Der Bundesfreiwilligendienst schließt an den weggefallenen Zivildienst an und ist ein Bundesdienst. Er bietet wie das FSJ jungen Freiwilligen ein Orientierungs-, Bildungs- und Entwicklungsjahr sowie die Möglichkeit zu einem freiwilligen gesellschaftlichen Engagement.
Für die Einsatzstellen bietet der BFD wie schon das FSJ sowohl eine spezielle Form von Personalentwicklung als auch ein Engagement in der Jugendbildung und Jugendförderung.
Die Umsetzung des BFD im Sport erfolgt bundesweit durch die Zentralstelle Deutsche Sportjugend (dsj). Sie delegiert diese Aufgaben an die Landesträger.
In Hessen ist die Sportjugend Hessen Trägerin des BFD im Sport. Die Sportjugend Hessen erhält von der dsj ein bestimmtes Stellenkontingent für den BFD.
In diesem Rahmen können sich Hessische Sportvereine, Sportverbände und Sportkreise beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als Einsatzstelle anerkennen lassen.
Der BFD ist prinzipiell ab 16 Jahren ohne Altersgrenze nach oben möglich. Für Freiwillige unter 27 gelten jedoch engere Bedingungen (ähnlich dem FSJ), als für über 26-Jährige.
Während unter 27 Jahren eine Vollzeittätigkeit von 38,5 Stunden obligatorisch ist, können Interessierte über 26 Jahre auch Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden wählen. Der BFD erstreckt sich obligatorisch über 12 Monate. Bei Interesse am BFD über 26 Jahren bitte erst die Trägerin Sportjugend Hessen kontaktieren.
Ähnlich wie im FSJ sollen im BFD Kinder und Jugendliche betreut werden, jedoch nur mindestens 25% verpflichtend. Der Schwerpunkt liegt hier auf sportartenspezifischem Training und allem, was damit zusammen hängt. Es sind auch Tätigkeiten aus anderen Feldern und in größerem Umfang als beim FSJ möglich:
· Projekt- und Veranstaltungsmanagement
· Arbeit mit besonderen Zielgruppen im Sport wie z.B. Senioren, Menschen mit Behinderung
· Handwerkliche, technische sowie gärtnerische Tätigkeiten
· Naturschutz/Umwelt im Sport
Auch im BDF absolvieren die Freiwilligen gesetzlich vorgeschriebene Bildungstage. Dazu werden die Freiwilligen in feste Lehrgangsgruppen zusammengefasst und in 3 Wochenabschnitten (jeweils 5 und ingesamt 15 Tage) von der Sportjugend Hessen betreut und ausgebildet. Integriert ist eine einwöchige Basisqualifikation nach DOSB-Richtlinien. Diese kann von Fachverbänden für eine weitere Trainerlizenzausbildung anerkannt werden. Damit kann in weiteren 2 Wochen (10 Tagen) Trainerausbildung bei den Fachverbänden zu bestimmten Sportarten eine Lizenz erworben werden. Bei Nichtanerkennung der Basisqualifikation erhöht sich die Trainerausbildung mit Lizenzabschluss auf insgesamt 3 Wochen (15 Tage, 120 LE). Obligatorisch kommt beim BFD eine gesetzlich vorgeschriebene Woche politische Bildung bei den Bildungszentren des Sports hinzu. Damit betragen die Bildungstage beim BFD U27 insgesamt 6-7 Wochen (30-35 Tage). Von diesen 6-7 Wochen sind 5 Wochen (25 Tage) durch die Trägerin Sportjugend Hessen finanziert. Für die restlichen Ausbildungstage kommt die Einsatzstelle selbst auf.
Im BFD Ü26 ist durchschnittlich ein Bildungstag pro Dienstmonat vorgesehen. Zurzeit bieten wir den BFD Ü26 nur mit der Teilnahme am Drei-Wochen-Lehrgang des BFD U27 (15 Tage) an.
Wie im FSJ werden auch die Bundesfreiwilligen im U27-Bereich durch hauptberufliche Pädagogen/innen der Sportjugend Hessen betreut, sowohl in den Lehrgängen als auch während der restlichen BFD-Zeit. Die Betreuung vor Ort übernehmen Pädagogen/innen aus den Einsatzstellen.
Interessierte Sportvereine, Sportverbände und Sportkreise stellen mit ihrem Konzept bis spätestens 05.07.2012 einen Antrag auf Anerkennung als BFD-Einsatzstelle. Das entsprechende Formular steht vorausgefüllt
hier bereit. bitte ausschließlich dieses formular benutzen! Eine Ausfüllhilfe kann
runtergeladen werden. Der Antrag wird anschließend der Sportjugend Hessen eingereicht und über die dsj an das BAFzA weiter geleitet. Zu beachten sind die langen Bearbeitungszeiten, deswegen den Antrag möglichst früh stellen, notfalls auch prophylaktisch, wenn noch nicht klar ist, ob der BFD wirklich umgesetzt werden kann. Es besteht bei anerkennung keine Verpflichtung zur Besetzung!
Wie im FSJ erhalten die Freiwilligen im BFD monatlich 300 € Taschengeld, werden sozialversichert, krankenversichert sowie haftpflichtversichert und sind Kindergeldbezugsberechtigt. Eine Bescheinigung über den abgeleisteten BFD ist ebenfalls geregelt.
Die Einsatzstellen entrichten im BFD U27 wie beim FSJ eine Kostenbeteiligung von 420 € pro Monat an die Trägerin. Im BFD Ü26 sind es bei vollzeit (38,5 Std.) 220 €. Das Taschengeld beträgt bei Teilzeit 150 €. Sämtliche möglichen Zuschüsse sind bei der Trägerin bereits in die Finanzierung der Stellen eingearbeitet.
Der BFD startet analog zum FSJ jährlich am 1. September.
Bewerbungen senden interessierte junge Menschen bitte an die Trägerin Sportjugend Hessen oder besser gleich an FSJ-Stellen der Einsatzstellenliste (im FSJ-Bereich zu finden)in Wohnortnähe. Diese Einsatzstellen entscheiden dann, ob sie einen BFD umsetzten wollen und mit wem. Nach Entscheidung durch die Einsatzstelle stellt die Trägerin eine Vereinbarung aus und leitet alles Weitere für den Abschluss mit dem BAFzA in die Wege. Ein Muster der Vereinbarung (nur zur Ansicht) finden Sie
hier.
Weitere Bedingungen wie z. B. pädagogische Begleitung, Arbeitszeiten, Urlaub, Taschengeld, Versicherungen etc. sind im BFD U27 sehr ähnlich bzw. identisch zum
FSJ.
Weitere Fragen richten Sie bitte ebenfalls an die Trägerin:
SPORTJUGEND HESSEN im Landessportbund Hessen e.V.
Freiwilligendienste im Sport
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Tel 0 69.67 89 4 04
Fax 0 69.69 59 01 75
E-Mail:
fsj@sportjugend-hessen.de
Weiterführende Informationen zum BFD im Sport finden Sie in der
Infosammlung BFD der Deutschen Sportjugend.
Sportjugend Hessen
Freiwilligendienste
Rainer Seel
0 69. 67 89 404
E-Mail