Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit basiert auf der Bereitschaft sich aktiv zu beteiligen. Für viele Engagierte spielt dabei Zeit und Geld keine Rolle, da ihnen ihr Engagement mit Kindern und Jugendlichen Spaß macht und viele Erlebnisse, Erfahrungen und im Engagement erworbene Kompetenzen für sie einen persönlichen Gewinn darstellen. Diese Situation verändert sich aber vielfach bei vielen Engagierten mit Eintritt in den Beruf. Die vormals in höherem Maße flexibel nutzbare freie Zeit wird nun deutlich eingeschränkter. Schulferien und vorlesungsfreie Zeiten werden auf den bestehenden Urlaubsanspruch reduziert. Die Mitarbeit bei Aus- und Fortbildungen, die Teilnahme an eigenen Qualifizierungsangeboten wie
auch die Organisation, Leitung und Mitarbeit bei Projekten, Fahrten und Freizeiten hängt nun von der eigenen Möglichkeit der Verfügbarkeit freier Zeit ab. Auch wenn diese freie Zeit durch den Berufseintritt sich verringert hat, setzen nach wie vor viele in der Kinder- und Jugendarbeit Engagierte viele Tage ihres Erholungsurlaubs für ihr Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit ein.
Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement Berufstätiger in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen wurde in Hessen bereits vor über 50 Jahren eine gesetzliche Regelung geschaffen, um berufstätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Engagement zu unterstützen.