interessierte Jugendliche.

Während ihres Freiwilligendienstes haben die Jugendlichen die Möglichkeit, eine Übungsleiter-Lizenz Breitensport (Profil Kinder/Jugendliche) zu erwerben, die ihnen über dieses eine Jahr hinaus Möglichkeiten eröffnet, im Verein oder Verband tätig zu werden.

Begleitende Seminare

Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die Teilnehmer/innen in Form von Seminarabschnitten eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeitsbildung und sportpädagogischen Qualifikation dient.

Sie soll es den Freiwilligen ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten in der Einsatzstelle erlebten Arbeitssituationen und die dabei gegebenenfalls aufgetretenen Probleme untereinander zu diskutieren und zu reflektieren.

Laut Gesetz sind insgesamt mindestens 25 Seminartage vorgesehen, die sich in Einführungs-, Zwischen- und Abschlussphasen aufteilen; sowie eine Übungsleiterausbildung (Breitensport, Profil Kinder und Jugendliche) beinhalten. Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit, die Anwesenheit ist gesetzliche Pflicht. Die Einsatzstellen haben die FSJ-ler/innen hierfür freizustellen. Sie sind weiterhin für deren Anwesenheit in den Seminaren mitwirkend verantwortlich. Da der Gesetzgeber eine 100 %ige Anwesenheit erwartet, sind Freistellungen von den Seminaren (auch wegen Training, Wettkämpfen etc.) generell nicht möglich.

 

Anrechnung

Das FSJ wird als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen angerechnet und in der Re-gel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen oder pädagogischen Bereich. Nach Beendigung des FSJ erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebe-scheinigung über die tatsächlich abgeleistete Zeit sowie auf Wunsch ein Abschlusszeugnis.

Kindergeld

Das FSJ ist gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht).

Waisenrente

Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird während der Teilnahme am FSJ weitergezahlt. Rentenzahlungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht!

FSJ anstelle von Zivildienst

Seit 1.8.2002 ist der §14c des Zivildienstgesetzes geändert. Somit kann jetzt auch das FSJ anstelle von Zivildienst abgeleistet werden. Voraussetzung ist, dass die jungen Männer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind und zur Vertragsunterzeichnung ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorlegen können.

Die wesentlichen Bedingungen und Unterschiede zwischen Zivildienst und dem Freiwilligen Sozialen Jahr im Sport sind:

  • Der Zivildienstleistende hat eine staatlicherseits festgelegte Dauer von z.Zt. 9 Monaten. Das FSJ dauert mindestens 6 und maximal 18 Monate. Soll es den Zivildienst ersetzen, sind 12 Monate zwingend vorgeschrieben. Bei vorzeitiger Beendigung des FSJ muss in der Regel die Restzeit im Zivildienst abgeleistet werden.
  • Der Zivildienst ist ein staatlicher Pflichtdienst für alle wehrtauglichen jungen Männer, die den Wehrdienst mit der Waffe verweigert haben und als Kriegsdienstverweigerer aner-kannt worden sind. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Freiwilligendienst kann von jungen Frauen und Männern zwischen dem 16. und 27. Lebensjahr geleistet werden. Der Dienstantritt von jungen Männern, die das FSJ anstelle von Zivildienst ableisten möchten, muss jedoch vor Vollendung des 23. Lebensjahres erfolgen.
  • Zivildienstleistende im Sport werden überwiegend in der Betreuung von Behinderten, Senioren und Infarktpatienten eingesetzt, sie dürfen in den üblichen Formen der sportfachlichen und überfachlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen nicht eingesetzt werden. Im FSJ muss die sportfachliche oder überfachliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen die wichtigste Aufgabe sein.
  • Zivildienstleistende dürfen in einem Verein, in dem sie Mitglied sind oder vorher waren, oder in dem sie vorher gegen Entgelt gearbeitet haben, keinen Dienst leisten. Für das FSJ gibt es keine derartigen Beschränkungen. Ganz im Gegenteil, Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweise in der zukünftigen Einsatzstelle er-leichtern den Einstieg. Vorher im Verein schon bekannt zu sein, ist für alle Beteiligten ein Vorteil.
  • Zivildienstleistende dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Bundesamt für Zivildienst (BAZ) mit Sportgruppen ins Ausland reisen. Im FSJ gibt es, sofern Versicherungsschutz für das Ausland besteht, keine derartigen Beschränkungen.
  • Zivildienstleistende sind bei Beginn ihrer Dienstleistung volljährig und können damit die Aufsichtspflicht in Abstimmung mit ihrem Dienstvorgesetzten wahrnehmen. Für FSJ-lerinnen und FSJ-ler, die nicht volljährig sind, gelten die gesetzlichen Beschränkungen.
  • Ein FSJ kann nicht rückwirkend als Zivildienst anerkannt werden
  • Ganz wichtig: FSJ anstelle von Zivildienst heißt, ein FSJ unter allen vom FSJ-Gesetz vorgegebenen Bedingungen, Vor- und Nachteilen zu absolvieren, also vollständig den Regeln des Freiwilligendienstes zu unterliegen und nicht denen des Zivildienstes.

