Der Baustein "Sportassistent/in" hat einen sportpraktischen und pädagogischen Schwerpunkt und stellt eine Grundqualifikation für interessierte Menschen dar, die in die Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen einsteigen wollen oder sich bereits engagieren (= 1. Teil der Ausbildung Jugendleiter/in).
Der Baustein "Lizenzstufe Jugendleiter/in" hat - neben der Sportpraxis - einen Schwerpunkt im Bereich der Organisation von Jugendarbeit und Interessensvertretung im Verein. Er qualifiziert Vereinsmitarbeiter/innen, die bereits eine verbandliche Ausbildung absolviert haben (= 2. Teil der Ausbildung Jugendleiter/in).
Die beiden 60-stündigen Ausbildungsbausteine "Sportassistent/in" und "Jugendleiter/in" bauen auseinander auf, können - bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen (s. Teilnahmevoraussetzungen) jedoch auch unabhängig voneinander besucht werden. Zusammen führen sie zur offiziellen DOSB-Lizenz "Jugendleiterin/Jugendleiter".
Welche Ziele haben die Ausbildungsbausteine?
Die Ausbildung
mit Erwerb der JULEICA (Jugendleiter/innen-Card)
Vereinsmitarbeiter/innen ab 17 Jahre, die sich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sportverein interessieren oder bereits eine Funktion z.B. als Jugendleiter/in, Übungsleiter/in, Betreuer/in, Jugendwart/in oder Jugendsprecher/in übernommen haben.
Für die Teilnahme sind die Mitgliedschaft in einem hessischen Sportverein, die Befürwortung der Teilnahme durch Jugendwart/in bzw. Vereinsvorstand sowie ein Erste-Hilfe-Lehrgang (16 Stunden, nicht älter als zwei Jahre) erforderlich.
Die Ausbildung umfasst 60 Lerneinheiten, die an vier Lehrgangwochenenden stattfinden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Sportassistenten-Ausbildung kann die JULEICA (Jugendleiter/innen-Card) beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
(Mit der weiterführenden Lizenzstufe Jugendleiter/in kann die offizielle bezuschussungsfähige DOSB-Lizenz "Jugendleiterin/Jugendleiter" erworben werden.) Die Lehrgangszeiten sind i.d.R. Freitag, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 13.00 Uhr.
Die Teilnahmegebühr beträgt (inkl. Unterkunft und Verpflegung) 175,- €.
JULEICA
Mit der 60-stündigen Ausbildung sind die Voraussetzunen für den Erwerb der JULEICA (Jugendleiter/innen-Card) erfüllt. Sie ist mit persönlichen Vergünstigungen verbunden und kann nach Beendigung der Ausbildung online beantragt werden.
Sonderurlaub
Für eine Freistellung von Schule, Ausbildung oder Arbeitsplatz kann Sonderurlaub nach dem hessischen "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit" beantragt werden. Anträge gibt es in der Infothek.
Die Ausbildung qualifiziert für folgende Tätigkeitsfelder:
1. Planung und Durchführung von Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen
2. Beratung, Betreuung, förderung und Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen
Vereinsmitarbeiter/innen ab 17 Jahre, die bereits eine sportverbandliche Ausbildung absolviert haben (z.B. Sportassistent/in oder Junior-Sportassistent/in I oder II oder Übungsleiter/in C Breitensport oder Trainer/in C in einer Fachsportart mit dem Schwerpunkt Kinder/Jugendliche oder vergleichbare Qualifikation). Das gleiche gilt für Absolvent/innen der JULEICA-Ausbildungen anderer Träger der Jugendhilfe. Wichtig ist hierbei, dass die Ausbildung nach den "Mindeststandards für die Kinder- und Jugendleiter/innen-Ausbildung in Hessen" durchgeführt wurde.
Für die Teilnahme sind die Mitgliedschaft in einem hessischen Sportverein, die Befürwortung der Teilnahme durch Jugendwart/in bzw. Vereinsvorstand, ein Erste-Hilfe-Lehrgang (16 Stunden, nicht älter als zwei Jahre), der Nachweis der Vorqualifikation (Kopie) sowie ein Passbild erforderlich.
Die Ausbildung umfasst 60 Lerneinheiten, die sich auf vier Lehrgangwochenenden verteilen. An einem Zusatztag (Samstag) etwa zwei Wochen nach Lehrgangsende finden die Abschlussgespräche und Präsentationen der abgeschlossenen Vereinsprojekte statt (s. Termine). Die Lehrgangszeiten an den Wochenenden sind i. d. R. Freitag, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 13.00 Uhr.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Lizenzstufe Jugendleiter/in kann die offizielle bezuschussungsfähige DOSB-Lizenz "Jugendleiterin/Jugendleiter" erworben werden.
Die Teilnahmegebühr beträgt (inkl. Unterkunft und Verpflegung) 175,- €.
Sonderurlaub
Für eine Freistellung von Schule, Ausbildung oder Arbeitsplatz kann Sonderurlaub nach dem hessischen "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit" beantragt werden. Anträge gibt es in der Infothek.
Förderung
Eine finanzielle Förderung von lizenzierten Jugendleiter/innen ist bei Erfüllung bestimmter Bedingungen möglich. Die Antragstellung erfolgt durch den Vereinsvorstand. Informationen hierzu bei Brigitte Hafeneger, Tel.: 0 69.67 89 247.
Verlängerung der JL-Lizenz
Die Jugendleiter/innen-Lizenz ist vier Jahre gültig. Zu ihrer Verlängerung um weitere vier Jahre ist innerhalb dieser Zeit der Nachweis von 15 Unterrichtsstunden Fortbildung erforderlich. Die Fortbildungsangebote der Sportjugend Hessen, die zur Lizenzverlängerung anerkannt sind, sind mit dem Kürzel "JL" entsprechend gekennzeichnet. Nach Absprache können auch Fortbildungen anderer Anbieter anerkannt werden. (Ansprechpartnerin Gudrun Neher, Tel.: 0 69.67 89 409).
| Abschnitt | Termin | LE | Ort |
|---|---|---|---|
| 1. | 27.-29.04.2012 | 15 | Sport- und Bildungsstätte Wetzlar |
| 2. | 11.-13.05.2012 | 15 | Sport- und Bildungsstätte Wetzlar |
| 3. | 01.-03.06.2012 | 15 | Sport-, Natur- u. Erlebniscamp Edersee |
| 4. | 17.-19.08.2012 | 15 | Sport- und Bildungsstätte Wetzlar |
| 5. | 15.09.2012 | Projektpräsentation u. Abschlussgespräche | Sport- und Bildungsstätte Wetzlar |