Freiwilligendienste im SportFreiwilligendienste im Sport

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Überblick

Seit 2001 bietet die Sportjugend Hessen das Freiwillige Soziale Jahr im Sport für junge Freiwillige an. Es ist ein bewährtes und ausgereiftes Modell der Jugendbildung, Jugendförderung und Personalentwicklung. Es ermöglicht den Jugendlichen ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement.

2011 ist der Bundesfreiwilligendienst dazu gekommen. Der BFD schließt an den weggefallenen Zivildienst an und kann ähnlich wie das FSJ im Sportbereich abgeleistet werden.

Beide Dienste verstehen sich als Orientierungs-, Bildungs- und Entwicklungsjahr für die jungen Freiwilligen.

Bei beiden Diensten sind die Einsatzstellen Mitglieder des Landessportbundes Hessen, also Sportvereine, Sportverbände sowie Sportkreise.

Beide Dienste werden über die Sportjugend Hessen als für den Sport in Hessen zuständige Landesträgerin angeboten, organisiert und abgewickelt.

Beide Dienste beinhalten obligatorisch mindestens 25 Bildungstage sowie eine umfassende pädagogische Betreuung.

Beide dienste bieten die Option, eine Lizenz zu erwerben.

Beide Dienste bieten die gleichen finanziellen Rahmenbedingungen. Das heißt 300 € Taschengeld pro Monat für die Freiwilligen und 420 € pro Monat Kostenbeteiligung für die Einsatzstellen.

Beide Dienste dauern 12 Monate und starten jeweils am 1. September.

Die Unterschiede von FSJ und BFD im Detail

  • Das FSJ ist ein Landesdienst. Das heißt dass beim FSJ die Freiwilligen einen Vertrag mit der Landesträgerin (Sportjugend Hessen) eingehen.

  • Im FSJ werden von den Freiwilligen fast ausschließlich Kinder und Jugendliche im Sport betreut. Hierfür ist im FSJ eine allgemeine Übungsleiterausbildung Profil Kinder und Jugendliche integriert, wofür auch die Lizenz erlangt werden kann.
  • Im FSJ sind die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Bildungstage (5 Wochenabschnitte) vorgesehen, die in festen Lehrgangsgruppen absolviert werden.







  • Das FSJ ist ausschließlich dem Kinder- und Jugendthema vorbehalten.











  • Im FSJ ist der Altersbereich der Freiwilligen auf 16-27 Jahre begrenzt.





  • Die Anerkennung der Einsatzstellen erfolgt im FSJ wie bisher über die Landesträgerin Sportjugend Hessen.
  • Der BFD ist ein Bundesdienst. Beim BFD gehen die Freiwilligen ein Vertragsverhältnis mit dem zuständigen Bundesamt ein. Weitere Vertragspartner sind bei FSJ und BFD die Einsatzstellen.
  • Im BFD geht es auch um die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sport. Hier kann aber im Unterschied zum FSJ eine Fachlizenz (Trainerlizenz) bei den entsprechenden Fachverbänden in der gewählten Sportart absolviert werden.
  • Im BFD sind es insgesamt 30-35 Bildungstage (6-7 Wochen). Nur 3 Wochenabschnitte davon finden in festen Lehrgangsgruppen unter der Leitung der Sportjugend Hessen statt. Weitere 10-15 Tage (2-3- Wochenabschnitte) werden für die Trainerlizenzausbildung bei den Fachverbänden benötigt. Weiterhin sind zusätzliche 5 Tage (1 Woche) politische Bildung in den ehemaligen Zivildienstschulen (jetzt Bildungszentren des Bundes) gesetzlich vorgeschrieben.
  • Im BFD sind - neben der auch dort erwünschten Kinder- und Jugendbetreuung – zusätzlich folgende Tätigkeitsfelder auch in größerem Umfang möglich:  
    - Projekt- und Veranstaltungsmanagement im Sportverein und Sportverband
    - Sportartspezifische Tätigkeiten (Kinder- und Jugendsport, Fachverband)
    - Arbeit mit besonderen Zielgruppen im Sport (Menschen mit Behinderung, Senioren)
    - Sporträume (u.a. handwerkliche und gärtnerische Tätigkeiten)
    - Umwelt und Naturschutz im Sport“
  • Der BFD ist prinzipiell altersoffen, das heißt, es können grundsätzlich auch über 26-Jährige einen Dienst ableisten, jedoch zu anderen Bedingungen. Die oben angeführten Bedingungen gelten also auch im BFD nur bis 27 Jahre. Den BFD für Ältere können wir momentan nur sehr eingeschränkt anbieten. Bei Interesse am BFD über 26 Jahren bitte die Trägerin Sportjugend Hessen kontaktieren.
  • Im BFD müssen sich interessierte Vereine, Verbände und Sportkreise über die Sportjugend Hessen und die Deutsche Sportjugend (dsj) beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wenden und dort anerkennen lassen. Ein entsprechend vorausgefülltes Antragsformular steht hier als Download bereit. Eine Ausfüllhilfe ist hier zu finden.)

FSJ und BFD im Vergleich

  FSJ BFD
Alter 16-27 Jahre 16-27 Jahre, darüber hinaus nur auf vorherige individuelle Anfrage
Dauer 12 Monate ab 1.9. Vollzeittätigkeit 38,5 Stunden/Woche 12 Monate ab 1.9. Vollzeittätigkeit 38,5 Stunden (Ü26 auch Teilzeit ab 20 Stunden/Woche)
Tätigkeit Mind. 75% Betreuung von Ki/Ju Mind. 25 % Betreuung von Ki/Ju
Einsatzstellen Einsatzstellen Sportvereine, -Sportverbände, Sportkreise Einsatzstellen Sportvereine, -Sportverbände, Sportkreise
Einsatzprofil Allgem. Bewegungsangebote, Kinderturnen, Training, Projekte, Ferienspiele, Freizeiten, Spielfeste, Abenteuer-/Trendsport Sportartspezifisches Training, Verbandsprojekte, besondere Zielgruppen (Senioren, Behinderte) Technik/Pflege, Umwelt/Naturschutz
Bildungstage insgesamt 25 Bildungstage 30-35 Bildungstage (Ü26 in angemessenem und passendem Umfang und Thema
Bildungstage in festen Gruppen 5 Wo (25 Tage) Lehrgang SJH incl. Ausbildung ÜL-C Kinder/Jugendliche 3 Wo (15 Tage) SJH inkl. DOSB-Basisqualifikation für Trainerlizenz
Weitere Bildungstage nicht in festen Gruppen   2-3Wo (10-15Tage) Trainer C Fach-Verband oder andere Ausbildung themenbezogen
Zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Bildungstage   1 Wo (5 Tage) politische Bildung im Bildungszentrum des Bundes
Lizenzabschluss ÜL-C Kinder/Jugendliche Trainer C Fach-Verband, Vereinsmanager DOSB, andere Lizenzen
Rahmen 300 € Taschengeld, 26 Tage Urlaub, Sozialversicherung, Kindergeld, Bescheinigung 300 € Taschengeld, 26 Tage Urlaub, Sozialversicherung, Kindergeld, Bescheinigung

Informationen

Sportjugend Hessen

Freiwilligendienste
Rainer Seel

0 69. 67 89 404
E-Mail

Sportjugend Hessen · D-60528 Frankfurt am Main · Tel: 0 69.67 89 2 70 · http://www.sportjugend-hessen.de