Finanzierung

  • Die Sportjugend Hessen erhebt von den Einsatzstellen monatlich zurzeit 410 € Kostenanteil pro Stelle. Dieser Betrag kann nur per Einzugsermächtigung, die nur für den jeweili-gen FSJ-Abschnitt gilt, beglichen werden. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Einsatzstellen, außer Säumnisgebühren im Falle einer nicht erfolgten Einziehung und evtl. Fahrtkosten zwischen verschiedenen Einsatzorten.
  • Die 410 € entstehen gleichermaßen für klassische Stellen, die mit jungen Frauen und Männern (ohne KDV-Anerkennung) besetzt sind, als auch für Stellen, bei denen anerkannte Kriegsdienstverweigerer anstelle von Zivildienst ein FSJ ableisten.
  • Die Trägerin (Sportjugend Hessen) verwaltet das FSJ, finanziert die geforderten Bildungstage und erfüllt alle anderen Aufgaben einer Trägerin (siehe Punkt "Trägerin").
  • Die Trägerin (Sportjugend Hessen) zahlt monatlich 300 € Taschengeld inklusive Unter-kunfts-/Verpflegungspauschale direkt an die/den Freiwillige/n aus.
  • Die Trägerin (Sportjugend Hessen) schließt für die/den Freiwillige/n eine Sozialversicherung, Haftpflichtversicherung (ARAG-Sportversicherung) und Unfallversicherung (VBG) ab und finanziert diese.
  • Um eine FSJ-Stelle besetzen zu können muss der Verein, Sportkreis oder Verband als Einsatzstelle anerkannt sein.
  • Die künftigen Einsatzstellen beantragen bei der Sportjugend Hessen für jede einzelne FSJ-Stelle die Anerkennung als Einsatzstelle. Dies erfolgt mit dem im Internet als Down-load hinterlegten Antrag auf Anerkennung (www.sportjugend-hessen.de)
  • Hier müssen vor allem eine verantwortliche persönliche Betreuungsperson sowie eine Person für die fachliche Anleitung benannt werden. Darüber hinaus ist ein detaillierte Konzeptbeschreibung über den geplanten Einsatz des/der FSJ-lers/in gefordert.
  • Ein Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle muss pro FSJ-Stelle nur einmalig gestellt werden und gilt bis auf weiteres. Jede Änderung der gemachten Angaben muss jedoch unverzüglich der Trägerin gemeldet werden. Bleibt eine Einsatzstelle mehr als ein Jahr unbesetzt, muss erneut ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
  • Anträge können grundsätzlich jeder Zeit gestellt werden, aus Gründen der Planungssicherheit jedoch so früh wie möglich.
  • Bei Anerkennung wird der Einsatzstelle umgehend ein entsprechender Bescheid zugeschickt.

Anerkennung als Einsatzstelle

  • Um eine FSJ-Stelle besetzen zu können muss der Verein, Sportkreis oder Verband als Einsatzstelle anerkannt sein.
  • Die künftigen Einsatzstellen beantragen bei der Sportjugend Hessen für jede einzelne FSJ-Stelle die Anerkennung als Einsatzstelle. Dies erfolgt mit dem im Internet als Down-load hinterlegten Antrag auf Anerkennung (www.sportjugend-hessen.de)
  • Hier müssen vor allem eine verantwortliche persönliche Betreuungsperson sowie eine Person für die fachliche Anleitung benannt werden. Darüber hinaus ist ein detaillierte Konzeptbeschreibung über den geplanten Einsatz des/der FSJ-lers/in gefordert.
  • Ein Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle muss pro FSJ-Stelle nur einmalig gestellt werden und gilt bis auf weiteres. Jede Änderung der gemachten Angaben muss jedoch unverzüglich der Trägerin gemeldet werden. Bleibt eine Einsatzstelle mehr als ein Jahr unbesetzt, muss erneut ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
  • Anträge können grundsätzlich jeder Zeit gestellt werden, aus Gründen der Planungssicherheit jedoch so früh wie möglich.
  • Bei Anerkennung wird der Einsatzstelle umgehend ein entsprechender Bescheid zugeschickt.

Bewerbungs- und Besetzungsverfahren

Die Einsatzstellen führen ihr Bewerbungsverfahren in eigener Regie durch. Die Einsatzstelle sucht ihre Bewerber/innen selbständig (z.B. im eigenen Verein, im weiteren Umfeld, beim Arbeitsamt oder in Schulen). Bei der Sportjugend Hessen eingehende Bewerbun-gen werden an geeignete Einsatzstellen weitergeleitet. Die Einsatzstellen laden die Bewerberinnen ein und wählen selbständig aus. Sie teilen Ihre Auswahl der Trägerin schriftlich mit. Anschließend stellt die Trägerin einen Dreiecksvertrag zwischen der ausgewählten Kandidatin oder dem Kandidaten, der Einsatzstelle und der Trägerin aus.

Für die Vertragsabschlüsse sind Fristen und Kontingente zu beachten. Verträge werden von Januar bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres abgeschlossen (Vertragsphase). Es existieren unterschiedlich große Kontingente von Verträgen für Freiwillige im klassischen Sinn (junge Frauen und junge Männer ohne Wehrdienstpflicht) und Kandidaten, die ihr FSJ anstelle von Zivildienst (als anerkannte Kriegsdienstverweigerer) ableisten. Für letzteren FSJ-Vertragstyp sind wesentlich mehr Verträge möglich als für die klassischen Freiwilligen. Insofern ist es ratsam, sich je nach Vertragstyp sehr rechtzeitig um Kandidaten/innen zu kümmern und frühzeitig einen Vertrag abzuschließen. Einzelheiten hierzu werden den anerkannten Einsatzstellen in der Vertragsphase rechtzeitig und regelmäßig mitgeteilt.

Sportjugend Hessen · D-60528 Frankfurt am Main · Tel: 0 69.67 89 2 70 · http://www.sportjugend-hessen.de